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Tarifkommissionswahlen

Wahlaufruf

16.08.2013

Wahlaufruf

Tarifkommissionswahlen bei der Eurowings

Wahlaufruf gemäß der Leitlinie UFO Tarifkommissionswahlen

Am 08. Oktober 2013 finden Neuwahl der UFO Tarifkommission für die Kabinenmitarbeiter bei der Eurowings statt.

Wir fordern daher heute alle wahlberechtigten UFO-Mitglieder bei der Eurowings auf, bis zum

21.08.2013

Kandidatenvorschläge bei der UFO-Geschäftsstelle einzureichen.

I.) Aufgaben der Tarifkommission (Ziffer 2.1 Richtlinie zur UFO Tarifarbeit)

Die Tarifkommission ist für die Wahrung, Entwicklung und Behandlung sämtlicher tariflicher Angelegenheiten bei der Eurowings zuständig und verantwortlich. Insbesondere erarbeitet sie auf der Grundlage von gesetzlichen Normen, bereits getroffener tariflicher Regelungen, der Bedürfnisse der Mitgliedschaft und ihrer eigenen Fachkenntnis im Rahmen der Richtlinien zur UFO Tarifarbeit, Forderungen für anstehende Tarifverhandlungen. Überdies entwickelt sie Zukunftskonzepte zur Behebung erkannter tariflicher Schwachstellen. Die Tarifkommission hält intensiven Kontakt zu den jeweiligen Personalvertretungen der Fluggesellschaften. Gemäß der „Leitlinie für die Veröffentlichung und Stellungnahmen von UFO Tarif- und Verhandlungskommissionen“ wird die betroffene Mitgliedschaft sowie die Öffentlichkeit informiert.

Zusammen mit dem Vorstand überwacht die Tarifkommission die Einhaltung getroffener tariflicher Regelungen.

Die Tätigkeit und Mandatsausübung ist ehrenamtlich. Der entsprechende Aufwendungsersatz richtet sich nach der „UFO Reisekostenrichtlinie“.

II.) Kandidatur (Ziffer 4 Leitlinie UFO Tarifkommissionswahlen)

Für eine UFO Tarifkommission kann jedes UFO Mitglied kandidieren, welches sich in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis in der Kabine der betreffenden Fluggesellschaft befindet und dessen Mitgliedschaft zum Wahltag weder ruht, gekündigt ist oder einem Ausschlussverfahren untersteht.

Treten während der Wahl die oben genannten Umstände ein, so sind die auf den/die Kandidaten/Kandidatin entfallenden Stimmen nicht zu werten.

Die Möglichkeit, für die Wahl zu kandidieren setzt außerdem die Zahlung des gewerkschaftlichen Beitrags von 1% der jeweils aktuellen Bruttogrundvergütung voraus. Dieser ist im Falle einer Wahl in die Tarifkommission dann auch während der Dauer des Mandats zu zahlen.

Eine Kandidatur muss in schriftlicher Form eingereicht werden und mindestens den Namen, das Alter, die Funktion und den Stationierungsort der betreffenden Person enthalten. Überdies soll ein Bild neueren Datums eingereicht werden. Der/die Kandidat/in hat sich jederzeit gegenüber der UFO loyal zu verhalten.

Die Kandidaten/Kandidatinnen werden vorgeschlagen oder erklären selbst die Kandidatur.

Die vorgeschlagenen Personen müssen schriftlich bis zum 03.09.2013, 12.00 Uhr ihr Einverständnis zu der Kandidatur erklären.

III.) Wahlberechtigung, Stimmabgabe

Wahlberechtigt sind alle UFO Mitglieder, die bei der Eurowings beschäftigt sind und deren Mitgliedschaft bei Stimmabgabe weder ruht, gekündigt ist oder einem Ausschlussverfahren unterliegt.

Die Wahl erfolgt per Briefwahl (Ziffer 6 Leitlinie UFO Tarifkommissionswahlen), die Wahlunterlagen werden wir den Mitgliedern rechtzeitig zukommen lassen.

Kollegiale Grüße

der UFO Wahlvorstand

für die Tarifkommissionswahl Eurowings

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