UFO zur AV/ÜV
Wir machen uns Sorgen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
"Armut ist keine Schande, aber das ist ungefähr alles, was man Gutes über sie sagen kann." (R.M. Tucker)
Wir brauchen eine vorgezogene Versorgung,
- weil wir bis zu 5x täglich auf der Kurzstrecke Höhenunterschiede von 0 m ü.d.M. bis 2.500 m ü.d.M. körperlich erleben
- weil wir auf Berggipfelhöhe bis zu 16 Stunden arbeiten und selbst mit Stützstrümpfen die Schuhe sprengen
- weil die Luftfeuchtigkeit im Flugzeug meist gerade einmal 8% beträgt
- weil wir 10 km laufen ohne Sportschuhe tragen zu dürfen
- weil wir mehr als 30 Jahre lang ständig Temperaturunterschiede in einem Spektrum von 15 Grad Minus bis 30 Grad Plus ertragen
- weil es keinen weiteren Job mit noch unregelmäßigeren Schichtdiensten gibt
- weil wir mit massiven Einschränkungen unseres privaten Lebens umgehen müssen
- weil wir mit 55 wieder öfter im eigenen Bett schlafen möchten.
Gerade deshalb wurde vor Jahrzehnten ein Versorgungssystem geschaffen, mit welchem genau diesen Umständen Rechnung getragen werden sollte. Allerdings wurden und werden nicht mehr sämtliche Nachteile, welche sich durch das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben, aufgefangen.
Bereits heute müssen alle Kolleginnen und Kollegen mit Einschnitten bei der gesetzlichen Altersrente rechnen. Abhängig von der individuellen Erwerbsbiographie sind diese ganz erheblich. Laut Tarifvertrag Übergangsversorgung (ÜV) muss die gesetzliche Altersrente bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt (heute 63 Jahre) beantragt werden. Diese Nachteile werden in den kommenden Jahren im Falle einer Beibehaltung der derzeitigen Regelungen zur ÜV noch drastischer ausfallen, weil sich die Rahmenbedingungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren erheblich negativ verändert haben. Weitere Verschlechterungen sind bereits heute absehbar.
Die bisherigen Versorgungstarifverträge sind auf diese veränderte Situation nicht zugeschnitten. Es droht Altersarmut in der Kabine!
Die gesetzliche Altersrente soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch zukünftig der Hauptstützpfeiler der Altersversorgung sein. Bekanntlich kam es aber in den vergangenen Jahren zu erheblichen Veränderungen. So wurde die Altersgrenze für einen abschlagfreien Anspruch auf Altersrente von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt die Anhebung stufenweise um einen bzw. zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.
Das hört sich zunächst vielleicht harmlos an, hat aber erhebliche Auswirkungen:
Wer annimmt, dass die Rente mit 67 auch nur annähernd der Höhe des letzten Nettogehalts entspricht, irrt sich gewaltig. Selbst bei einem optimalen Versicherungsverlauf mit 40 Beitragsjahren in Vollzeit beläuft sich diese schon heute auf nur etwa 50% des letzten Nettogehalts. Weitere Verschlechterungen bis auf ein Niveau von 35% werden von Experten erwartet.
Das gilt grundsätzlich für alle in der gesetzlichen Rentenkasse (DRV, vormals BfA) versicherten Arbeitnehmer.
Für uns Flieger ist die Bedrohungslage aufgrund der kabinenspezifischen Besonderheiten noch viel dramatischer:
1. Mit dem Eintritt in die Übergangsversorgung, der ab der Vollendung des 55. Lebensjahrs möglich ist, endet die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse. Diese fehlenden Jahre wirken sich direkt auf die Höhe der Rente aus. Ergo: je früher ein Eintritt in die Übergangsversorgung erfolgt, desto größer fällt dieser Nachteil aus. Dieser Umstand führt bereits heute dazu, dass mindestens die Hälfte der Kabinenbeschäftigten verlängert.
2. Nach den tarifvertraglichen Regelungen erfolgen Leistungen aus der Übergangsversorgung bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres. Hierauf folgt der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese vorzeitige Rentenbeantragung hat schon bei der bisherigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren zu Abschlägen geführt. Sie belaufen sich auf 0,3% pro Monat bzw. 3,6% pro Jahr, so dass bereits eine Kürzung des ohnehin schon niedrigen Rentenanspruchs um 7,2% hingenommen werden musste. Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 verdoppelt sich diese Kürzung Monat für Monat auf insgesamt 14,4%. Als weiterer negativer Effekt fehlen diese Jahre zwischen 63 und 67 als weitere vier Beitragsjahre bei der Rente und verringern somit die Rentenhöhe zusätzlich.
