Faktencheck
zur Urabstimmung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Euch nochmals auf die Bedeutung der laufenden Urabstimmung aufmerksam machen: In den nun zu Ende gegangenen Verhandlungen hatten wir endlich die Möglichkeit, für alle Eurowings-Crews lang ersehnte Verbesserungen herbeizuführen.
Bei letzteren haben wir natürlich Verständnis, dass die Anwendung eines neuen MTV - nämlich den der GWI – zunächst Verunsicherung mit sich bringt. Hier sehen wir, auch auf Grund Eurer Nachfragen, noch Aufklärungsbedarf. Daher haben wir unten alle anstehenden Veränderungen übersichtlich in eine Tabelle eingefügt. Diese ist mit dem Arbeitgeber inhaltlich abgestimmt und enthält nochmals einige Verbesserungen zum Eckpunktepapier, welche wir in den letzten Tagen noch klären konnten. Bitte macht Euch hierzu ein eigenes Bild. Nutzt auch gerne die Gelegenheit, uns vor Ort vor den Crewräumen anzusprechen, um Eure Fragen zu klären.
Bedauerlicherweise wurde in den vergangenen Tagen, entgegen der bekannten Fakten, seitens ver.di mit verschiedenen Veröffentlichungen Unsicherheit geschürt. Ver.di war über Inhalte und den Fortgang der Verhandlungen informiert und immer eingeladen, selbst mitzugestalten. Dieses Angebot wurde abgelehnt. Auch über den TV-Wachstum mussten wir sehr verunglimpfende und falsche Informationen seitens ver.di lesen. Wir haben uns entschieden, dazu nicht zu kommunizieren. Die Störfeuer sind umso unverständlicher, da ver.di dann, nur wenige Tage später, den TV-Wachstum für externe Einstellungen inhaltsgleich nachgezeichnet hat.
Auch bei den tariflichen Neuerungen im Hause Eurowings gab es solche Veröffentlichungen. Hier nun die Fakten, die wir teils schon letzte Woche verhandelt und veröffentlicht haben, oder jetzt in den ersten Redaktionsgesprächen, auch auf Grund von Euren Rückmeldungen fertig verhandelt haben.
Zunächst die Richtigstellung zu Gerüchten der vergangenen Tage:
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben, es gibt keine widersprüchlichen Informationen, UFO und die EW GL haben dies gleichermaßen offiziell kommuniziert.
- Mai-Gratifikation wird weitergezahlt
- OFF-Tage-Anspruch:
- EW bisher: 123 im Jahr, davon 12 Dispo (OX) – 10 im Monat, davon 1 Dispo (OX)
- GWI und EW neu: 125 im Jahr, davon 5 Dispo – min. 10 im Monat Beton
- Standby: Es gibt keine 24 Stunden SB bei GWI – das ist frei erfunden (siehe EASA-Regelung)
- Dienstplanänderungen: Bisherige Regelung blieb folgenlos und war somit praktisch nicht relevant.
- Requestverfahren: neue Regelung = 3 Tage requestbar mit verbindlicher Vorabinfo bis zum 15. des Vormonats, bis zum 31.03.2018 werden wir eine tarifliche Regelung zu einheitlichen Requestmöglichkeiten erarbeiten, falls wir uns bis dahin mit dem Arbeitgeber nicht einigen, wird eine Schiedsstelle entscheiden. Bis zu einem Ergebnis bleiben alle weiteren bisherigen Requestmöglichkeiten erhalten. Das Requestsystem könnt Ihr Euch von GWI-Kollegen an den Infoständen zeigen und erläutern lassen.
- Jubiläumszuwendungen bleiben für Bestandsmitarbeiter komplett erhalten in ihrer bisherigen Höhe.
