Übersicht der verschiedenen
Mitgliedschaften
Deine UFO bietet Dir als Fachgewerkschaft für die Interessen der Kabine in Deutschland eine Vielzahl an unterschiedlichen Mitgliedschaften mit verschiedenen Leistungen. Eine Übersicht dazu findest Du hier:
Ordentliche Mitglied-schaft
Außerordentliche Mitgliedschaft
Probezeit-Mitglied-schaft
Förder-Mitglied-schaft
Förder-Mitglied-schaft +
Beitrag
Brutto-
Gehalts, wenn die Sozialklausel greift
(Keine Beitragsanpassung)
(für 6 Monate)
Login und Newsletter
Vorteile
krankenversicherung (auf Antrag)
(Kofferzuschusss)
(derzeit nur Lufthansa)
1. Ordentliche Mitgliedschaft (1 %):
- 1 Prozent des Brutto-Monatseinkommens als Mitgliedsbeitrag
- Vielfältige gewerkschaftliche Leistungen wie kostenlose Rechtsberatung, Steuertipps, Steuerseminare und Vergünstigungen über unsere Event-Vorteilsplattform. Unsere umfangreichen Mitgliederangebote findest Du HIER.
- Auslandskrankenschutz der Barmenia ab Januar 2022 inklusive (Antrag erforderlich). Details dazu findest Du HIER.
- Absicherung im Streikfall durch die Zahlung von Streikgeld.
- Wenn mal alle Stricke reißen: Nach Beschluss auch Anspruch auf Rechtsschutz durch UFO. Alles zum Thema Rechtsschutz gibt es HIER.
- Top informiert dank regelmäßigen Newslettern und Zugriff auf den Mitgliederbereich bzw. mitgliederexklusive Artikel auf der UFO-Webseite.
- Flugbegleiter bei Lufthansa erhalten im Rahmen der Differenzierungsklausel mit der Lufthansa zusätzlich den Sachkostenzuschuss (ehemals Kofferzuschuss) für Reiseartikel (Koffer, Schuhe, Strumpfhosen u.ä.) in Höhe von 250 Euro alle drei Jahre. Alle Infos dazu findest Du HIER. Wir arbeiten daran, ein ähnliches Modell auch für weitere Airlines zu etablieren.
- Nach erfolgreichem IHK-Abschluss und der internen Qualifikation zum Flugbegleiter mit Servicemanagement-Profil (SMP) erhalten Flugbegleiter bei Lufthansa im Rahmen der Differenzierungsklausel eine Erfolgs-Gratifikation in Höhe von 525 €. Achtung: Ein gleichzeitiger Bezug von Ausbildungskostenzuschuss und Sachkostenzuschuss ist nicht möglich. Soweit in den letzten 3 Jahren bereits der Sachkostenzuschuss gewährt wurde, wird dieser auf den auszuzahlenden Ausbildungskostenzuschuss angerechnet. Alle Infos dazu gibt es HIER. In den kommenden Verhandlungen werden wir auch bei anderen Airlines Differenzierungsklauseln besprechen.
1.1. Ordentliches Mitglied mit einem Brutto-Vollzeitgehalt unter 1.900 € (Sozialklausel):
- Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent wird von UFO solange um die Hälfte reduziert, bis die Grenze von 1.900 € Bruttoeinkommen (Vollzeit) überschritten wird.
- Identische Leistungen wie reguläre Mitgliedschaft.
- Automatische Anpassung des Mitgliedsbeitrags nach Überschreitung der aktuellen Verdienstgrenze.
Beitragsreduzierung:
Eine Reduzierung des Monatsbeitrags ist in besonderen Situationen möglich. Dafür kannst Du einen Antrag, den Du HIER auf unserer Webseite findest, mit entsprechender kurzer Begründung stellen. Bitte beachte allerdings, dass sich dadurch Dein Leistungsspektrum reduzieren kann. Benefits wie die von UFO gesponserte Auslandskrankenversicherung sind bei Beitragsreduktion beispielsweise nicht in der Mitgliedschaft enthalten.
