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Eurowings

Einführung des CdC bei Eurowings

18.12.2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem der Flottenwechsel von CRJ900 auf Airbus A320 beschlossen wurde, stellte sich uns die Frage, ob wir das größere Fluggerät mit unserer bisherigen Kabinenstruktur betreiben sollten oder ob hier nicht eine Anpassung an die anderen Airbus-Betreiber im Lufthansa-Konzern erforderlich sei. Schließlich verfügen auch die Kolleginnen und Kollegen der Germanwings, die dasselbe Flugzeugmuster einsetzen, wie wir in Zukunft auch, über eine separate Purser-Tabelle mit entsprechender Vergütung, die erheblich über unserer SCA-Zulage liegt!

Wir kamen zu dem Schluss, dass wir uns diese Gelegenheit nicht entgehen lassen sollten, einen großen Schritt in Richtung einer solchen Struktur wie bei anderen Airlines zu gehen, zumal dank des bevorstehenden großen Personalwachstums der größte Teil unserer aktuellen Belegschaft die Möglichkeit haben wird, von dieser neuen Systematik zu profitieren – vor allem auch finanziell!

Trotz geschlossener Tarifverträge ist es uns gelungen, mit der Geschäftsleitung ein Konzept zu verhandeln, das der Eurowings-Kabine eine zukunftsfähige Entwicklungsperspektive verschafft.

Unsere wichtigsten Kriterien dazu waren: Erhöhung der Vergütung, Bestandsschutz für heutige Funktionen und Zulagen und Umschulung ohne Durchlaufen eines Assessment Centers.

Diese Ziele konnten wir erreichen, wie wir Euch im Folgenden im Detail erläutern möchten:

1. Übergangszeitraum bis September 2016 (danach laufen MTV & VTV aus)

  • Einführung einer neuen Funktionsgruppe „Chef de Cabine“ kurz „CdC“, die die Leitung der vierköpfigen Crew auf A320 übernimmt.
  • Alle Mitarbeiter mit mindestens 1.400 Blockstunden Erfahrung können sich auf die neue Funktion bewerben (im Jahr 2015: Teilzeitquotient mind. 75 % oder höher, danach ohne Einschränkung).
  • Aus den Bewerbungen werden zunächst QCCs und Einweiser, danach alle anderen Mitarbeiter nach Seniorität geschult.
  • Die Schulung wird 2 Tage in Anspruch nehmen, die Themenfelder Führung, Kundenorientierung, Feedback und Konfliktlösungsmanagement beinhalten und mit einer Bewertung durch einen unabhängigen Externen abgeschlossen.
  • Die CdC-Zulage beträgt:
    • ab 01.01.2015: 160,- Euro / Monat zzgl. 2,50 Euro je Einsatzleg als CdC
    • ab 01.07.2016: 190,- Euro / Monat zzgl. 2,- Euro je Einsatzleg als CdC

Beachtet bitte: Die neuen Flugzeuge werden schrittweise zur Flotte stoßen, Ende 2015 werden erst sechs A320 im Einsatz sein; entsprechend werden die neuen CdC auch nicht immer auf A320 eingesetzt werden, sondern zunächst noch häufig wie bisher als SCA auf CRJ und auch als CA auf A320. Die oben geschilderte Verbindung von fixer und variabler Vergütung ermöglicht dem Arbeitgeber einerseits, die Mitarbeiter flexibel auf beiden Flugzeugmustern auf allen Arbeitspositionen einzusetzen. Andererseits können die Umschulungen so auch schneller erfolgen als notwendig, so dass mehr Mitarbeiter früher in die CdC-Systematik befördert werden können.

2. Endgültige Systematik nach September 2016

Während dieses Übergangszeitraums und noch vor Abschluss des Rollovers werden wir mit der Geschäftsleitung die endgültigen Parameter der zukünftigen CdC-Vergütung aushandeln. Ziel dessen wird sein, alle CdC nach Abschluss der Umflottung in eine separate Vergütungsstruktur, die über der im Übergangszeitraum liegt, zu überführen. Schon jetzt ist vereinbart, dass sich Höhe und Systematik der Vergütung der CdC an derjenigen der Purser anderer Airlines orientieren wird.