- Sterbegeld entfällt
Es gibt eine AG finanzierte Unfallversicherung, diese bleibt erhalten:- a) Todesfall € 60.000,-
- b) Invalidität € 120.000,-
- c) Bergung € 10.000,-
- Ruhezeiten: Flugdienstzeiten über 11:30 Stunden sind künftig nicht mehr möglich, daher ist die Ruhezeitenregelung nur noch relevant für lange zwei Leg-Dienste (Kanaren, Ägypten), die auch künftig einen eher geringen Anteil am Flugplan haben werden. Ruhezeit ist auch bei 2 Legs immer so lang wie der vorangegangene Dienst (LPA, HRG etc.)
- Kompensation bei Einsatz aus OFF/TZ/U = Vergütungsbestandteil, wird in den VTV überführt – bleibt unverändert bei 200,- Euro.
- Flugdienstzeitbegrenzung auf 11:30 Stunden, INKL. Nachbearbeitung ist enorm relevant, da eine Vielzahl von Umläufen nicht mehr geplant werden kann. Dass die Flugdienstzeit durch Kommandantenentscheid verlängert werden kann, war schon immer so und hat sich nicht geändert - das ist in allen Betrieben EASA und nicht MTV.
- Alle Betriebsvereinbarungen bei Eurowings bleiben in Kraft!
- BVB Urlaub bleibt in Kraft. OFF_U kann nach wie vor vor und/oder nach Urlaub gelegt werden.
Ver.di hat beim letzten Tarifabschluss eine Verhandlungsverpflichtung unterschrieben, den MTV produktiver und kostengünstiger zu machen - und jetzt wirbt sie mit dem Erhalt des UFO MTVs.
Aber viel schlimmer: Ver.di hat in ihrer Veröffentlichung die von uns erkämpften Verbesserungen nicht erwähnt:
- bis zu 6% eines Jahresgehalts als Gewinnbeteiligung
- 4% rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
- Wechsel zu LH oder anderen Betrieben für Mitarbeiter mit "Fachberater Servicemanagement" (inkl. 1.000 Euro Zuschuss für UFO-Mitglieder)
- Erhöhung des Kleidergeldzuschusses um ca. 10 Euro je Monat und Einarbeitung von weiteren attraktiven Produkten (auch nur für UFO-Mitglieder) und vieles mehr.
Hier nun zu den Neuerungen in der Übersicht:
Die Tabellenerhöhungen aus dem Ver.di-VTV um zweimal 2,5 % und noch ausstehende weitere 1,25 % werden in den UFO-VTV übertragen.
Zusätzlich haben wir eine weitere Tabellenerhöhung um 2 % zum 01.04.2019 erreicht.
Auch wenn andere es immer wieder behauptet haben: Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld stand nie in Frage!
Auch in Zukunft wird es für alle Kabinenmitarbeiter der EW ein 13. Monatsgehalt geben – wie bisher aufgeteilt in 50 % Urlaubsgeld im Juni und 50 % Weihnachtgeld im November.
Auch den vollständigen Erhalt der Mai-Gratifikation (100,- Euro) für alle EW-Kollegen konnten wir in ersten Redaktionsverhandlungen absichern.
Ab 01.01.2018 zahlt Eurowings für jeden Mitarbeiter einen Betrag in Höhe von 3 % seiner jeweiligen Gesamtvergütung in eine betriebliche Altersvorsorge. Dieser Beitrag erhöht sich zum 01.04.2019 auf 4 %.
Wie es Euer Wunsch war, muss somit niemand auch nur einen Euro seines Gehaltes für die Altersversorgung hergeben. Sie ist rein arbeitgeberfinanziert. Auf das System, in das EW für Euch einzahlen wird, werden wir uns in den nächsten Monaten einigen.
Bis zu 6 % eines Jahresgehaltes – und damit ein deutlich vierstelliger Betrag – zahlt EW künftig jeweils im April, wenn die Geschäfte von Eurowings und Lufthansa positiv verlaufen.
Schon wenn nur kostendeckend gearbeitet, also gar kein echter Gewinn erreicht wurde, werden 3 % als Gewinnbeteiligung ausgezahlt.
