UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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LGW

Verhandlungsergebnis

für Eure Zukunftsperspektive

LGW

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31.10.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach insgesamt vier Verhandlungsrunden konnten wir gestern Abend die Verhandlungen mit der LGW-Geschäftsführung zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

Unser Ziel war es, allen von der Ausflottung der Airbusse und der Einstellung des Flugprogramms in TXL und NUE Betroffenen attraktive Angebote zu unterbreiten, die eine realistische und faire Zukunftsperspektive ermöglichen.

Folgende Ergebnisse konnten wir erreichen:

1. Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis zum 31.10.2019:

Trotz des Personalüberhangs wird niemand bei der LGW seinen Arbeitsplatz verlieren.

2. Wechselmöglichkeit zu Germanwings:

Alle Kolleginnen und Kollegen an den Stationen TXL und NUE haben die Möglichkeit, sich auf eine Stelle bei Germanwings zu bewerben. Besonders interessant ist für Berliner natürlich die GWI-Station TXL (diese steht den Kollegen aus NUE deshalb nicht offen); aber auch HAM, STR und CGN stehen zur Verfügung.

Hierzu haben wir mit der Germanwings-Geschäftsführung die Konditionen für einen möglichst einfachen Wechsel und eine Anrechnung Eurer Vorerfahrung vereinbart:

a. Der Wechsel erfolgt nach den Regelungen des TV Wachstum bei Germanwings, zu dessen Konditionen in den vergangenen Monaten auch viele Ex-airberliner bei Eurowings und Germanwings eingestiegen sind:

  • unbefristete Anstellung
  • Eingruppierung in die Vergütungstabelle unter Anrechnung der Vorerfahrung bei anderen Airlines
  • 6 Monate Probezeit
  • Der Wechsel erfolgt als Flugbegleiter. An der Station STR ist eine Ready-Entry-Einstellung als Purser (=Senior) bei dortigem nach Bedarf möglich.
  • Ein A320-Rating ist nicht erforderlich, auch Kolleg(inn)en mit Dash-Rating können sich bewerben.

b. Für TXL konnten wir erreichen, dass GWI mehr Kolleg(inn)en aufnehmen wird, als sie dort Personalbedarf hat.

c. Wer bereits in Teilzeit fliegt, kann auch – entgegen der üblichen Regeln bei GWI - in Teilzeit dorthin wechseln. Zunächst im Rahmen einer untermonatigen Teilzeit von 80 %, in nachgewiesenen Härtefällen, etwa bei der Betreuung von Kindern oder Pflegefällen, sind auch geringere Quoten möglich. Nach 6 Monaten erfolgt die Beschäftigung in dem Teilzeitmodell, dass dem vorherigen bei LGW am ehesten entspricht.

d. Rückkehroption: Bei einem Wechsel zur GWI wird das Arbeitsverhältnis bei der LGW für die Dauer der Probezeit zunächst nur ruhend gestellt. Das heißt, wenn sich wider Erwarten herausstellen sollte, dass der Wechsel nicht das Richtige war (egal, ob GWI oder Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis nicht fortsetzen möchte), kann das bisherige Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Konditionen wieder aufgenommen werden.

3. Umstationierung:

Kolleginnen und Kollegen in TXL und NUE können sich an einen anderen Stationierungsort versetzen zu lassen. Dies gilt sowohl innerhalb der LGW (nach STR und DUS), als auch im Falle des Wechsels zur GWI (nach HAM, STR und CGN). Hierfür erhaltet Ihr eine Einmalzahlung in Höhe von 6.000,- Euro brutto. Zuzüglich erhaltet Ihr für die Dauer von bis zu 24 Monaten, die Ihr an Eurem neuen Stationierungsort verbringt, 500,- Euro brutto pro Monat (bei Teilzeit anteilig). Insgesamt wird Eure Umstationierung somit mit bis zu 18.000,- Euro brutto unterstützt.

