UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Condor

Tarifabschluss zum MTV

Endlich stabile Pläne

Titelbild
30.06.2016

In den vergangenen Monaten haben wir Euch immer wieder Zwischenstände über die laufenden Verhandlungen zu Manteltarifvertrags- und Vergütungsthemen mitgeteilt. Es war ein sehr langer Weg aber nun ist es im letzten Verhandlungstermin endlich gelungen, die letzten noch offenen Punkte zu lösen. Unserer Meinung nach liegt nun ein wegweisendes Gesamtergebnis vor, mit welchem der Condor-Kabine unter anderem erstmalig einen deutliches Mehr an Dienstplanstabilität und als Folge davon besser planbare Freizeit geboten werden.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die verschiedenen Stationen in der Vergangenheit unterschiedlich hoch durch Dienstplanänderungen betroffen waren. Aus langer Erfahrung wissen wir aber auch, dass ein Ist- Zustand von heute morgen schon ganz anders aussehen kann und so ein in der Zukunft wirkendes Regulativ für alle notwendig ist.

Ausgangslage

Seit diesem Frühjahr kommen die auf europäischer Ebene durch die European Aviation Safety Agency (EASA) neugefassten Beschränkungen der Flug-, Dienst- und Ruhezeiten zur Anwendung. Insbesondere im Bereich von Standby und Reserve, zwei Themenbereiche, die nun nicht mehr durch die nationale Gesetzgebung sondern durch die EASA geregelt werden, fand eine umfassende Reform mit zahlreichen Veränderungen statt. Unter anderem wurde die maximale Dauer von Standbydiensten limitiert. Außerdem zählt die zurückgelegte Bereitschaftszeit mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen zur Flugdienstzeit. Wir halten die gesetzlichen Veränderungen unter Belastungs- und Sicherheitsaspekten für einen Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen zu SB/RES passen jedoch in verschiedener Hinsicht nicht mehr zu den veränderten Rahmenbedingungen. Gerade aber die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der "abgesessenen" Standbyzeit auf eine sich eventuell anschließende Flugdienstzeit hat zur Folge, dass z.B. Langstreckenumläufe von dem betroffenen Mitarbeiter überhaupt nicht mehr legal geflogen werden könnten. Von daher machen Bereitschaftsdienste wie bisher mit einer Länge von 24h keinen Sinn mehr.

Theoretisch wären die neuen gesetzlichen Vorgaben auch mit den bisherigen tariflichen Regelungen darstellbar gewesen. Dies hätte allerdings bedeutet, dass man den 24-stündigen Bereitschaftsdienst in zwei 12-stündige Blöcke unterteilt hätte und entweder alle Mitarbeiter doppelt so viele Bereitschaftsdienste wie bisher absolviert hätten, was wegen der Limitierung der maximalen Anzahl überhaupt nicht möglich gewesen wäre, oder dass man die Anzahl der Kabinenmitarbeiter hätte verdoppeln müssen. Beide theoretisch vorstellbaren Varianten wären nicht im Sinne der Kabine gewesen. Die erste hätte zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Mitarbeiter/innen geführt. Die zweite wäre für die Condor finanziell überhaupt nicht darstellbar gewesen. Selbst wenn, hätte sie für jeden spürbare Einkommensverluste zur Folge gehabt, da Mehrflugstunden in einem solchen Szenario nicht mehr angefallen wären.

Wir als UFO-Tarifkommission haben es deshalb vorgezogen, die unausweichlichen Veränderungen neu zu gestalten, den Prozess zu begleiten sowie die sich bietenden Chancen darin zu nutzen. Dabei konnten wir am Ende zwei Fliegen (SB/RES und Dienstplanstabilität) mit einer Klappe schlagen.

