UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Brussels Airlines

Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes zum Zwecke

der Durchführung einer Wahl des Betriebsrates des Flugbetriebes bei Brussels Airlines

02.05.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 1. Mai 2019  gilt ein neuer Paragraph 117 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) , der ermöglicht, dass das fliegende Personal einen Betriebsrat wählen kann, wenn es keine Personalvertretung aufgrund eines Tarifvertrages gibt.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir die Brussels-Geschäftsleitung angeschrieben und ein Gespräch zwischen UFO, VC und Geschäftsleitung zu den Mitbestimmungsstrukturen angeregt. Leider blieben unsere Bemühungen erfolglos.. 
Wir sind der Meinung, dass Mitbestimmung und Tarifverträge für Cockpit- und Kabinenpersonal eine Selbstverständlichkeit sein müssen. Das gilt natürlich auch für Brussels in Deutschland. Daher unterstützen wir die Etablierung eines Betriebsrates für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer. 

Wir laden daher zu einer Betriebsversammlung ein am

29. Mai 2019, 
um 11 Uhr,
im Flughafen Düsseldorf im DUSconference plus (bitte der Ausschilderung folgen)

VC- und UFO-Vertreter werden vor Ort sein, um die Wahl des Wahlvorstandes zu unterstützen.


In der Betriebsversammlung des Flugbetriebes soll nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahlen zum Betriebsrat für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer einleiten und durchführen wird. Zu dieser Versammlung sind alle Arbeitnehmer des Flugbetriebes eingeladen.
Es wird daher folgende Tagesordnung vorgesehen: 

 

  1. Eröffnung der Versammlung durch die Unterzeichner dieser Einladung 
  2. Wahl des Versammlungsleiters 
  3. Erläuterung des Verfahrens zur Wahl eines Betriebsrats 
  4. Aussprache zur Wahl eines Wahlvorstands 
  5. Durchführung der Wahlen zum Wahlvorstand

Der zu wählende Wahlvorstand besteht im Regelfall aus drei Mitgliedern; die Betriebsversammlung kann bei Bedarf entscheiden, die Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstands zu erhöhen. Jede/r volljährige/r Arbeitnehmer/-in aus dem Flugbetrieb der Brussels (mit Ausnahme von leitenden Angestellten) kann sich für die Wahl zum Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Die Mitglieder werden einzeln gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Arbeitnehmer auf sich vereint.  

 

Bisher haben sich bereits folgende Personen bereit erklärt, für den Wahlvorstand zu kandidieren:

Name
Vorname
Art der Beschäftigung im Betrieb
Henning
Kai
Pilot
Tophoven
Stephan
Pilot
Onfermann
Kristina
Flugbegleiterin
Wölwer
Eileen
Flugbegleiterin

Die Betriebsversammlung findet nach § 44 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Bitte stimmen Sie sich im Zweifel mit der Flugbetriebsleitung hinsichtlich Ihres Flugdienstes ab.
 


Die Initiatoren:
Unabhängige Flugbegleiter Organisation, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf
Vereinigung Cockpit, Unterschweinstiege 10, 60549 Frankfurt/Main

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