UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Lufthansa

Aktueller Stand und Erläuterungen

zum Mitarbeiterfonds

04.04.2018

Liebe Kolleginnne und Kollegen,

ein Ergebnis der Platzeck-Schlichtung im Sommer 2016 war ein völlig neues Element: der Mitarbeiterfonds.  

Bisher wurde dieser Fonds noch nicht genutzt. Nun, da er in der Ergebnisbeteiligung 2018 das erste Mal eine Rolle spielt, möchten wir auf Fragen eingehen und die grundlegende Funktionsweise des Fonds erläutern. 

 
Mitarbeiterfonds: Warum, wieso, weshalb? 

Der Mitarbeiterfonds verfolgt zwei Ziele, für die es bisher keine langfristige Handhabe gab: Die Etablierung einer konstant guten Ergebnisbeteiligung, die den Mitarbeiter eng an der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens beteiligt und die Möglichkeit zur Unterstützung für Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Lebenslagen. 

 

1. Teilhabe am Unternehmenserfolg (LH-Aktienfonds)  

Die wirtschaftlichen Ergebnisse im Luftverkehr schwanken seit jeher stark. Allerdings gab es auch für wirtschaftlich gute Jahre eine nur vergleichsweise geringe Beteiligung für die tariflichen Mitarbeiter bei Lufthansa. Bereits 2012 hat UFO mit Einführung der zusätzlichen Strukturkomponente Kabine eine spürbare Verbesserung erreicht. Es hat jedoch 4 Jahre und ein Rekordergebnis gebraucht, um diese Regelung überhaupt zur Anwendung zu bringen. Dennoch hat sie im vergangenen Jahr zu einer etwa doppelt so hohen Ausschüttung im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen am Boden geführt.

Leider sind Verträge zur Ergebnisbeteiligung bei Lufthansa bisher stets ohne Nachwirkung vereinbart worden, so dass diese immer wieder neu abgeschlossen werden mussten.  

Mit Einführung des Mitarbeiterfonds wurde in der Platzeckschlichtung etwas Neues, deutlich Verbessertes vereinbart, dass die Mitarbeiter dauerhaft und besser am Unternehmenserfolg beteiligt. Besser vor allem deshalb, weil die Bemessungsgrundlage der Ergebnisbeteiligung im Vergleich zu den früheren Vereinbarungen ungefähr verdoppelt wurde. 

Alle Mittel, die in den Fonds gezahlt werden, werden grundsätzlich in LH-Aktien angelegt. Damit ist die Kabine an der wirtschaftlichen Entwicklung der Lufthansa unmittelbar beteiligt. Gleichzeitig erhält sie wie die Top-Manager des Konzerns eine Bonifikation in Form von Unternehmensanteilen und über den Fonds Dividenden. Natürlich haben diese Aktien Stimmrechte, sodass die Kabine über den Fonds wie jeder andere Aktionär an Entscheidungen des Konzerns mitwirken kann.  

Vor allem aber dient dieses Kapital dazu, dass die Kabine auch in Zeiten, in denen es mal nicht so gut läuft, aus dem Fonds heraus Einmalzahlungen erhalten kann. Das bedeutet nichts anderes als die Möglichkeit einer Gewinnbeteiligung aus wirtschaftlich überdurchschnittlich guten Jahren in  schlechten Zeiten.  

Am Beispiel des abgelaufenen Geschäftsjahres zeigt sich, dass die der Ergebnisbeteiligung der Kabine so stark erhöht wurde, dass sowohl ein ganzes Monatsgehalt an jeden Mitarbeiter ausgeschüttet wird und zusätzlich ein weiterer Millionenbetrag (ca. 6,5 Mio.) in den Fonds geht. 
 
 
2. Möglichkeit zur gegenseitigen Unterstützung (Unterstützungsfonds) 

Als Personalvertreter und Gewerkschafter haben wir immer wieder Situationen erlebt, in denen der Wille zu helfen da war, aber kein rechtlich machbarer Weg vorhanden. Selbst Lufthansa hatte in einigen Fällen die Bereitschaft zu helfen, durfte es aber aus rechtlichen Gründen (z.B. Compliance-Vorschriften) nicht tun. 