Dabei war von Anfang an klar, dass diese gesetzlichen Anforderungen an SB/RES zu einer gewissen Erhöhung von Bereitschaftdiensten als bisher führen wird. Schließlich muss ein Tag, der bisher mit einem Standby abgedeckt werden konnte, zukünftig wegen der oben aufgezeigten Flugdienststundenlimits auf mehrere Kollegen aufgeteilt werden. Wir konnten vermeiden, dass dies eine sich rechnerisch ergebende Verdoppelung der Dienste bei Anwendung der bisherigen Standbyblöcke für jeden einzelnen zur Folge hat. Statt dessen ist es uns gelungen, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass durch eine intelligente Neugestaltung der Lines die notwendige Erhöhung zwar nicht vollständig vermieden, aber deutlich eingedämmt werden kann. Zum Beispiel hatte der Umstand, dass die einzelnen SB/RES-Ereignisse in den bisherigen Lines nahtlos aneinander hingen, zur Folge, dass Kollegen, die am 1. Tag gerufen wurden, an den Folgetagen – obwohl eigentlich eingeplant - nicht mehr für Bereitschaftdienste zur Verfügung standen. Berücksichtigt man, dass in den meisten Fällen ein Abruf am 1. oder 2. Tag erfolgte, wird klar, wie viel Potenzial hier verpuffte. Die Folge war, dass vorsorglich mehr Bereitschaften eingeplant wurden als eigentlich notwendig, um dies abzufedern. Der Druck entlud sich dann unweigerlich an anderer Stelle im System in Form von Dienstplanänderungen oder den berühmt-berüchtigen Anrufen bei anderen Kollegen in den freien Tagen. Dieser untragbare Zustand lässt sich dadurch wirkungsvoll vermeiden, dass man Lines nicht an jedem Tag mit einem SB- oder RES-Ereignis belegt, sondern Leertage einplant. Kommt es dann zu einem Einsatz, fehlt deshalb am Folgetag kein Standby.

Ihr könnt künftig zwischen langen und kurzen Lines wählen (s.u.). Somit besteht auch eine neue Flexibilität, die besonders, aber nicht ausschließlich, Shuttlern zu Gute kommt. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Lines ab 2017 auch requestbar zu machen. Wir sind uns sicher, dass Dienstplanänderungen nun hauptsächlich innerhalb der Lines stattfinden werden. Dafür sind sie da. Sollte es doch zu zusätzlichen Dienstplanänderungen kommen, wird dies nicht mehr wie bisher ohne irgendwelche Konsequenzen für den Arbeitgeber sein. Ab einer gewissen Anzahl pro Jahr ist dies nur noch gegen Zahlung eines Kompensats möglich. Die Erfahrung bei Lufthansa hat gezeigt, dass hat die Einführung solcher Maßnahmen eine disziplinierende Wirkung auf die Arbeitgeberseite hat. Die zuständigen Disponenten werden sicher auch hier dazu angehalten werden, möglichst wenige kostenauslösende Dienstplanänderungen vorzunehmen, was als weitere positive Konsequenz wiederum zu einer Gleichverteilung und einer effektiven Nutzung der vorhandenen Standbys und Reserven führen wird.

Schließlich ist es uns auch gelungen, den Plan auch im Falle von Krankheit für die Zeit danach weitgehend stabil zu halten. Ohne den Handlungsdruck des Arbeitgebers zu den Bereitschaftsdiensten wäre eine solche Forderung schwer durchsetzbar gewesen. Die Kombination aus beiden Themen ist daher unseres Erachtens ein echter Erfolg. Die Bestandteile des Abschlusses im Einzelnen findet Ihr nachfolgend dargestellt. Detaillierte Einzelheiten und Ausnahmen haben wir in einen FAQ-Katalog aufgenommen, der angehängt ist.


1. Standby- und Reserveregelungen



Die gesetzliche Neuregelung hat zur Folge, dass nach der Legaldefinition der EASA zukünftig alle Dienste mit einer Vorlaufzeit zum Dienstbeginn von mehr als 60 bzw. 90 Minuten und weniger als 10 Stunden ab Aktivierung zukünftig als Standbydienste gelten. Alle Dienste mit einer Aktivierungszeit von 10 Stunden oder mehr sind nach dem Gesetzestext als Reservedienste einzustufen. Bestandteile der Lines sind zukünftig zum einen Standbydienste, mit einen Vorlauf von 60 Minuten bzw. 90 Minuten, zum anderen Reserve10 und Reserve24-Dienste.

In Zukunft trennen wir zwischen reinen RE Lines (Einsatz erst am Folgetag) und SB Lines. Dadurch haben wir die Zahl der belastenden SBs durch die EASA Regelung in Summe deutlich abgesenkt und im Vergleich zu heute (Anzahl SB + RE3+ RE6) nicht erhöht. Wir haben richtigerweise zwischen planbaren mittel- und langfristigen Krankheitsereignissen und kurzfristigen Vakanzen aufgrund von Krankheit in Form von SB unterschieden. Die besser planbaren RE Lines sind nicht nur shuttlerfreundlich, sondern entlasten alle Mitarbeiter erheblich. Diesen Punkt haben wir mit sehr viel Überzeugungsarbeit neu verhandelt.

