UFO auf dem Deutschen Juristentag
vom 17. bis 18. September in Hannover
In der Abteilung Arbeitsrecht diskutierten die deutschen Juristen auf ihrer Jahrestagung über gesetzgeberische Möglichkeiten, die Tarifautonomie zu stärken. Neben Fragen wie z.B. der allgemeinen Veröffentlichung von Tarifverträgen stand auch der heiß umstrittene Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit auf der Agenda. Klar, dass UFO dort auch über ihre rechtlichen Berater vertreten war!
Gerade die Berufsgewerkschaften, deren Handlungsrahmen das Gesetz einschränken will, haben dem Tarifwesen in den letzten Jahren einen nicht zu erwartenden Aufschwung verpasst: Während sich Arbeitnehmer von den Großgewerkschaften abwenden, weil sie sich nicht mehr vertreten fühlen und ganze Branchen kaum spürbar organisiert sind, so dass Arbeitgeber sich der Tarifbindung leicht entziehen können, zeigen die Berufsgewerkschaften, dass sie die Tarifwelt aufgrund ihrer Hartnäckigkeit und hohen Mobilisierung beleben. Sie stärken die Tarifautonomie, ein Gesetz zur Tarifeinheit schwächt sie hingegen. Und es betrifft alle Gewerkschaften, denn es wird ihre Möglichkeiten, Arbeitskämpfe zu führen, zwangsläufig einschränken.
Diesen Standpunkt haben wir auch in die fachliche Diskussion eingebracht – die allerdings mit einem Eklat endete: Anstatt über die Ergebnisse der Diskussion Beschlüsse zu fassen und dem Gesetzgeber so ein Signal der versammelten Juristenschaft zu übermitteln, stimmten die Vertreter der Arbeitgeberorganisationen einträchtig mit denen der DGB-Gewerkschaften gegen eine Beschlussfassung und führten so die anderthalbtägige Diskussion ad absurdum.
Tagung zur Zukunft des Arbeitskampfs in Hamburg am 19.09.2014
Wie geht es weiter mit dem Streikrecht in Deutschland? Dieser Frage widmete sich eine Tagung an der Bucerius Law School in Hamburg. Rechtswissenschaftler nahmen Entwicklungen der vergangenen Jahre zum Anlass, unter verschiedenen Gesichtspunkten über die Frage zu debattieren, ob der Arbeitskampf „entgrenzt" sei, also z.B. in Form des Unterstützungsstreiks andere Unternehmen oder in der Daseinsvorsorge die Öffentlichkeit einbeziehen dürfe oder unter Umständen Straftaten rechtfertigen könne.
Die Auffassung der meisten Referenten: Nicht unbedingt. Der Arbeitskampf habe eine reine „Hilfsfunktion" für die Gewerkschaften und daher eng gefasste Grenzen einzuhalten – und der Gesetzgeber könne diese im Zweifel sogar weiter konkretisieren oder gar noch enger fassen. Ein Ansatz, der sich mit einem freiheitlichen Verständnis der Koalitionsfreiheit, nicht vereinbaren und auch rechtsdogmatisch nicht herleiten lässt. Auch hier hat UFO – gemeinsam mit ihren Beratern – klar ihren rechtlichen und politischen Standpunkt vertreten und die Fahne der Berufsgewerkschaften hochgehalten.