Hier nur ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit: Eine Kollegin ist mit ihrem Mann bei einem Autounfall tödlich verunglückt. Das gemeinsame Kind hat überlebt. Die Situation, in der sich die Kleine auch anderweitig befand, war sehr schlimm. Berge von Anträgen waren auszufüllen. Am Ende versteckten die Stellen, bei denen die Anträge gestellt wurden, sich hinter Formalien. Es wäre sehr hilfreich gewesen, wenn es damals schon den Fonds gegeben hätte, um die Verwandten, die sich um das Kind seitdem kümmern, zu unterstützen. Darlehen, Rechtsbeistand oder sonstige Hilfe waren leider undenkbar. Dies ist ein besonders tragisches Beispiel und nur eines von vielen möglichen. Doch es zeigt leider auch wie schwierig gegenseitige Hilfe ohne eine Einrichtung für solche Fälle ist. Mit dem Fonds kann sich die Kabine jedoch künftig gegenseitig auf Antrag unterstützen, wenn Kolleginnen und Kollegen durch die Raster anderer Unterstützungsleistungen fallen. Ursprünglich sollte diese Möglichkeit zur gegenseitigen Hilfe separat geregelt werden, passt jetzt aber in das Gesamtkonstrukt des Fonds. 

Dieser Teil des Mitarbeiterfonds nennt sich Unterstützungsfonds.

Der Unterstützungsfonds kann auch in anderen Bereichen leisten, bei denen es nicht unbedingt um Notfälle geht und der Arbeitgeber wenig hilfreich ist. 

Daher haben wir ihn mit dem Unterstützungsfonds tariflich gezwungen, Gelder zur Verfügung zu stellen, die für Projekte zugunsten der Kabine verwendet werden können. Es gibt hier keine vorfestgelegten Projekte, aber die Möglichkeit besteht. Allerdings ist es kategorisch ausgeschlossen, dass Vorhaben oder Organisationen unterstützt werden, die direkt oder indirekt mit UFO und/oder Lufthansa zusammenhängen. Es kann also nur unabhängigen, eigenständigen Projekten geholfen werden.  

Beispielsweise ist die Förderung von Projekten zur Kinderbetreuung oder für Unterkünfte von Shuttlern denkbar. Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt, solange die Projekte in einem Bezug zur Kabine stehen.  

Der Unterstützungsfonds ist grundsätzlich auf einen Betrag von 5 Millionen gedeckelt und wird aufgefüllt, wenn durch Auszahlungen weniger als dieser Betrag vorhanden ist. Dies geschieht jährlich bei der Entscheidung, wieviel Geld in den Fonds fließt.  


 
3. Umstellungsbedingte Nachteile der Versorgung: Ausgleichsfonds

Neben dem LH-Aktienfonds und dem Unterstützungsfonds gibt es innerhalb des Konstrukts einen Sonderfall: der sogenannte Ausgleichsfonds. Dieser dritte „Topf“ gleicht umstellungsbedingte Nachteile der LH-Versorgung bei Ausscheiden in die Versorgung aus.  

Hierfür stellt Lufthansa ein einmaliges Sondervermögen von 75 Millionen zur Verfügung.  

Da seit Umstellung der Versorgung noch mehr Kolleginnen und Kollegen länger fliegen und damit das durchschnittliche Ausscheidealter weiter ansteigt, ist fraglich, ob dieses Kapital im großen Stil überhaupt zum Tragen kommt. In den derzeit laufenden Verhandlungen, die wir unter dem Begriff "das Fass läuft voll" kommuniziert haben, prüfen wir deshalb Möglichkeiten, dieses Geld gegebenenfalls anderweitig im Sinne der Kabine zu verwenden. Dabei muss eine Absicherung von etwaigen umstellungsbedingten Nachteilen nach wie vor gewahrt sein, gern auch in einem vereinfachten Konstrukt.  
 

Im Detail: Der Aufbau des Mitarbeiterfonds  

Die tariflichen Regelungen des Mitarbeiterfonds sind in zwei Verträgen festgehalten: Im Tarifvertrag zur Errichtung des Mitarbeiterfonds und im Tarifvertrag Mitarbeiterfondseinspeisung.  

 
1. Tarifvertrag Mitarbeiterfondseinspeisung (eingeloggte Mitglieder können den Originalvertrag HIER nachlesen)

Dieser Vertrag regelt, wie viel Geld der Kabine in jedem Jahr als Gewinnbeteiligung zur Verfügung steht. Zur Berechnung wird der Gewinn des Konzerns (70 % Gewichtung) und der Gewinn der Lufthansa Airline (30 % Gewichtung) in die Formel des Tarifvertrags eingetragen. 