Für die Elternzeit und unbezahlten Urlaub gibt es eine gesonderte Regelung bei der Beitragsreduktion: Es erfolgt eine befristete Beitragsreduktion auf 5 € ab dem folgendem Monat. Bitte informiere unsere Mitgliederbetreuung hierzu per E-Mail an info@ufo-online.aero mit den entsprechenden Nachweisen.
- Zusatzinfo: Mitglieder, die bereits eine Beitragsreduktion aufgrund von Elternzeit oder unbezahltem Urlaub haben, bleiben beim bisherigen Beitragssatz bis zum hinterlegten Enddatum. Der neue Beitrag greift nur bei Antrag auf Verlängerung bzw. Neuantrag.
2. Außerordentliche Mitgliedschaft
- Außerordentliche Mitglieder können all diejenigen sein, die ihre Tätigkeit als Flugbegleiter aufgrund von dauerhafter Fluguntauglichkeit, des Eintritts in die Übergangsversorgung, in die Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in die gesetzliche Altersrente, beendet haben oder Personen, deren aktives Beschäftigungsverhältnis als Flugbegleiter nicht länger als 48 Monate zurück liegt.
- Der letzte monatliche Beitrag wird eingefroren und bleibt in der Höhe bestehen.
- Du hast dieselben Vorteile wie ein ordentliches Mitglied.
3. Probezeitmitgliedschaft:
- Richtet sich an neue Kolleg*innen, die ganz frisch dabei und aktuell in der Probezeit sind.
- Während der 6-monatigen Probezeit geht Dein Mitgliedsbeitrag auf uns – bei vollen Leistungen mit Ausnahme der Auslandskrankenversicherung der Barmenia.
- Übergang in reguläre Mitgliedschaft (i.d.R. Anwendung der Sozialklausel) nach Ablauf der 6 Monate.
- Weitere Informationen zur Probezeitmitgliedschaft findest Du HIER.
4. Fördermitgliedschaft:
- Fördermitglieder können alle werden, die sich der UFO verbunden fühlen aber keinen aktiven Arbeitsvertrag in der Kabine haben.
- Solidarische Unterstützung der UFO für einen Beitrag von 5 € pro Monat.
- Infos zur UFO dank Newsletter, Zugriff auf den Mitgliederbereich auf der Webseite und Zusendung der jährlichen Steuertipps
5. Fördermitgliedschaft plus:
- Die Fördermitgliedschaft plus steht ehemaligen Kabinenbeschäftigten offen, die nicht außerordentliche Mitglieder sind.
- Erweiterte solidarische Unterstützung der UFO mit einem Beitrag von 7,50 € pro Monat.
- Identische Leistungen wie „reguläre“ Fördermitglieder.
- Plus: Rechtsberatung (z.B. für DFU/ÜV) auf Antrag; nach Vorstandsbeschluss auch Rechtsschutz.
Good-to-know:
- Du möchtest in die UFO, bist aber noch Mitglied einer anderen Gewerkschaft? Kein Problem: Gewerkschaftswechsler erhalten bei uns Beitragsfreiheit während der Kündigungsfrist bei der anderen Gewerkschaft. Dafür musst Du uns nur die Kündigungsbestätigung mit dem Beendigungsdatum bei Deiner bisherigen Gewerkschaft schicken.
- Sollte sich Deine vertragliche Situation bei Deiner Airline ändern und Du gehst in ein neues Teilzeitmodell oder zurück in Vollzeit, teile uns dies bitte mit Kopie Deines neuen Vertrags an info@ufo-online.aero mit. Wir passen dann Deinen Beitrag entsprechend Deines neuen Modells prozentual an. Das gleiche gilt beim Wechsel Deines Arbeitgebers.
- Weiter kannst Du deine Mitgliedschaft auch einfach Ruhen lassen, wenn Du vorübergehend keiner Tätigkeit als Flugbegleiter*in nachgehst.
- Wenn sich Deine persönlichen Daten wie Wohnort oder E-Mail-Adresse ändern, lass uns diese Infos ebenso kurz zukommen, damit Du jederzeit bestens informiert bleibst.