Aufgrund der kabinenspezifischen Belastungen und/oder Kindererziehungszeiten wechseln viele von uns bereits nach wenigen Jahren Vollzeitfliegerei in eine weniger belastende Teilzeitbeschäftigung.
Dies wirkt sich bei allen Versorgungselementen nachteilig auf die Höhe der zu erwartenden Leistungen aus. Denn nicht nur für die gesetzliche Rente, sondern auch für die betriebliche Altersversorgung (Bausteine), die Versorgungskasse Kabine und auch die Übergangsversorgung selbst gilt die einfache Formel:
Die Höhe der Leistungen ist von der persönlichen Jahresbruttovergütung abhängig!
3. Dies gilt zunächst für die Firmenrente, die den Hauptbestandteil der Übergangsversorgung ausmacht.
Zwar wird deren Berechnung immer auf der Basis eines Vollzeitgehalts vorgenommen. Der volle, ungekürzte Grundbetrag der Übergangsversorgung wird erst nach 276 Beschäftigungsmonaten, das entspricht 23 Jahren Vollzeit in der Kabine, erreicht. Er beläuft sich dann auf 60% der sog. übergangsversorgungsfähigen Vergütung.
Jahre, in denen in Teilzeit gearbeitet wurde, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Beschäftigungsmonate nur anteilig berücksichtigt.
Für ein Jahr Beschäftigung in 50% Teilzeit (z.B. M2) werden nur 6 statt 12 Monate angerechnet. Dies kann dazu führen, dass bei Eintritt in die Übergangsversorgung nicht die erforderlichen 276 Monate erreicht wurden und diese Firmenrente pro fehlendem Monat dann um 1/276 gekürzt wird. Dies trifft insbesondere diejenigen, die über weite Teile ihrer Karriere in Teilzeit tätig waren. Dieser Effekt lässt sich auch nicht, wie vielfach angenommen, dadurch heilen, dass man ein oder zwei Jahre vor Eintritt in die Übergangsversorgung in Vollzeit wechselt.
Hinzu kommt, dass das durchschnittliche Einstiegsalter in der Lufthansa-Kabine seit Jahren steigt. Viele Kolleginnen und Kollegen beginnen nach dem 40. Lebensjahr und sind gar nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Beitragsmonate für die ÜV zu erreichen.
Auch die Leistungen aus der Versorgungskasse, welche den mitarbeiter-/steuerfinanzierten Teil der Übergangsversorgung/Altersversorgung darstellen, orientieren sich an der Höhe des tatsächlichen Jahreseinkommens, das in Zeiten, in denen in Teilzeit gearbeitet wurde, deutlich geringer ist.
Gleiches gilt für die LH-Betriebsrente, die ab dem frühestmöglichen Beginn der gesetzlichen Altersrente (heute 63) geleistet wird.
Aus Sicht der Kabine besteht also ein ganz dringender Bedarf, das bisherige Versorgungssystem so anzupassen, dass der veränderten Situation Rechnung getragen und drohende Altersarmut verhindert wird.
Dabei stehen wir vor einer ganz anderen Situation als die Cockpitkollegen, die aufgrund des Einstiegs ins Berufsleben mit spätestens 28 Jahren ausreichend Anrechnungsmonate generieren können, fast ausschließlich in Vollzeit arbeiten und deshalb einen völlig anderen Veränderungsbedarf bei der Übergangsversorgung haben als die Kabine. Denn die Cockpitkollegen gehen heute im Regelfall mit knapp 60 Jahren in die Übergangsversorgung.
Lösung
Ziel für die Kabine kann nicht das scheinbar einfache, statische Verschieben von Versorgungszeiträumen sein. Vielmehr müssen bei den breitgefächerten Erwerbsbiographien Lösungen gefunden werden, die es dem einzelnen Kabinenmitarbeiter ermöglichen, in Kenntnis seiner persönlichen Versorgungslage eigenverantwortlich die Entscheidung zu treffen, wann er aus der aktiven Fliegerei aussteigen möchte.