Die maximale Dauer und der Beginn der Standby- und Reservedienste ergeben sich aus folgender Aufstellung:

Beginn zwischen
Dauer
Standby Früh
00:00 und 05:59
12h
Standby Mittel
06:00 und 10:00
10h
Standby Spät
11:00 und 14:00
10h
Reserve 10/24
frühestens 07:00 und Ende 23:00

Standby-/Reservedienste werden zukünftig in folgenden Mustern eingeplant:

Variante 1:
Tag 1: SB60 (Vorlaufzeit 60min)
Tag 2: SB90 (Vorlaufzeit 90min)
Tag 3: Freier Tag (Strichtag)
Tag 4: SB90
Tag 5, 6: Freier Tag (Strichtag)
Tag 7: SB60
Tag 8: SB90
Tag 9: Freier Tag (Strichtag)
Tag 10: SB90

Variante 2:
Tag 1: SB60
Tag 2: SB90
Tag 3: Freier Tag (Strichtag)
Tag 4: SB90

Variante 3:
Tag 1: IB
Tag 2: RES10
Tag 3: RES10
Tag 4: RES24
Tag 5, 6: Freier Tag (Strichtag)
Tag 7: RES10
Tag 8: RES10
Tag 9: RES24

Variante 4:
Tag 1: IB
Tag 2: RES10
Tag 3: RES10
Tag 4: RES24

Am ersten Tag der Varianten 3 und 4 kann eine Informationsbereitschaft (IB) eingeplant werden. Eine IB zählt als Einsatztag. Der Mitarbeiter hat in der Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein. Die Standby- und Reserveblöcke sollen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten über alle Mitarbeiter gleich verplant werden.

Übergangsregelungen

Die im Jahr 2016 bereits geleisteten SB/RES-Dienste werden eins zu eins auf das neue Kontingent (30 SB/RES Tage) angerechnet und die verbleibende Restmenge in ganzen Lines vergeben/requestet. Übriggebliebene Tage werden bei Bedarf zusammenhängend im Verhältnis 3 (SB) zu 2 (RES) vergeben. In der Übergangszeit kann jeder Mitarbeiter seine Präferenz zur Länge der Standby- und Reservelines (lange oder kurze Lines) der Creweinsatzplanung mitteilen. Auch hierzu wird es eine separate Veröffentlichung der Arbeitgeberseite geben.


2. Einführung von Kriterien zur Verbesserung der Dienstplanstabilität



Ein Eingriff in einen geplanten freien Tag nach Dienstplanveröffentlichung gilt zukünftig als Dienstplanänderung. Davon umfasst sind auch freiwillige (vom Arbeitgeber veranlasst) bzw. angeordnete Dienstplanänderung mit einem Vorlauf von weniger als 72 Stunden. Die bisherigen 48 Stunden sind auf 72 Stunden erweitert worden. Außerdem stellt auch eine Schichtverlegung nach Dienstplanveröffentlichung von mehr als 4 Stunden nach vorne oder nach hinten eine Dienstplanänderung dar.

Pro Mitarbeiter sind insgesamt 6 Dienstplanänderungen pro Kalenderjahr ohne Bezahlung möglich.

Ab der 7. Dienstplanänderung pro Jahr erhaltet Ihr für jede Dienstplanänderung einen Betrag von 55,00 €.

Ab der 11. Dienstplanänderungen werden 110,00 € je Dienstplanänderung gezahlt.

In der Vergangenheit kam es zu durchschnittlich 1,5 Dienstplanänderungen pro Monat und Mitarbeiter, was 18 Dienstplanänderungen pro Jahr entspricht. Wenn dies unverändert so bleiben würde und auf alle gleich verteilt wären, würde jeder Betroffene unter Anwendung der neuen Regeln dann 4x55€ und 8x110€ erhalten, was insgesamt 1.110,00 € entspricht.