Jedem Mitarbeiter wird ermöglicht, die Ausbildung zum "Fachberater im Servicemanagement" zu absolvieren.
Diese endet mit einer IHK-Prüfung und liegt auf einem Bildungsniveau zwischen einem kaufmännischen oder Gesellenabschluss einerseits und einem Bachelor oder Handwerksmeister andererseits. Sie bietet zwei große Vorteile:
- Hochwertige, anerkannte Berufsausbildung, um aus der Fliegerei aussteigen zu können (auch z.B. wegen Flugdienstuntauglichkeit).
- Wechsel zur Lufthansa als Flugbegleiter: dabei wird das bisherige Gehaltsniveau bis Tabellenstufe 8 der Lufthansa beibehalten. Nach dem Wechsel stehen alle Benefits bei LH offen (Gehaltstabelle, 26,3% Altersversorgungsleistungen).
Um die Ausbildung durchlaufen zu können, zahlt EW einen Zuschuss von 1.000,- Euro bei Wechsel zur LH; die Gesamtkosten der Ausbildung betragen rund 2.600,- Euro.
Zusätzlich gewährt EW allen künftigen Azubis zum "Fachberater Servicemanagement" 12 zusätzliche freie Tage während des Ausbildungszeitraums (=18 Monate) sowie die Möglichkeit, 20 Tage aus dem OFF-Tage-Anspruch requesten zu können.
Betriebsbedingte Kündigungen sind für die Laufzeit des VTV, also bis Ende 31.12.2019 ausgeschlossen!
Jedem EW-Mitarbeiter wird eine Beschäftigung bei einem EW-Flugbetrieb an seiner jeweiligen Homebase zu den geltenden Tarifbedingungen zugesagt.
Vor Flugzeugverschiebungen zur EW Europe o.ä. sind wir damit geschützt.
Die bisher geltenden Jubiläumszuwendungen gelten für alle heutigen EW-Bestandsmitarbeiter unverändert fort:
- 10 Jahre: 250 Euro
- 15 Jahre: 500 Euro
- 20 Jahre: 1.000 Euro
- 25 Jahre: 1.500 Euro
Für Neueinstellungen ab Oktober 2017 entfallen diese. Zum 10-jährigen Dienstjubiläum gibt es dann analog zu Boden und Cockpit ein Jahreslos.
Der Gesetzgeber erlaubt den Einsatz von Leiharbeit. Damit werden in vielen Unternehmen Stammbelegschaften unter Druck gesetzt.
Wir haben hier eine deutlich restriktivere Regelung vereinbart. Nur bei unvorhersehbaren Ereignissen und für einen begrenzten Zeitraum darf Leiharbeit in der EW Kabine stattfinden.
Auch für befristete Kollegen haben wir die Situation deutlich verbessert. Die sich schon bewährte Regelung der GWI gibt es zukünftig auch bei EW. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter bereits nach Ablauf der Probezeit ein verbindliches Angebot auf Übernahme nach der Befristung bekommen, sofern Personalbedarf besteht.
Das jeweilige Eintrittsdatum bei Eurowings (oder ihren Vorgängergesellschaften NFD und RFG) bleibt unverändert.
Die Uniformgrundausstattung bleibt unverändert. Statt bisher 15,34 Euro im Monat beträgt das Kleidergeld für UFO-Mitglieder ab sofort 25,- Euro.
Auf diese Weise wird honoriert, dass Ihr uns durch Eure Mitgliedschaft unterstützt.
Die maximale Flugdienstzeit betrug bisher 13 Std. (2 Legs) bzw. 12:00 Std. (4 Legs) inkl. 30 Minuten Check-out-Zeit. Künftig ist bei 4 Legs nach 11:30 Stunden Schluss - einschließlich 30 Minuten Check-out!