Unser Ansatz ist es dabei stets, dass das zukünftige Versorgungsniveau mindestens dem bisherigen Leistungsumfang entsprechen muss. Wer darüber hinaus noch vorsorgen kann und möchte, dem müssen Möglichkeiten geboten werden, diese Systeme selbst aufzustocken.
Und um es noch einmal schwarz auf weiß zum Nachlesen und uns „Hinterher-darauf-festnageln“ zu sagen:
1. Es wird keinen Tarifvertrag mit der UFO geben, der insbesondere Kollegen, die bereits lange dabei sind, und die sich auf die Versorgungssysteme der LH in ihrer Planung verlassen haben, in irgend einer Form schlechter stellt als die heutigen Verträge.
Hier gilt: je länger dabei, desto höher das Schutzbedürfnis! Das kann und soll nicht heißen, dass wir in irgendeiner Weise der Ansicht sind, dass dienst- und lebensjüngeren Kolleginnen und Kollegen nicht auch eine Versorgung auf heutigem Niveau zusteht. Wir wissen aber, dass zum Beispiel die zusätzlichen Rentenabschläge durch die Rente mit 67 nicht einfach und ohne Modifikationen in den nächsten Jahrzehnten aufgefangen werden können. Für die Beschäftigten allerdings, die schon in den nächsten Jahren in die Versorgung/Rente gehen gilt, dass das Kollektiv sie besonders zu schützen hat, da sie keine realistische Chance mehr haben, mit den vorhandenen gesetzlichen Veränderungen alleine umzugehen. Solch eine Reaktion braucht im Bereich der Rente einen Vorlauf von Jahrzehnten. Im Gegenteil müssen die Versorgungslücken dieser Mitarbeiter sicherlich überproportional von uns allen geschlossen werden. Dafür werden wir alle gemeinsam kämpfen. Das wollen und das müssen wir tun, das sind wir diesen Kolleginnen Kollegen in besonderem Maße schuldig.
2. Jegliche Neuregelungen, die im Rahmen von hoffentlich bald beginnenden Verhandlungen entstehen, werden der Mitgliedschaft der UFO rechtzeitig zur Abstimmung vorgelegt und vorher transparent und unter Mitwirkung neutraler Experten erläutert.
UFO-Wiki: Die drei Säulen der Alters- und Übergangsversorgung
Die 1. Säule der betrieblichen Altersversorgung:
Die Firmenrente in der Zeit der Übergangsversorgung
Da noch immer das Regelaustrittsalter aus der Kabine 55 Jahre beträgt, kann ab diesem Zeitpunkt die ÜV beantragt werden. Verlängerungen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter sind mittlerweile möglich, da die obersten Gerichte es als altersdiskriminierend eingestuft haben, vorher ausscheiden zu müssen.
Die ÜV ist eine Firmenrente. Diese Leistung sagt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ab 55 Jahren auf Grund des Tarifvertrags Übergangsversorgung zu. Sie wird nicht durch Beiträge von Arbeitnehmern finanziert. Der Arbeitgeber bildet hierfür Rückstellungen, die im Falle einer Verlängerung Stück für Stück aufgelöst werden, oder im Falle der Beantragung der ÜV an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Die Berechnung dieser Übergangsversorgung ist NUR abhängig von der Anzahl der Beschäftigungsmonate. Für den vollen Anspruch muss ein Mitarbeiter 276 Beschäftigungsmonate erbringen. Bei Vollzeit ist das banal: 12 Monate pro Jahr ergibt nach 23 Jahren 276 Monate. Bei Teilzeit ist der Beschäftigungsquotient ausschlaggebend. Bei einer 50%-Teilzeit werden dementsprechend 50% der Monate eines Jahres angerechnet, also 6 Monate pro Jahr etc.
Bei Erreichen von 276 Beschäftigungsmonaten wird die volle ÜV gezahlt, bei fehlenden Monaten gibt es eine entsprechende Kürzung. Maximal für 8 Jahre, vom Erreichen des 55. bis zum Erreichen des 63. Lebensjahrs.
Die volle Höhe beträgt 60% des Vollzeittabellenwerts, in dem der Mitarbeiter vor der ÜV zuletzt gewesen ist.