Wir vermuten aber, dass die Regelungen aufgrund ihrer Lenkungswirkung zu weniger Dienstplanänderungen und damit zu weniger Kompensationszahlungen führen wird. Das führt dann eben aber auch zu einer deutlichen Entlastung für den Einzelnen in Form von mehr Dienstplanstabilität. Bei ganzmonatigen Abwesenheiten (z.B. Teilzeit, unbezahlter Urlaub) wird die Auslösegrenze ratierlich angepasst.

Verbesserung der Dienstplanstabilität bei Rückkehr aus Krankheit

Die subjektiv empfundene Willkür des Arbeitgebers im Umgang mit dem Restplan bei Rückkehr aus Krankheit gehört ab sofort der Vergangenheit an. Wir haben auch an dieser Stelle erfolgreich verhandelt und konnten Regelungen etablieren, die sowohl eine weitgehende Planstabilität für das Individuum ermöglichen als auch dem Arbeitgeber mit ausreichendem Vorlauf die Möglichkeit geben, sich mit der Instabilität, die mit einer Krankmeldung unbestreitbar einhergeht, auseinanderzusetzen.

Ablaufpunkt ist dabei der Grundsatz, dass der Mitarbeiter nach Krankheit gemäß seinem ursprünglichen Plan eingesetzt werden soll. Der Mitarbeiter erhält die Möglichkeit, dem Crew Duty Center bis spätestens 20 Uhr des vorletzten Tages des Krankmeldungszeitraumes mitzuteilen, dass er für den ursprünglich geplanten Folgedienst zur Verfügung steht. Das Crew Duty Center hält dafür den ursprünglichen Dienstplan möglichst stabil und greift nur aus operationeller Notwendigkeit ein.

Grundprinzip ist dabei, dass nur noch 3 Tage nach dem Ende der Krankheit instabil sind und der Folgeplan danach stabil bleibt. Die instabile Phase von 3 Tagen ist notwendig, um den Plan wieder in einen Zielkorridor zu bringen. Danach gelten die neuen Stabilitätskriterien.

Einführung einer Freiwilligengruppe

Die Lebensumstände jedes Kabinenmitarbeiters sind anders. Daraus resultieren auch unterschiedliche Interessenlagen. Während die meisten eine möglichst hohe Dienstplanstabilität anstreben, gibt es auch Kollegen, die eher ein Interesse an möglichst vielen bezahlungswirksamen Flugstunden haben.

Diesen Umstand haben wir dadurch Rechnung getragen, dass wir uns mit dem Arbeitgeber auf die Einführung einer so genannten Freiwilligengruppe verständigt haben. Alle Mitarbeiter außerhalb der Probezeit haben die Möglichkeit, sich für einen gewissen Mindestzeitraum für die Freiwilligengruppe registrieren zu lassen. Danach können sie die Teilnahme an der Freiwilligengruppe dann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

Die Mitglieder der Freiwilligengruppe werden vorrangig für Dienstplanänderungen herangezogen, und zwar unter der Voraussetzung, dass sie dadurch mehr bezahlungswirksame Flugstunden erfliegen.

Innerhalb des 72h-Zeitraumes kann eine Dienstplanänderunge ebenfalls nur mit Zustimmung erfolgen und es gelten die allgemeinen manteltarifvertraglichen Regeln für Einsätze mit einem Vorlauf von weniger als 72 h.

Mitglieder der Freiwilligengruppe erhalten ab der 7. Dienstplanänderung einen Betrag von 55,00 € und ab der 11. Dienstplanänderung einen Betrag von 65,00 €. Die größeren Menge an Dienstplanänderungen zuzüglich der dadurch generierten Flugstunden führen zu einer deutlich Vergütungserhöhung. Deshalb haben wir vereinbart, dass das Kompensat ab der 11. Dienstplanänderung niedrigerer ausfällt.

Außerdem können die Mitglieder der Freiwilligengruppe für maximal sechs Einzel-SB pro Jahr eingeplant werden, die mit jeweils 60,00 € vergütet werden. Freiwillig können sie sich auch für mehr Einzel-SBs zur Verfügung stellen, für welche sie ebenfalls jeweils 60,00 € erhalten.

Soweit sich in der betroffenen Funktionsgruppe (FB/PU) mehr als 10% zur Freiwilligengruppe melden, entfallen Einzel-SB für die übrigen FB/PU. Dieser würde ansonsten ebenfalls mit zusätzlichen 60,00 € vergütet.