3. Bestandsschutz

  • Mitarbeiter, die heute SCA sind und – aus welchen Gründen auch immer – nicht CdC werden wollen oder können, behalten in jedem Fall zeitlich unbegrenzt ihre Funktionsbezeichnung und ihre Zulage (die gemäß VTV noch auf 70,- und 90,- Euro ansteigen wird). Der Einsatz auf CR9 erfolgt wie bisher, auf A320 werden SCAs auf einer CA-Arbeitsposition eingesetzt. Die wenigen noch verbliebenen CAs werden noch zum SCA geschult, Neueinstellungen ab dem 01.01.2015 bleiben zunächst CA.
  • Die Abschaffung von QCC und Einweisern wurde seitens der Geschäftsleitung mit dem Rollover auf A320 beschlossen; sie sollte auch ohne die Einführung einer neuen Kabinenstruktur vollzogen werden, da beide Funktionen gesetzlich nicht vorgeschrieben und überdies nicht mehr zeitgemäß seien. Da der Wegfall der Aufgaben und Zulagen also unabwendbar war, haben wir in diesem Punkt die Regelung eines möglichst langsamen Auslaufszenarios angestrebt.

QCC und Einweiser, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht CdC werden wollen oder können, behalten bis zum 30.06.2017 ihre jeweilige Funktionsbezeichnung und ihre jeweilige Zulage (die gemäß VTV noch ansteigen wird). Nach diesem Datum endet der Bestandsschutz; die dann ehemaligen QCC und Einweiser führen danach zeitlich unbegrenzt die Funktionsbezeichnung SCA und erhalten monatlich 90,- Euro SCA-Zulage. Zudem werden Einmalzahlungen in Höhe von 2.700,- Euro (QCC) bzw. 660,- Euro (Einweiser) geleistet, die je 12 Monatszulagen entsprechen (abzgl. der darin enthaltenen SCA-Zulage).

Die jetzigen Zulagen aller QCC und Einweiser, die zu CdC werden, werden mit der CdC-Zulage verrechnet.

4. Absicherung

Seit der Bekanntgabe der Entscheidung des Lufthansa-Konzernvorstandes, bei Eurowings expandieren zu wollen, besteht eine gewisse Skepsis bezüglich der Zukunftsaussichten der Germanwings. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass im Rahmen der so genannten Wings-Strategie eine Integration der Germanwings in die Eurowings mittelfristig geplant werden könnte.

Für den Fall, dass ein solches Szenario vor dem Auslaufen von VTV und MTV im September 2016 akut werden sollte, konnten wir ein Sonderkündigungsrecht für vorgenannte Tarifverträge vereinbaren, um dann ohne Verzögerung in Verhandlungen eintreten zu können. Als Folge der „Agenda Kabine“ wurde zudem ein bevorzugtes Einstellen von Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Lufthansa-Konzernairlines vereinbart, solange bei Eurowings Personalbedarf besteht – Gleiches gilt im Übrigen umgekehrt auch für Eurowings-Mitarbeiter, falls entsprechender Bedarf bei einer anderen Konzernairline bestünde und Eurowings Personal abbauen würde.

Deshalb seid auch Ihr zur Urabstimmung über die „Agenda Kabine“ aufgerufen! Die Absicherung der Arbeitsbedingungen im Lufthansa-Konzern betrifft uns alle! Nur gemeinsam und mit der „Agenda Kabine“ können wir erreichen, dass der Wettbewerb zwischen den Airlines des LH-Konzerns und darüber hinaus nicht mehr auf dem Rücken der Flugbegleiter ausgetragen wird!

Nähere Infos hierzu findet Ihr auf www.ufo-online.aero.

Insgesamt gehen wir davon aus, dass auf Grund des großen Personalbedarfs in den kommenden zwei bis drei Jahren ein sehr großer Teil des heutigen Bestandspersonals die Chance hat, die neue Führungsposition in der Kabine auszuüben. Mittelfristig können wir so eine klare Struktur wie bei anderen Airlines aus CdC mit Leitungsfunktion und CA erreichen.

5. Weitere Neuerungen

  • Auf Grund des nunmehr erfreulicherweise wieder bestehenden Trainingsbedarfs werden Ground Instructor Emergency Training & CRM Cabin benötigt. Diese erhalten eine Funktionszulage von 45,- Euro je Einsatztag.
  • Für Teilzeitmitarbeiter in untermonatigen Modellen besteht nunmehr ab 2015 die Möglichkeit, die Beantragung der Teilzeittage auch gleichzeitig mit der Urlaubsbeantragung vorzunehmen.

Wir stehen Euch bei Rückfragen zu den zahlreichen Neuerungen gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße
Eure UFO-TK

Simone Bartels (Sprecherin), Nicole Hufnagel und Stefan Reschke
sowie Nicoley Baublies (UFO Vorstand Tarif) und Steffen Frey (UFO Ressort Tarif)

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