UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Viel Schatten und

ein wenig Licht...

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10.04.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SunExpress Kabine, 

vor vierzehn Tagen fand ein erstes Gespräch mit Frau Draxler und Herrn Albers in den Räumen der UFO statt. Thematisch ging es um die Frage, wie die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der SXD und der UFO ausschaut. Da jetzt am 05. April ein Gespräch mit ähnlichem Inhalt auch bei VC stattfand, das aber aufgrund der Ereignisse um die Wahl des Betriebswahlvorstandes herum um einen weiteren aktuellen Aspekt erweitert wurde, zitieren wir auszugsweise aus der Veröffentlichung für die Piloten.

"(…) Das Gespräch fand in einer angenehmen Atmosphäre statt und beide Seiten konnten ihre Standpunkte und Interessen darlegen. Herr Albers betonte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass kein Kollege, der sich im Rahmen eines Gremiums für die Mitbestimmung engagiere, persönliche negative Konsequenzen zu erwarten habe. Gleichzeitig zeigte man sich hinsichtlich eines Einstiegs in konkrete Tarifverhandlungen bis dato weiter ablehnend. (…)"   

"(…) Deswegen werden wir auch weiterhin gezielt auf den Abschluss der üblichen Tarifverträge hinarbeiten. Im Zuge dessen werden wir uns schon zeitnah wieder mit der Geschäftsleitung zu zunächst informellen Gesprächen treffen, um die für uns wichtigsten Themen zu konkretisieren. (…)"

Wir sind als UFO mit Frau Draxler übereingekommen, dass wir asap ein weiteres Treffen planen, an dem unsere Tarifkommission teilnimmt. Wir sind auf einem guten Weg, miteinander reden heißt auch Respekt entwickeln. Aber die SXD wird versuchen, diese Gespräche als Feigenblattveranstaltung zu erhalten, echte Mitgestaltung erfordert noch viel Überzeugungskraft und Power und Eure Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen. 

Dennoch stand das Gespräch unter dem Eindruck der Reaktion der SXD auf unseren Wahlvorstand: 

"(…) Schon im Mitarbeiterrundschreiben vom 26. März wurde seitens der Geschäftsleitung angekündigt, dass sie gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen die Einleitung einer Betriebsratswahl erwirken wollen. Im Rahmen des Gesprächs wurde uns dann wenig überraschend mitgeteilt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nun gestellt worden sei. Bereits am Freitag vergangener Woche wurde dem Wahlvorstand die Klage zugestellt mit dem Antrag, die Durchführung der Betriebsratswahl zu unterlassen und für den Fall der Zuwiderhandlung dem Wahlvorstand, bestehend aus Romina Kral (Kabine), Julia Eidecker und Erik Fengler (Cockpit), für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- € pro Tag androhen!!! (…)" 

Es ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in mehr als 85 % aller Betriebe in Deutschland ein Betriebsrat besteht nach wie vor inakzeptabel, dass sich ein Unternehmen im Verbund der Lufthansa Gruppe so vehement gegen eine Mitarbeitervertretung wehrt. EW hat eine, GWI hat eine, für die LGW wird eine vereinbart, und die Konkurrenz in Form von CFG hat auch eine! 

"(…) Vor dem Hintergrund der bis heute fehlenden Verhandlungsbereitschaft, einen Tarifvertrag Personalvertretung abzuschließen, der einer Personalvertretung die Rechte eines Betriebsrates im Sinne des Betriebsverfassungsgesetztes gewähren würde, haben wir uns entschlossen, Betriebsratswahlen auf gesetzlicher Grundlage durchzuführen. Und hiergegen geht die SXD nun juristisch vor. Was bewegt ein Unternehmen, den Versuch zu unternehmen, jegliche Form der Mitbestimmung mit allen möglichen Mittel zu bekämpfen? Und was bewegt ein Unternehmen, den ordentlich gewählten Wahlvorstand mit einem Gerichtsverfahren derart unter Druck zu setzen? Das passt nun gar nicht zu dem gewünschten 'offenen Dialog'! (…)" 

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass wir diesen Weg von Anfang an im Gleichklang VC – UFO bestritten haben! Und die Reaktion der SXD lässt uns schließen, dass das Unternehmen Sorge hat, dass eine Personalvertretung ihre Finger in Wunden legt. Was ja deren Aufgabe ist! 

"(…) der Fall ist juristisch von derart grundsätzlicher Bedeutung, dass es schlechterdings nicht vorstellbar ist, dass ein Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz eine abschließende Entscheidung zu treffen in der Lage sein wird, ohne dass eine höchstrichterliche Entscheidung des BAG in einem ähnlich gelagerten Fall getroffen worden ist. Und dies ist eben bisher nicht der Fall. Eine Entscheidung auf Untersagung der Durchführung einer Betriebsratswahl würde die Mitarbeiter des Flugbetriebs, für die dieses Gremium etabliert werden soll, in unzumutbarerer und einseitiger Weise benachteiligen. Es ist zu hoffen, dass das zuständige Gericht diese Abwägung genauso vornimmt und infolge dessen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweist (…) " 

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile dreht sich die Welt weiter: 
Der Termin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt wird am 18. April um 10 Uhr sein! 

Beklagt ist der Wahlvorstand, selbstverständlich werden die drei Kollegen durch einen Fachanwalt, einen Experten in solchen Fragestellungen, unterstützt, der wiederum von den begleitenden Gewerkschaften gestellt wird. 
Wir lassen niemanden hängen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Kabine, Julia Eidecker, Mina Kral und Eric Fengler freuen sich, am Mittwoch im Gerichtssaal den ein oder die andere von Euch zu sehen! Das Thema lohnt sich! 

Viele Grüße 

Eure TK UFO SXD 

Anu Temizkan und Tümer Metin als Sprecher sowie Mina Kral, Zana Tonkovic, Toni Beltran, Florian Fleischer und René Zander; und Olaf Boedecker und Uwe Hien von UFO.

Foto Pixabay teetasse
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