Ab dem Zeitpunkt, an dem sich ein Mitarbeiter in der ÜV befindet und die Firmenrente bezieht, werden KEINE Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragsjahre zur Berechnung der gesetzlichen Rente sind ab diesem Zeitpunkt zu Ende.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich noch einen Zusatzbetrag in Höhe von 50% des jeweiligen Krankenversicherungsbeitrages an die AOK Hamburg.
Die Fluguntauglichkeitsversicherung
Einmalzahlung oder vorgezogene Firmenrente ab 45 Jahren
Mitarbeiter, die dauerhaft fluguntauglich werden, erhalten Leistungen aus einer Fluguntauglichkeitsver-sicherung.
Bei mehr als 5 Jahren im Flugdienst und einem Alter von mindestens 45 Jahren bei Eintritt der Fluguntauglichkeit, wird eine vorgezogene Übergangsversorgung gewährt. Dabei werden die fehlenden Jahre bis 55 als Vollzeitjahre gewertet. Wer diese beiden Kriterien zum Zeitpunkt der dauerhaften Fluguntauglichkeit nicht erfüllt, erhält eine Einmalzahlung.
Die 2. Säule der betrieblichen Altersversorgung:
Die Betriebsrente
Die Betriebsrente ist eine kapitalgedeckte Zusatzrente. Für je tausend Euro Einkommen werden definierte sog. Rentenbausteine erworben. Für Purser werden diese Bausteine fakturiert. Die Bausteine werden mit zunehmendem Lebensalter schrittweise kleiner. Mit den hohen Bausteinen in jungen Jahren wird der Inflation bis zum Renteneintritt Rechnung getragen. So ergeben z.B. 1000 Euro im Alter von 21 Jahren eine zu erwartende Jahresrente von € 26,99. Im Alter von 50 Jahren ergeben diese 1000 Euro nur noch eine Jahresrente von € 4,97. Diese Bausteine werden addiert und als Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, ab dem Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, also in der Regel nach dem Ende der ÜV, ausgezahlt.
Anders als bei der gesetzlichen Rente werden auch während der Übergangsversorgung weiterhin Rentenbausteine für die Betriebsrente aufgebaut.
Bis zum Jahr 2002 galt eine andere Form der Betriebsrente: die VBL, die noch aus der Zeit der LH als Staatsunternehmen stammte. Mitarbeiter, die bereits vor 2002 in der Kabine beschäftigt waren, wurden von der VBL auf die neue Betriebsrente umgestellt und erhielten dazu fiktive Bausteine gutgeschrieben.
Die 3. Säule der betrieblichen Alters- und Übergangsversorgung:
Die Versorgungskasse Kabine
Zum Januar 2004 entfiel die Auszahlung des 13. Monatsgehalts und der entsprechende Betrag (8% je Monatsgehalt) wurde ab dann wie folgt verändert verwendet: 3% wurden auf die monatlichen Vergütungen aufgeschlagen, 5% wurden zur Finanzierung der Versorgungskasse verwendet. Da diese 5% steuerlich vom Einkommen abgezogen werden dürfen, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben. Diese Einsparungen werden ebenso in die Versorgungskasse abgeführt. Somit zahlt der Arbeitgeber jeden Monat 6,05% des individuellen Bruttogehalts an die Versorgungskasse Kabine e.V.. Die eingezahlten Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt.
Im Regelfall werden in der Zeit der Übergangsversorgung (frühestens 55 bis maximal 63 Jahre) 60% der Rente aus der Versorgungskasse verteilt über diese max. 8 Jahre ausgezahlt. 40% der zur Verfügung stehenden Beträge werden ab Eintritt in die gesetzliche Rentenzeit lebenslang als Rente ausbezahlt.
Der Mitarbeiter kann auf Antrag auch eine andere Verteilung, 50/50, 40/60 oder 30/70 statt der 60/40 Aufteilung beantragen.
Die oben beschriebenen drei Säulen haben wir in der folgenden Grafik dargestellt.
Die Grafik stellt beispielhaft und ohne Maßstabstreue einen von vielen möglichen Verläufen bei einem Vollzeitmitarbeiter, der mit 20 Jahren anfängt in der Kabine zu fliegen, Purser wird und mit 55 Jahren in die ÜV geht, dar.