4. Abfindung:

Alle Mitarbeiter in TXL und NUE, für die keine der Optionen in Frage kommt, können auf eigenen Wunsch die LGW gegen eine Abfindung in Höhe von 6.000,- Euro brutto verlassen. Wenn man bedenkt, dass im Falle einer Kündigung eine gesetzliche Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes je Beschäftigungsjahr vorgesehen ist, ist uns hier eine deutliche Aufwertung gelungen

5. Sozialauswahl:

Für den Fall, dass mehr Kolleginnen und Kollegen von einem der oben genannten Angebote Gebrauch machen wollen, als Kapazitäten zur Verfügung stehen, haben wir Auswahlkriterien vereinbart. Insbesondere für den Wechsel an die GWI-Station TXL rechnen wir mit einer hohen Anzahl an Bewerbern, obwohl wir uns für eine größtmögliche Anzahl an Stellen stark gemacht haben. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass soziale Kriterien den Ausschlag geben. Hierfür haben wir einen Punktekatalog erstellt:

(1) Betriebszugehörigkeit

4 Punkte pro vollendetem Beschäftigungsjahr als Kabinenmitarbeiter bei LGW (Ausnahme: das erste, noch nicht vollendete Beschäftigungsjahr wird ebenfalls mit vier Punkten bewertet).

(2) Lebensalter

1 Punkt pro vollendetem Lebensjahr, maximal bis zu 55 Punkte.

(3) Alleinerziehend

10 Punkte für das erste unterhaltsberechtigte Kind, 5 Punkte für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind.

(4) Unterhaltsberechtigte Kinder im ehe- oder eheähnlichen Haushalt

6 Punkte für das erste unterhaltsberechtigte Kind, 3 Punkte für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind.

(5) Unterhaltsberechtigte Kinder außerhalb des eigenen Haushalts

4 Punkte für das erste unterhaltsberechtigte Kind, 2 Punkte für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind.

(6) Pflege von Angehörigen (Angehörige ersten bis dritten Grades) ab Pflegestufe 1

8 Punkte pro Angehörigem

(7) In häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Lebenspartner

4 Punkte

Mitarbeiter mit nachgewiesener Schwerbehinderung haben unabhängig zuvor bezeichneter Sozialkriterien immer Vorrang.

6. Verbleib bei LGW:

a. Wer keine der oben genannten Optionen wählt, behält seinen Stationierungsort bei der LGW und fliegt auf Dash (Proceeding ex TXL bzw. NUE nach STR und DUS).

b. Für alle Verbleibenden bei LGW wird die Wechselmöglichkeit zu EW/GWI (bei dortigem Bedarf) nach den Kriterien des TV Wachstum (siehe oben Nr. 2) offen gehalten bis zum 31.03.2020.

c. Verhandlungsverpflichtung:

LGW hat sich UFO gegenüber verpflichtet, Verhandlungen über einen Vergütungstarifvertrag (VTV), Manteltarifvertrag (MTV) sowie den Tarifvertrag Personalvertretung (TV PV) bei der LGW mit Verhandlungsauftakt im Januar 2019 aufzunehmen.

Wir freuen uns, mit diese Vereinbarung endlich verlässliche Aussagen über die Zukunft der Kabine der LGW auf dem Tisch zu haben. Vor allem ist diese Regelung – und insbesondere die damit verbundene Verhandlungsverpflichtung - ein entscheidender erster Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen insgesamt bei LGW. Als Tarifkommission werden wir uns nach diesem Auftakt mit großem Engagement weiter für unsere Arbeitsplätze einsetzen. Unser erstes Augenmerk wird dabei vor allem auf einer besseren Vergütung und der Etablierung einer Personalvertretung liegen.

Auch eine Kollegin der ver.di-Tarifkommission und deren Verhandlungsführer haben an den Verhandlungen zeitweise teilgenommen. Leider mussten sie sich frühzeitig verabschieden. Nunmehr haben sie die Vereinbarung abgelehnt. Dies finden wir bedauerlich, da wir davon überzeugt sind, dass hier alle Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen für die LGW-Kabine gehandelt haben. Dieses Thema ist nicht geeignet für Gewerkschaftszwist.

Euch allen an dieser Stelle herzlichen Dank für Eure Unterstützung!

Meldet Euch gerne bei uns, wenn Ihr Fragen oder Kritik habt!

Eure UFO-Tarifkommission

Tanja Skodda, Matthias Kujawski, Lucy Arnold, Manuel Arnold, Niko Arnold und Nico Creutzmann

sowie Steffen Frey, Harry Jaeger und Jan-Niklas Mehler (UFO-Ressort Tarifpolitik)

PS: Du fliegst gar nicht bei LGW oder bist schon längst bei einer anderen Airline? Offenbar haben wir Deine Mitgliedschaft noch unter “airberlin” laufen, daher hast Du auch diesen Newsletter erhalten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Du uns unter info@ufo-online.aero oder telefonisch 06105/ 97 13 0 mitteilst, bei welcher Airline Du nun fliegst, damit Du die richtigen Infos erhältst und wir Deine Mitgliedschaft richtig in unserem System hinterlegen können.

Foto: unsplash.com
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