Ab wenn gelten diese Regelungen? Gibt es Übergangsregelungen?

Die Regelungen zur Dienstplanstabilität kommen ab dem 01.09.2016 zur Anwendung. Für den Betrachtungszeitraum September bis einschließlich Dezember 2016 (Übergangszeitraum) gelten aufgrund des unterjährigen Starts jedoch Übergangsregelungen.

Da ein automatisiertes, elektronisches Verfahren zur Zählung erst etabliert werden muss, müssen bis dahin die Dienstplanänderungen noch durch die Mitarbeiter selbst in Eigenregie gezählt werden.

Wegen des kürzeren Betrachtungszeitraums gelten dabei im Übergangszeitraum folgende angepasste Auslösegrenzen:

Für die 3. und 4. Dienstplanänderung erhält ein Mitarbeiter pro Dienstplanänderung einen Betrag von 55,00 €.

Ab der 5. erhält er für jede Dienstplanänderung 110,00 €.

Die gesammelten Dienstplanänderungen können ab Januar 2017 bis spätestens zum 31.04.2017 zur Abrechnung und Auszahlung bei Condor eingereicht werden. Über den genauen Ablauf wird die Abteilung HE rechtzeitig vorab eine Veröffentlichung herausgeben.

Ab dem 01.01.2017 werden die Dienstplanänderungen dann automatisch von Condor erfasst und abgerechnet, ohne dass es einer Sammlung durch den Mitarbeiter bedarf. Ab Juli 2017 erfolgt dann die Auswertung und die zeitnahe Abrechnung auf monatlicher Basis.

Die Regelungen zur Freiwilligengruppe finden erst ab dem 01.01.2017 Anwendung. In dieser Übergangszeit werden Einzel-SBs nur freiwillig und gegen Zahlung eines Betrags von 60,00 € pro Ereignis eingeplant.

3. Umgang mit befristeten Arbeitsverträgen

Außerdem war es uns ein Anliegen, bei Condor ein Verfahren zum geordneten Umgang mit befristeten Arbeitsverhältnissen zu etablieren.

Bisher befanden sich befristet beschäftigte Kollegen während ihrer Befristung - ggf. mit Anschlussbefristung - im Grunde in einer verlängerten Probezeit. Sie mussten immer damit rechnen, dass bei der kleinsten Verfehlung oder wegen des “Nasenfaktors” ihr Vertrag nicht verlängert wird. Kollegen, denen ein solches Schicksal widerfährt, müssen sich bei der nächsten Airline ohne Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung wieder ganz hinten in der jeweiligen Eingangsstufe anstellen. Es kommt zum berühmt-berüchtigten Drehtüreffekt. Davon betroffene Kollegen haben keine faire Perspektive für eine berufliche Entwicklung. Aus unserer Sicht ist die gesetzliche Probezeit von 6 Monaten erforderlich, aber auch ausreichend, um die Eignung von Neueinstellungen zu beurteilen. Dies ist mit einem sinnvollen Beurteilungssystem machbar. Leider fehlt ein solches bisher bei der Condor. Wir haben der Arbeitgeberseite aber zugesichert, den bereits eingeleiteten Prozess des auf betrieblicher Ebene angesiedelten Themas unterstützend zu begleiten.

Der Arbeitgeber hat in den Verhandlungen immer wieder vorgetragen, dass er darauf angewiesen ist, Neueinstellungen befristet vorzunehmen, um auf das geringere Flugprogramm während des Winters im Vergleich zum Sommerflugplan reagieren können. Wir haben aufgezeigt, dass dies nicht erforderlich ist, da andere, weniger problematische Mechanismen zur Verfügung stehen. So haben wir z.B. im Rahmen des letzten Teilzeittarifvertrags im vergangenen Jahr Teilzeitmodelle eingeführt, die der Saisonalität Rechnung tragen.

Am Ende der Verhandlungen konnte wir eine Lösung zu finden, mit welcher gewährleistet ist, dass zukünftig bei Neueinstellungen neben freiwillig befristeten Verträgen auch unbefristete Verträge angeboten werden müssen.

Neueingestellte Mitarbeiter haben nun die Wahl, in einem geregelten Verfahren in Teilzeit eingestellt zu werden oder befristeten Verträge in Vollzeit anzufangen.