Für Mitarbeiter, die bereits vor 2003 in der Kabine beschäftigt waren, gibt es Versicherungsleistungen mit Vollendung des 55. Lebensjahres bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (sog. Versichertenrente, Mitarbeiterbeiträge zur AXA Colonia). Auf der anderen Seite fallen die Leistungen aus der Versorgungskasse wegen weniger Beitragsjahren geringer aus.
Wie steht es mit den Verhandlungen?
Die UFO war darauf vorbereitet, dass die Tarifverträge zur Alters- und Übergangsversorgung gekündigt werden und neu verhandelt werden müssen. Die Lufthansa hat diese Kündigung dann auch tatsächlich im Herbst 2013 vollzogen. Danach hätten wir gemeinsam mit Lufthansa in Verhandlungen eintreten können und, wie es sich für Tarifpartner gehört, über die beste Lösung für die jeweiligen Bedürfnisse verhandeln können.
Allerdings hat Lufthansa die Verträge nicht nur gekündigt, sondern im Falle der Firmenrente in der Zeit der Übergangsversorgung sogar die Nachwirkung bestritten. Lufthansa stellt sich öffentlich auf den Standpunkt, dass die Übergangsversorgung nicht mehr stattfinden muss, da es Kollegen gab, die erfolgreich gegen die Altersgrenze 60, über die hinaus früher keine Verlängerung mehr möglich war, geklagt haben. Ob diese vermeintlich veränderte rechtliche Situation tatsächlich etwas an den zu verhandelnden Themen ändert, muss an dieser Stelle noch gar nicht bewertet werden. Fakt ist, dass das Bestreiten der Nachwirkung seitens Lufthansa eine einmalige und unglaubliche Provokation ist. Denn parallel dazu sagt Lufthansa ja deutlich, dass man eine Versorgung mit ähnlichen Kosten, wie sie bisher für den Arbeitgeber entstehen, auf keinen Fall noch einmal abschließen möchte.
Wie im obigen Abschnitt allerdings klar zu erkennen ist, besteht für die Kabine eine ganz klare Notwendigkeit, die Systeme zu renovieren - OHNE, dass es dabei ein nennenswertes Potenzial für Kosteneinsparungen gibt.
Ein intensiver Streit in den Verhandlungen ist auf Grund dieser sehr konträren Zielsetzungen zwischen UFO und Lufthansa vorprogrammiert. Wenn Lufthansa sich nun aber wegen Ihrer abenteuerlichen Rechtsauffassung rechtlich nicht verpflichtet fühlt, zunächst, bis eine ablösende Neuregelung eintritt, die bisherigen Verträge weiterhin zu erfüllen, kann das Management jederzeit vom Verhandlungstisch aufstehen, die Zahlungen einstellen und JEDER Betroffene müsste sich vor Gericht mit einer individuellen Klage diese Zahlungen erstreiten. Dies ist natürlich kein haltbarer Zustand.
Aus diesem Grund versuchen wir seit nunmehr einem halben Jahr, Vereinbarungen mit Lufthansa zu treffen, die genau diese Unsicherheit beseitigen - damit wir auf Augenhöhe verhandeln können. Alle Betroffenen sollen die Garantie haben, dass sie sich, solange es keinen neuen Tarifvertrag gibt, mindestens auf die Leistungen nach den bisherigen Verträgen verlassen können.
Wir sind hier noch nicht endgültig am Ziel. Allerdings konnten wir feststellen, dass auch dem Vorstand offensichtlich nicht wohl dabei ist, die Frage der Nachwirkung nur vor Gericht zu klären oder gar einen weiteren Arbeitskampf zu riskieren.
Wir sind zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen eine Lösung dazu erreichen können und dann endlich substanziell in die eigentlichen Verhandlungen zu einer renovierten Versorgung einsteigen können, die der Altersarmut in der Kabine vorbeugt.
Viele Grüße
Eure UFO
Stefan Fluck (Sprecher der Tarifkommission), Götz Boecke (stellv. Sprecher der Tarifkommission), Olivia Stelz, Ute Bundszus, Patricia Osei Kofi, Oona Halfen, Lukas Kimmel, Michael Schnur, Jan Fischer Bodemer sowie Sylvia De la Cruz, Nicoley Baublies und Holger Lange (UFO-Vorstände Tarif) und Uwe Hien und Olaf Bödecker (UFO-Ressort Tarif)