Diese halbe Stunde führt dazu, dass viele der heutigen Umläufe nicht mehr so geplant werden können. Bei GWI gibt es diese Regelung schon länger - sie führte dazu, dass die besonders anstrengenden Umläufe zu EW verschoben wurden, wo es diese Regelung nicht gab.
Künftig heißt es nun: Öfter früher Feierabend!
Die bisherigen Dienstzeitgrenzen, also max. 14 Std. (ausgenommen Standby) am Tag bzw. max. 55 Std. in 7 Tagen fallen weg.
Durch die strengere Flugdienstzeitregelung und das Freizeitmodell wird dies jedoch mehr als wett gemacht.
Zudem zählen künftig auch alle Arten von Proceedings vollständig zur Flugdienstzeit, so dass eine Dienstzeitbegrenzung ohnehin keine große Rolle mehr spielt.
Hier konnten wir die Germanwings Regelungen für Euch erkämpfen; sie bringen Euch längere Freizeitblöcke und mehr Planungssicherheit.
Nach folgendem Schema werden künftig die Dienstpläne erstellt:
- Mind. einmal im Monat 3 OFF-Tage am Stück
- 2 OFF-Tage – 5 Einsatztage – 2 OFF-Tage
- max. 3 Einsatztage – 1 OFF-Tag – 4 Einsatztage – 2 OFF-Tage Nur einmal monatlich, sonst kein Single-OFF mehr möglich!
- 2 OFF-Tage – 6 Einsatztage – 3 OFF-Tage + 1 zus. freier Tag Nur freiwillig, da 6 Tage am Stück!
Die bisherige Regelung zum Crewessen entfällt ersatzlos. Durch die notwendige und unumgehbare Versteuerung, die künftig kommt, war dieses Angebot unattraktiv und letztlich teurer für die Crews als ein Essen selbst zu bestellen.
Es gibt keinen 24 Stunden Standby-Dienst, wie zum Teil behauptet wird!
Richtig ist, dass die bisherige tarifliche Grenze von 12 Stunden, die ein Standby-Dienst bislang dauern konnte, nun abgeschafft wird. Künftig richtet sich die Dauer des Standby-Dienstes nach den Regularien der EASA (max.16h).
Die gute Nachricht dabei: Durch die Einführung von Reserve-Diensten wird die Anzahl an Standbys erheblich reduziert und zukünftig bei Nichtaktivierung auch bezahlt)
Bisher war das Absitzen eines Standbys für den Mitarbeiter finanziell nachteilig: Der Einsatztag war dahin, eine Vergütung erfolgte nicht.
Künftig gibt es für abgesessene Standby-Dienste eine Stundengutschrift in Höhe von 21 Minuten je angefangene Stunde und max. 3 Std. 30 Min. je Tag.
Das neue Reservesystem dient dazu, die Dienstplanstabilität zu erhöhen. Die Aktivierung aus der Reserve zu einem Dienst erfolgt mit einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Stunden und spätestens um 18:00 Uhr am Vortag vor dem Dienst.
Somit ist im Vergleich zum Standby die Vorlaufzeit wesentlich länger und Anrufe von Crew Control zu Nachtzeiten werden reduziert.
Die bisherige Begrenzung der Dienstplanänderungen ex Homebase auf 6 im Monat entfällt. Zum einen hatte sie kaum praktische Auswirkungen und war nicht an eine Folge geknüpft.
Zum anderen wird sich durch die Einführung des Reserve-Systems die Anzahl der Dienstplanänderungen automatisch in Grenzen halten. Die Erfahrungen bei GWI lehren, dass die Werte hier mit denen der EW bislang übereinstimmen.
Bisher lag das Jahresminimum bei 123 OFF-Tagen (davon 12 OX) und das Monatsminimum bei 9 OFF-Tagen + 1 OX. Künftig beträgt das Jahresminimum 125 OFF-Tage (davon 5 Dispo) und das Monatsminimum 10 OFF-Tage.