Wenn der Gewinn exakt die Ziele trifft, die konzernweit vereinheitlicht und auch für die Gewinnbeteiligung von Führungskräften und Vorständen gelten, werden von jedem Mitarbeiter 3,75 % des individuellen Jahresgehalts, inkl. Zulagen und Mehrflugstunden, addiert (sogenannte Gesamtvergütung Kabine).  

Erfolgt eine Übererfüllung der Ziele wird dementsprechend mehr eingezahlt (maximal das Doppelte, also 7,5 % der Gesamtvergütung Kabine). Bei einer Untererfüllung der Ziele gibt es weniger, bis hin zu einem Komplettausfall der Einspeisung, wenn weniger als 30 % der Ergebnisziele erreicht werden.  

Das Ergebnis nach Feststellung der Zielerreichung ist gleichzeitig der Gesamtbetrag, der zur Fondseinspeisung und/oder zur Ausschüttung an die Kabinenmitarbeiter der Lufthansa-Airlines zur Verfügung steht.  

Kenngrößen und Logik der Berechnung liegen transparente, von externen Wirtschaftsprüfern testierte und genehmigte Zahlen und Regelungen zu Grunde.  

Im Normalfall gehen 50 % dieses Betrags in den Mitarbeiterfonds und die anderen 50 % werden zu gleichen Teilen an alle Mitarbeiter ausgeschüttet (Teilzeit und Abwesenheit im vergangenen Jahr wird anteilig gekürzt). 

Es kann jedoch durch die Tarifpartner entschieden werden, dass mehr oder weniger als 50 % in den Fonds eingespeist werden. Für dieses Jahr wurde entschieden, dass nur 30 % in den Fonds eingezahlt werden und 70 % direkt an die Mitarbeiter gehen.  

Dabei entsteht durch die hälftige Anwendung des alten und des neuen Tarifvertrags (der alte lief bis zur Jahresmitte) in diesem Jahr eine Mischung aus pauschaler und individueller Auszahlung. Für das erste Halbjahr gibt es eine individuelle Summe, die mit der pauschalen Summe addiert wird. Die ganz konkreten Zahlen werden in den kommenden Tagen veröffentlicht. Als Faustformel gilt, dass jeder ca. ein Monatsgehalt bekommt. Durch die Pauschalierung liegt dies bei den unteren Gehaltsstufen etwas über einem Gehalt und bei den höchsten Stufen gegebenenfalls knapp darunter. (Siehe auch den NL vom 28.03.18, abrufbar auf der UFO-Homepage.)  
 


2. Tarifvertrag zur Errichtung des Mitarbeiterfonds (eingeloggte Mitglieder können den Originalvertrag HIER nachlesen) 

Aus diesem Vertrag ergibt sich sowohl die Rechtsform als auch die Arbeitsweise des Fonds insgesamt. 

Zur Errichtung des Fonds sieht das Tarifvertragsgesetz sogar eine konkrete Möglichkeit vor mit der sogenannten "gemeinsamen Einrichtung der Tarifpartner". Über dieses Rechtskonstrukt können Einrichtungen wie der Fonds gegründet und verwaltet werden, ohne dass eine Seite zu viel Einfluss hat. Man kann diese Einrichtung in verschiedenen Rechtsformen gründen. Wir haben uns für eine gemeinsame GmbH entschieden.  

Zusammengefasst wird diese GmbH zu gleichen Teilen mit Vertretern des Arbeitgebers und der UFO besetzt. Diese können nur gemeinsam Entscheidungen treffen. Kommt keine Einigung zustande, so kann eine verbindliche Einigungsstelle angerufen werden.  

Bei der Höhe der Einbringung in den Fonds im Allgemeinen und den Unterstützungsfonds im Speziellen hat UFO eine sogenannte Königsstimme, mit der der Arbeitgeber überstimmt werden kann.

Innerhalb dieser Fonds-GmbH gibt es ehrenamtliche Gremien und Geschäftsführer. Die Gremien beraten über die Anträge auf Auszahlung aus dem Fonds und überwachen die satzungsgemäße Verwendung der Gelder. Bei Unstimmigkeiten können diese Entscheidungen natürlich jederzeit rechtlich überprüft werden.  

Die Gremien werden, wie erwähnt, ehrenamtlich besetzt. Allerdings entstehen in gewissem Umfang unvermeidliche Kosten wie beispielsweise für Steuerberatung, Bürobedarf oder Ähnliches. Diese Kosten zahlt der Fonds aus sich selbst heraus.  
 

