Diese Seite drucken
Titelbild
Constanze Daum, Jonas Dalby, Jan Fehrs
Recht

Unsere Rechtsexperten

stellen sich vor

Recht

Unsere Rechtsexperten

stellen sich vor

Titelbild
Constanze Daum, Jonas Dalby, Jan Fehrs
28.01.2021

Liebe UFO-Mitglieder,

wir – die Kanzlei Weißmantel & Vogelsang – übernehmen für die UFO die Mitgliederrechtsberatung sowie die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Wir möchten uns und unseren Arbeitsbereich daher einmal kurz vorstellen:

Wir sind eine auf Arbeitnehmerrechte im Luftverkehr spezialisierte Rechts- und Fachanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich. Dabei vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmer. Alle wesentlichen Thematiken und die Besonderheiten des Luftverkehrs sowie Eure Sorgen, Ängste und Nöte sind uns demnach vertraut, sodass wir Euch schnell, kompetent und unbürokratisch bei allen auftretenden arbeits- und sozialrechtlichen Sachverhalten jederzeit gerne beratend zur Seite stehen.

Im Bereich der Mitgliederberatung und -vertretung sind vorwiegend unsere Rechtsanwältin Frau Constanze Daum, Herr Rechtsanwalt Jonas Dalby sowie Herr Rechtsanwalt Jan Fehrs tätig.

Wir stehen Euch sowohl per E-Mail als auch telefonisch zur Verfügung. Meist erreicht ihr uns schon mit einem einfachen Anruf. Sollte dies aufgrund terminlicher Verpflichtungen mal nicht möglich sein, werden wir uns kurzfristig bei Euch zurückmelden, um Euer Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Damit ihr eine bessere Vorstellung davon bekommt, in welchen Fällen ihr Euch an uns wenden könnt, haben wir nachfolgend einige Beispiele aufgelistet: 

Häufig gibt es Beratungsbedarf im Hinblick auf den Inhalt und die Auslegung der geltenden Tarifverträge. Dabei ist insbesondere der Manteltarifvertrag wichtig, der die gesamten Rahmenbedingungen Eures Arbeitsverhältnisses regelt.

Ferner bewegen Euch oft Fragen nach dem Umfang der Versorgung und wie ihr Euch am besten bei drohender dauernder Flugdienstuntauglichkeit zu verhalten habt. Ist in diesem Fall vielleicht eine Weiterbeschäftigung am Boden möglich? Kann ich gegen eine festgestellte DFU vorgehen? Und falls ja, wie? Kann ich meine Tauglichkeitsuntersuchung bei externen Flugmedizinern absolvieren?

Was geschieht mit meinem Urlaub in der Elternzeit oder im Beschäftigungsverbot? Was, wenn sich zwei Elternzeiten aneinander anschließen oder diese lediglich durch ein Beschäftigungsverbot unterbrochen werden? 

Darf Urlaub in die Ruhezeit gelegt werden? 

Wie viele Flugstunden muss ich bei Teilzeit leisten? Und ab welcher Flugstundengrenze habe ich Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung? Habe ich Anspruch auf Teilzeit außerhalb der firmeninternen Modelle? 

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung oder gar auf eine Kündigung? Und was muss ich diesbezüglich beachten?

Sicher haben sich solche oder ähnliche Fragen schon einmal jedem von Euch gestellt. Sofern dies zukünftig der Fall ist, solltet ihr Euch bei uns melden. Ihr erreicht uns telefonisch unter 0421/960 99-0 oder per E-Mail: info@kanzlei-wv.de 

Sollte die Rechtsberatung (inkl. einer möglichen außergerichtlichen Vertretung) zur Klärung Eures Anliegens nicht ausreichen und eine Klage erforderlich werden, muss bei uns ein Rechtsschutzantrag für das gerichtliche Verfahren gestellt werden. Mehr Details sowie das Antragsformular findet ihr HIER

Auch Fragen zu allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Themen habt, könnt Ihr uns jederzeit stellen und wir werden diese dann bestmöglich beantworten.

Wir freuen uns auf Eure Anfragen!

Bis bald

Constanze Daum, Jonas Dalby, Jan Fehrs

Teile diesen Artikel