UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Brussels Airlines

Informationen für das Cockpit- und Kabinenpersonal

bei Brussels Deutschland

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Informationen für das Cockpit- und Kabinenpersonal

bei Brussels Deutschland

17.04.2019

SAVE THE DATE – 1. MAI 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Cockpits und der Kabine der Brussels in Düsseldorf,

erstmals in der Geschichte des fliegenden Personals können aufgrund einer Gesetzesänderung des § 117 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Betriebsräte beim fliegenden Personal, d.h. bei Kabine und Cockpit, gewählt werden. Das BetrVG schloss diese Möglichkeit bisher aus und verwies die Tarifpartner lediglich auf die Möglichkeit, dem BetrVG entsprechende tarifvertragliche Strukturen zu schaffen, auf deren Basis (Tarifvertrag Personalvertretung) dann eine betriebliche Mitbestimmung etabliert werden konnte. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin, setzt jedoch den Willen des jeweiligen Arbeitgebers voraus, einen solchen Tarifvertrag abzuschließen. Brussels ist einer der wenigen Betriebe in Deutschland, die sich hier Verhandlungen verweigern.Derartige Verweigerungshaltungen brachten den Gesetzgeber im letzten Jahr auf den Plan, eine betriebliche Mitbestimmung auch ohne Zutun des Arbeitgebers zu ermöglichen. Sollte also kein Tarifvertrag Personalvertretung bis zum 30. April 2019 existieren, kann ab dem 1. Mai 2019 in diesem Flugbetrieb auf Basis des BetrVG ein Betriebsrat gewählt werden.

UFO und VC werden daher Euch, das fliegende Personal der Brussels in Düsseldorf, zu einer Betriebsversammlung noch im Mai einladen, auf der ein Betriebswahlvorstand gewählt werden soll und zwar von allen anwesenden Arbeitnehmern aus Cockpit und Kabine. Gewählt werden kann wiederum jede/r anwesende Kabinen- und Cockpitmitarbeiter/in.

Dieser Betriebswahlvorstand – bestehend in der Regel aus drei Mitarbeiter/innen - wird nach intensiver Schulung die Aufgabe haben, die Betriebsratswahl durchzuführen. Für die Wahl zum Betriebsrat selbst kann dann jede/r ihre/seine Kandidatur erklären. Das gilt auch für die Mitglieder des Betriebswahlvorstands.

Und am Ende steht dann endlich ein Betriebsrat, der zunächst auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und später auch auf die Einhaltung noch abzuschließender Tarifverträge pochen wird.

Aus rechtlichen Gründen (die Änderung des § 117 wird erst am 1. Mai wirksam) kann die Einladung zur Betriebsversammlung erst ab dem 1. Mai 2019 erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

VEREINIGUNG COCKPIT (VC) UND UNABHÄNGIGE FLUGBEGLEITER ORGANISATION (UFO) 

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