Damit – und in Kombination mit dem Freizeitmodell – haben wir eine deutliche Reduzierung der Arbeitsbelastung erreicht.
Eine Änderung haben auch die Requestregelungen erfahren: Statt heute 4 können künftig nur noch 3 OFF-Tage als Hauptrequest requestet werden. Aber: Dafür erhalten alle Mitarbeiter künftig eine verbindliche Vorabinfo über die Gewährung des Haupt-OFF-Requests bis zum 15. Des jeweiligen Vormonats.
Alle übrigen Requestregelungen bleiben zunächst unverändert. Wir haben zudem eine Verhandlungsverpflichtung mit EW vereinbart, über die Schaffung neuer Requestmöglichkeiten bis zum 31.03.2018.
Die Versicherungssummen bleiben für den Bestand auf dem heutigen Niveau erhalten:
- Todesfall: 60.000 Euro
- Invalidität: 120.000 Euro
- Bergung: 10.000 Euro
Für Neueinstellungen wird noch geprüft, ob sie in die EW Versicherung oder die GWI Versicherung aufgenommen werden.
Das bisher an den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner nach dem Ableben eines Mitarbeiters ausgezahlte Sterbegeld in Höhe von 7.500,- Euro entfällt.
42 Tage - alles bleibt beim Alten!
Die Zeitgutschrift für Urlaubstage wird leicht erhöht von bislang 140 Min./Tag und max. 66 Std./Monat auf künftig 140 Min./Tag und max. 70 Std./Monat.
Eine kleine Veränderung gibt es bei den Regelungen zu Sonderurlauben; wir haben sie in der Übersicht hervorgehoben.
Im Übrigen bleibt alles wie bislang:
- Tod des Ehe-/Lebenspartners/Kindes: 4Tage
- Tod der Eltern oder Geschwister: 3 Tage
- Tod der Schwiegereltern und Großeltern: 2 Tage
- Niederkunft/Adoption: 3 Tage
- Eheschließung/Verpartnerung des MA: 2 Tage
- Eheschließung Kind: 2 Tage Silberne Hochzeit des MA: 2 Tage
- Wohnungswechsel: 2 Tage (bei Entfernung grösser 300 km / 3 Tage)
- zehnjähriges Jubiläum: 1 Tag
Die bisherige Möglichkeit zur Einholung eines Schiedsgutachtens durch Eurowings entfällt, da EW in der Praxis hiervon ohnehin keinen Gebrauch gemacht hat.
Wir haben vereinbart, mit EW im Rahmen der anstehenden Gespräche über die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung auch über den Abschluss einer Fluguntauglichkeitsversicherung für die Mitarbeiter zu sprechen.
Jetzt liegt es in Eurer Hand, Ihr könnt noch bis zum 30.09.2017 10:00 Uhr LT entscheiden, ob Ihr das Gesamtpaket annehmen wollt.
Wie immer ist auch diesmal eine hohe Beteiligung als Signal wichtig. Wenn Ihr also noch Fragen habt, sprecht uns an.
Wir sind noch an folgenden Terminen am Infostand:
DUS:
22.9.: 09:00 - 14:00 Uhr
23.9.: 09:00 - 15:00 Uhr
25.9.: 09:00 - 16:00 Uhr
26.9.: 09:00 - 15:00 Uhr
HAM:
28.9.: 10:00 - 17:00 Uhr
29.9.: 09:00 - 15:00 Uhr
Darüber hinaus stehen wir Allen, die es nicht zum Infostand schaffen, am Mittwoch, den 27.09.2017 um 16:00 Uhr live im Hangout für alle Fragen zur Verfügung.
Schickt uns diese gerne auch schon vorab an Hangout@ufo-online.aero.
Wer nicht live reinschalten kann, findet auf unserem YouTube-Kanal wie immer eine Aufzeichnung, um sich das Video auch später anzuschauen.
Auf geht's in den Endspurt der Urabstimmung!
Eure UFO