Die für die Betroffenen Verfahrensweise der vergangenen Jahre, in denen immer zunächst befristet in Vollzeit eingestellt wurden und eine Übernahme aus einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nur in Teilzeit erfolgte, deren Rahmenbedingungen (z.B. Teilzeitgrad, Lage der Freimonate usw.) einseitig vom Arbeitgeber festgelegt wurden, ist damit Geschichte.


Fazit

Es war unumgänglich, die Manteltarifverträge im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Thema SB/RES anzupassen. Dabei ist es uns jedoch gelungen, die sich daraus ergebende Mehrbelastung so weit wie möglich zu begrenzen.

Wir konnten diese Gelegenheit außerdem dafür nutzen, eigene Themen, die isoliert nicht lösbar gewesen wären, durchzusetzen. So wird die Einführung der Stabilitätskriterien zu einer spürbaren Verbesserung der Planbarkeit des Privatlebens für uns führen. Gleichzeitig bietet die eingeführte Systematik die erforderliche Flexibilität für Kollegen, die darauf nicht angewiesen sind.

Wir möchten Euch die Neuregelung gerne auch eingehend persönlich vorstellen und werden dafür in den kommenden Wochen vor Ort in den Crewräumen zur Verfügung stehen. Über nähere Einzelheiten werden wir Euch informieren, sobald die Termine feststehen.


Eure UFO-Tarifkommission Condor
Astrid Wach (Sprecherin), Norman Wiese (stellv. Sprecher), Jasmin Rödler, Gönül Aslan-Kuhner, Susanne Fischer, Rüdiger Merz, Christian Bötte, Batu Karaoguz, Benjamin Bartsch sowie Jens-Ulrich Stark und Olaf Bödecker (UFO-Ressort Tarif)

FAQ

SB/RES

Was für Dienste können im Rahmen der oben erwähnten Informationsbereitschaft (IB) eingeplant werden?

Während dieser Zeit kann er für Dienste mit einem Check-In ab 06.00 Uhr LT am Folgetag eingeplant werden. Die IB entfällt, wenn an dem Tag U, ORT/OFF, Ruhezeit oder TZ eingeplant ist. Eine RES24 kann mit einem Vorlauf von 12 h am Vortag in einen freien Tag gewandelt werden.

Welche weiteren Regelungen zu SB/RES gibt es außerdem?

  • Im Falle höherer Gewalt am OPS-Tag (bspw. Schließung Flughafen auf unbestimmte Zeit) kann ausnahmsweise die Crew zu Hause (SB 90) oder im Hotel (SB60) für maximal 6h auf SB gesetzt werden.
  • Vor und im Anschluss an die Blöcke werden möglichst zwei freie Tage eingeplant. Nach Variante 1 und Variante 3 muss nach den 2 freien Tagen ein fixierter freier Tag eingeplant werden. Dem Vollzeitmitarbeiter können maximal 3 Blöcke der Variante 1 oder 6 Blöcke der Variante 2, bzw. eine Kombination aus beiden Varianten mit gerader Anzahl der Variante 2 pro Kalenderjahr eingeplant werden. Bei Variante 1 sind die ersten SB-Dienste früh und die letzten drei SB Dienste spät oder umgekehrt. Alternativ kann der SB Dienst mittel sein. Die SB Dienste können in der Zeitenlage, mit Vorlauf von 12h am Vortag, aufgrund von operationellen Notwendigkeiten, unter Einbehaltung der gesetzlichen Vorschriften, geändert werden.
  • Zusätzlich können dem Mitarbeiter pro Kalenderjahr 2 Blöcke der Variante 3 oder 4 Blöcke der Variante 4 eingeplant werden, d.h. in Summe maximal 30 SB oder RES Symbole. Die SB/RE Lines sind abschließend im MTV beschrieben. Erfolgt keine Aktivierung bis zum Ende des Dienstes am Vortag einer RES24, so hat der Mitarbeiter am RES24 Tag frei. Eine Aktivierung bei RES10 am gleichen Tag ist nicht möglich. Die Blöcke werden für die Mitarbeiter requestbar gemacht, nicht requestete Blöcke werden zugeteilt. Der MA kann im Rahmen des zur Verfügung gestellten Kontingentes zwischen langen und kurzen Blöcken wählen. Details zum Kontingent werden auf der Betriebsebene abgestimmt.
  • Die Anrechenbarkeit eines Blockes bei Krankheit erfolgt, wenn mehr als 60% der SB/RES Symbole des Blockes abgeleistet wurden.
  • Zusätzlich kann pro Mitarbeiter 1x pro Jahr ein Strichtag in ein SB90 unter Berücksichtigung von III.1 geändert werden. Diese Regelung entfällt für die Funktionsgruppe, wenn sich mehr als 10% dieser Funktionsgruppe für die Freiwilligengruppe registrieren.
  • Bei Teilzeitarbeitsverhältnissen (ausgenommen tarifvertraglich beschriebene TZ ohne SB/RE wie z.B. Mini TZ) erfolgt eine entsprechende Reduzierung der Dienste (mathematisch gerundet).


