UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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LH CityLine

Wechselbedingungen von CLH zu LHX

Stellungnahme der UFO-Tarifkommission

LH CityLine

Wechselbedingungen von CLH zu LHX

Stellungnahme der UFO-Tarifkommission

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18.06.2024

Liebe CityLiner*innen, 

seit letzter Woche liegt das Angebot für einen unbefristeten Wechsel zu Lufthansa City Airlines auf dem Tisch. Angesichts der klaren Aussagen von Carsten Spohr zur begrenzten Zukunft der Lufthansa CityLine ist es nicht verwunderlich, dass über dieses Angebot viel auf der Linie diskutiert wird. 

Die UFO kann keine generelle Handlungsempfehlung an Euch aussprechen. Am Ende des Tages muss jede*r CityLiner*in selbst entscheiden, ob die angebotenen Wechselbedingungen für sich selbst akzeptabel sind oder nicht. Als Vertreter*innen Eurer Kabinengewerkschaft UFO sehen wir uns aber in der Verantwortung, Euch wichtige ergänzende Hinweise zu geben, die der Arbeitgeber in seiner Werbebroschüre unerwähnt lässt. Ausgewogen und umfassend informiert zu sein, alle Vor- und Nachteile eines Arbeitgeberwechsels zu kennen, sind die notwendigen Voraussetzungen, um eine persönliche Entscheidung dieser Tragweite treffen zu können. 

Die Vorzüge eines frühzeitigen Arbeitgeberwechsels hat Lufthansa CityLine in ihrer Werbebroschüre mehr als plakativ dargestellt. Darauf müssen wir nicht weiter eingehen. 

CityLiner*innen aus der Kabine, die zur Lufthansa City Airlines wechseln wollen, sollten aber auch wissen, dass sie mit ihrem Wechsel auf Vorteile verzichten, die sie nur als Beschäftigte der Lufthansa CityLine behalten: 

Betriebliche Mitbestimmung 

  • Schutz durch eine Personalvertretung Bord 

  • Schutz durch Betriebsvereinbarungen 

  • Schutz durch Dienstplankontrolle 

  • Schutz durch Begleitung von Personalgesprächen 

  • Schutz durch betriebliches Eingliederungsmanagement 

  • Anrecht auf Interessenausgleich und Sozialplan 

Tarifliche Mitbestimmung 

  • Absicherung durch Vergütungstarifvertrag 

  • Absicherung durch Manteltarifvertrag 

  • Interessenvertretung bei Personalabbau durch Tarifvertrag „soziale Absicherung Kabine“ 

  • Absicherung durch Tarifvertrag „betriebliche Altersversorgung“ 

  • Absicherung durch Tarifvertrag „Altersteilzeit“ 

  • Absicherung durch Tarifvertrag „Miniteilzeit“ 

  • Absicherung durch Tarifvertrag „Ergebnisbeteiligung“ 

Unternehmerische Mitbestimmung 

  • Wahrung von Mitarbeiterinteressen durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat 

  • Paritätisch besetzter Aufsichtsrat 

Wer als CityLiner*in zu Lufthansa City Airlines wechselt, sollte auch berücksichtigen: 

  • Es handelt sich um einen Arbeitgeberwechsel. 

  • Lufthansa City Airlines ist kein von der Deutschen Lufthansa AG beherrschtes Unternehmen - Verluste müssen nicht ausgeglichen werden (!) 

  • Das Angebot bezieht sich auf Deine Bewerbung, es gibt keine Verpflichtung zur Übernahme – Ablehnung möglich. 

  • Deine CLH-Grundvergütung wird nur befristet fortgesetzt – keine Nachhaltigkeit. 

  • Die Bezahlung erfolgt nach Blockstunden - keine Bezahlung von Bodenzeiten. 

  • Fakturierte Blockstunden für kurze Flüge < 75 Minuten gibt es nur bis Ende 2024. 

  • Mehrflugdienststunden werden nicht höher bezahlt als Normalflugdienststunden. 

  • Es gibt kein 13. Monatsgehalt. 

  • Es gibt weder Urlaubsgeld noch Urlaubsgeldzuschuss. 

  • Es gibt auch kein Schuhgeld. 

  • Die betriebliche Altersversorgung ist neu. Sie wird auf Unterstützungskasse umgestellt und auf 5 % AG-Anteil gedeckelt (!) 

  • Es besteht kein Anspruch auf Entgeltumwandlung für Lufthansa Privatrente. 

  • Du gibst Deine CLH-Betriebszugehörigkeit (mit allen Rechten!) auf. 

