Terror-Abwehr
Grundgesetzänderung verworfen
Die von der Bundesregierung angedachte Grundgesetzänderung, welche den Verteidigungsminister im Notfall ermächtigt hätte, bei einem geplanten terroristischen Anschlag den Befehl für einen Flugzeugabschuss zu erteilen, wurde nun doch verworfen, so ein Sprecher des Innenministeriums.
Als Grund für die Überlegung zur Änderung dieser Rechtsgrundlage wurde die schnellere Handlungsfähigkeit genannt, wenn sich nicht – wie bisher – die ganze Regierung in einem solchen Fall abstimmen müsse, sondern die Verantwortung bei einem Entscheidungsträger läge.
Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2005
Im Jahr 2005 entwarf die rot-grüne Regierung erstmals ein Luftsicherheitsgesetz, das als äußerste Maßnahme auch eine „unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt“ gegen ein Flugzeug vorsah, „wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie [die Maßnahme] das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist“ (§ 14 Abs. 3 LuftSiG).
Schon ein Jahr später wurde dieses vom Bundesverfassungsgericht gekippt, ein Einsatz der Bundeswehr für solche Fälle also verboten, da dieser mit dem Recht auf Leben und Menschenwürde nicht vereinbar sei.
In einem weiteren Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 wurde diese Entscheidung dahingehend relativiert, dass in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ ein Bundeswehreinsatz im Innern doch zulässig sei. Zwar blieb das Abschießen eines Flugzeugs, in dem sich Passagiere befinden, weiterhin verboten. Allerdings bestand von nun an die Möglichkeit, Kampfflieger aufsteigen zu lassen, die Warnschüsse abgeben und eine entführte Maschine durch Abdrängen zur Notlandung zu zwingen.
Am Dienstag waren Pläne der Regierung bekannt geworden, eine Änderung des Grundgesetzes zu diskutieren, so dass die Entscheidung über einen Schießbefehl in Notfällen künftig dem Verteidigungsminister übertragen werden könne.
Umstrittenes Vorhaben
Dieses Vorhaben war allerdings äußerst umstritten. Als Hauptargument gegen solche Flugzeugabschüsse wird immer wieder genannt, man könne die Menschenleben der Flugpassagiere und des Flugpersonals nicht gegen die Menschenleben am Boden aufrechnen.
Eine solch bedeutende Entscheidung ausschließlich in die Hände des Verteidigungsministers zu legen, sei zudem nicht verhältnismäßig, so u.a. die Kritik aus den Reihen der Opposition. Schließlich stünden heutzutage moderne Kommunikationsmittel wie z.B. Telefonkonferenzen zur Verfügung, so dass sich die gesamte Regierung auch in Notsituationen schnell und unbürokratisch bzgl. einer solchen Entscheidung abstimmen könne.
Meinung der UFO
UFO begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Pläne der Grundgesetzänderung zu verwerfen. Denn eine solche hätte gebilligt, dass fliegendes Personal zum Kollateralschaden der deutschen Terror-Abwehr würde.