FAQ:  
 

Warum nicht 100% der neuen Ergebnisbeteiligung ausschütten? 

Erklärtes Ziel in der Agenda Kabine war die langfristige Verbesserung der Ergebnisbeteiligung, aber auch ein stärkerer Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Konzerns und der Mitarbeiter sowie auch ein Gleichauf der Beteiligungsregelungen zum Management. Nicht zu vergessen die Möglichkeit zur gegenseitigen Hilfe. Das Geld hierfür muss einerseits irgendwo herkommen und andererseits für die Zwischenzeit „geparkt“ werden. Würden jedes Jahr 100 % ausgezahlt, wäre nichts davon erreichbar gewesen und schon gar nicht die Einrichtung eines Unterstützungsfonds. Jedoch konnte die Logik zur Berechnung der Beteiligung so verhandelt werden, dass insgesamt mehr Gewinnbeteiligung herauskommt und gleichzeitig die anderen Ziele erreichbar sind. Es stand nie zur Debatte ein so hohes Volumen zu bekommen, dass 100%ig ausgeschüttet wird. Wir haben Herrn Platzeck unter anderem mit der sozialen und kollektiven Komponente davon überzeugt bekommen, LH ein so hohes Volumen zu oktroyieren.  
 

Bekommen dann nur UFO-Mitglieder Leistungen aus dem Fonds? 

Nein, die Leistungen aus dem Fonds stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lufthansa-Airlines offen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Auszahlungen als Einmalbetrag an die gesamte Kabine handelt oder Geldern aus dem Ausgleichs- oder Unterstützungsfonds. 

 
Warum ist der Fonds noch nicht fertig eingerichtet?  

Der Mitarbeiterfonds ist auf Seiten des Managements höchst unbeliebt. Dies ist ein Grund dafür, dass das Interesse von LH an einer zügigen wie konstruktiven Umsetzung sehr gering ist. Dazu kommt, dass ein solches Konstrukt mit einem Aktienfonds, einem Unterstützungsfonds und einem Ausgleichsfonds kein Produkt von der Stange ist. Die Bearbeitung der rechtlichen, gerade der steuerrechtlichen Fragestellungen, hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Doch obwohl diese Vorabprüfungen abgeschlossen sind, dauert die Prüfung durch die zuständigen Finanzbehörden nun auch schon mehrere Monate an. Es ist also eine Mischung aus der Erarbeitung eines komplexen Konstrukts und dem Unwillen des Gegenübers konstruktiv und zügig daran mitzuarbeiten. 

 
Warum in LH-Aktien? Ist eine Streuung nicht sinnvoller?  

Durch die Anlage in LH-Aktien wird die Kabine auf gleiche Art und Weise am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt wie Aktionäre und das Top-Management. Dividenden und gute Kursverläufe kommen ihr damit ebenso wie jedem anderen Aktionär zugute. Zudem wird der Fonds aus der Gewinnbeteiligung gespeist, sodass eine kollektive Verwendung dieses Geldes für eine Investition in andere Unternehmen zweckfremd ist. 
 

Warum wird der alte Vertrag nicht fortgeführt?  

Der Vertrag zur alten Ergebnisbeteiligung hat in wirtschaftlich normalen Jahren nur eine mäßige Ergebnisbeteiligung gebracht. Vor allem die sogenannte Strukturkomponente hat erst ab einem sehr hohen Gewinn der Lufthansa Passage gegriffen. Dadurch war die Beteiligung in herausragend guten Jahren zwar sehr gut, in normalen Jahren dagegen vergleichsweise gering. Diese Unwucht war unnötig und ist durch die neue Logik zur Errechnung der Ergebnisbeteiligung korrigiert, sodass im Vergleich zu den Jahren zuvor die Kabine deutlich höhere Beträge erhält. Außerdem ist der Vertrag ohne Nachwirkung ausgelaufen, sodass es keine Option gab, den Vertrag einfach weiterlaufen zu lassen.  
 
Eure Fragen zum Mitarbeiterfonds könnt Ihr gerne per E-Mail an hangout@ufo-online.aero stellen. Wir werden diese dann im Rahmen des nächsten Hangouts am kommenden Dienstag (10. April) ab 13 Uhr beantworten. Selbstverständlich findet Ihr die Aufzeichnung des Hangouts anschließend auch auf unserem YouTube-Kanal.  
 
Viele Grüße 

Eure UFO 
 

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