  • Du musst 10 Tage mehr arbeiten. Du hast nur noch 116 statt 126 Off-Tage im Jahr, davon nur 96 als Ortstage. 

  • Es gibt keine Event-Off-Tage. 

  • Du hast nur noch Anspruch auf 8 statt 10 Off-Tage im Monat. 

  • Mehrere Single-Off-Tage im Monat sind möglich. 

  • Du hast nur Anspruch auf 1 x 3 zusammenhängende Off-Tage im Monat. 

  • Es gibt kein Requestsystem, nur ein Biddingsystem. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. 

  • Einsatzketten > 5 Tage sind immer möglich. 

  • Auf 5 und mehr Einsatztage folgen nicht mehr zwingend 3 Off-Tage. 

  • Es gibt keine Leg-Begrenzung pro Tag. 

  • Es gibt keine Leg-Begrenzung pro Einsatzkette. 

  • Es gibt auch keine Leg-Begrenzung pro Monat. 

  • Die Arbeitszeit ist nicht mehr tariflich auf 14 Stunden begrenzt. Du kannst an einem Tag tatsächlich 24 Stunden im Dienst sein. 

  • Es gibt keinen tariflich erhöhten Ruhezeitanspruch – also nur Anspruch auf das gesetzliche Minimum an Ruhezeit. 

  • Die Anzahl von Standby-Diensten ist weder monatlich noch jährlich beschränkt. 

  • Die Standby-Zeiten sind nicht definiert. 

  • Die Aktivierungszeit beträgt 60 statt 90 Minuten. 

  • Nach Aktivierung aus dem Standby gibt es keinen Anspruch auf die komplette Check-In-Zeit von 80 Minuten. 

  • Die Anzahl an Dienstplanänderungen ist unbegrenzt. 

  • Für eine Dienstplanänderung bekommst Du kein Geld. 

  • Du kannst Dienstplanänderungen nicht ablehnen. 

  • Bei Gesundmeldung nach einer Arbeitsunfähigkeit kann Dein Plan komplett geändert werden. 

  • Die Hotelstandards der LHX werden nur vom Arbeitgeber bestimmt. 

  • Es besteht kein Anspruch auf ein Tageszimmer. 

  • Es besteht auch kein Anspruch auf Abrechnung von NoHot. 

  • Die ID-Regelungen für ermäßigtes Fliegen sind nicht die gleichen wie bei CLH. 

Diese Aufzählung ist lediglich exemplarisch und sicher nicht abschließend. In diesem Zusammenhang ebenfalls aufgreifen möchten wir den Punkt der angebotenen zusätzlichen Jahresvergütung bei einem Wechsel zu LHX. Bedenkt bitte unbedingt, dass ihr Euch für mindestens 5 Jahre an das Unternehmen bindet. Solltet Ihr vor Ablauf dieser Zeit kündigen wollen, fordert der Arbeitgeber anteilig die Sonderzahlung zurück. Ebenso ist zu beachten, dass die Zahlung voll versteuert werden muss. Die angebotenen Beträge mögen auf dem Papier nett aussehen, sind jedoch Bruttobeträge in Vollzeit. Mit einem Brutto-Netto-Rechner (zu finden im Internet) könnt Ihr den individuellen Betrag für Euer aktuelles Teilzeitmodell ausrechnen. 

Die Situation bei Lufthansa CityLine ist ernst, aber keineswegs hoffnungslos. Es gibt keinen Grund für panikartige Kurzschlussreaktionen. Nehmt Euch die Zeit ganz genau abzuwägen, ob zum jetzigen Zeitpunkt in Eurer persönlichen Situation unter Berücksichtigung der angebotenen Vergütungs- und Arbeitsbedingungen ein Arbeitgeberwechsel zu Lufthansa City Airlines die richtige Entscheidung ist. Eine einmal eingereichte Kündigung des Arbeitsvertrages bei Lufthansa CityLine kann von Euch selbst nicht mehr rückgängig gemacht werden. Darum ist eine Entscheidung dieser Tragweite im eigenen Interesse sehr sorgfältig zu prüfen. 

UFO wird sich auch weiterhin auf allen Ebenen für Euch einsetzen, um auf dem Verhandlungsweg die bestmöglichen Optionen zu erreichen, die eine Weiterbeschäftigung aller CityLiner*innen im Lufthansakonzern zu angemessenen Arbeits- und Vergütungsbedingungen sicherstellen. 

 

Eure Lufthansa CityLine Tarifkommission   
Lydia Kowarzik (Sprecherin), Kathrin Meyer (stellvertretende Sprecherin), Elke Dollinger, Anja Fliegner, Julia Vietzke, Andreas Goller, Moritz Rawe 

 

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