Dienstplanstabilität

Was passiert, wenn gleichzeitig mit einer Dienstplanänderung auch eine Zahlung ausgelöst wird?

Geleistete Zahlungen aufgrund bestehender Regelungen aus dem MTV 1a werden hiermit verglichen. Der höhere Betrag wird ausgezahlt. Die Regelungen des MTV 1a und MTV 6 betreffend Einsätzen <72 h (bisher 48 h) bleiben hiervon ansonsten unberührt.

Gibt es Ausnahme von der Definition der Dienstplanänderungen?

Ja, folgende Themen stellen keine Dienstplanänderungen dar:

  • Eingriffe in freie Tage bzw. eine Verlegung der Schicht um mehr als 4 Stunden, die unmittelbar aus einem bereits angetreteten dienstlichen Flug erfolgen, wenn diese nicht geplant sind, sondern aus operationellen Gründen unvermeidbar sind (z.B. wegen Diversion, Technical). Nicht umfasst von dieser Ausnahme sind zusätzlich geplante Legs aufgrund von operationellen Notwendigkeiten bei anderen Flügen/Umläufen).
  • eine Änderung der Schicht von mehr als 4 Stunden innerhalb eines Umlaufs
  • Sind bei einer Dienstplanänderung mehrere freie Tage oder zwei Schichtänderungen (Anfang/Ende) eines Umlaufs betroffen, so zählt dies als eine Dienstplanänderung.
  • Einsätze unmittelbar aus einem Bereitschaftsdienst
  • Dienstplanänderungen aufgrund eines eigenen Wunsches des Mitarbeiters, z.B. Tausch
  • Weitere Ausnahmen gelten im Fall von Krankheit (s. dazu oben Punkt 2)

Was ist Standby „ORES“?

Im vergangenen Jahr hatten wir uns mit dem Arbeitgeber auf Regelungen im Zusammenhang mit der Stationierung eines A/Cs auf den Kanaren als Ops-Reserve zur Vermeidung von 3-Stunden Delays verständigt. Den Anwendungsbereich dieser Regelung haben wir nun über die Kanaren hinaus allgemein auf Standorte erweitert, an denen ein Flugzeug zu diesem Zweck stationiert ist. Dabei haben wir die bisherigen Regelungen geringfügig angepasst.

An entsprechenden Standorten können bei jedem Kabinenmitarbeiter Umläufe mit bis zu vier aufeinanderfolgenden Standbytagen zusätzlich geplant werden. Eine Kombination aus An-/Abreise und Standbydienst am selben Tag ist dabei möglich.

Diese Standbydienste sind stationsübergreifend requestbar. Bei jedem Mitarbeiter wird pro Jahr höchstens ein nicht requesteter ORES-Block eingeplant. Hat man einen Block requestet und erhalten, bekommt man keinen Block mehr zugeteilt. Zugeteilte Blöcke, die nicht requestet wurden, werden auf das Jahreskontingent des Mitarbeiters wie ein Standbyblock 2 (s.o.) angerechnet. Die Standbyzeit beträgt höchstens acht Stunden. Kosten des Mitarbeiters für den Abruf (z.B. Roaminggebühren) werden von Condor getragen. Alternativ wird ein Handy zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Nach der Rückkehr an die Homebase werden bei einer Abwesenheit von fünf Tagen zwei freie Tage und bei einer Abwesenheit von sechs bis neun Tagen drei freie Tage eingeplant.

Foto pixabay Pexels
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