UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Schlichtungsprozess 2020

Zum Streik – FAQ erweitert –

Rechtliche Antworten auf Lufthansa-Drohungen gegen Mitarbeiter

Schlichtungsprozess 2020

Zum Streik – FAQ erweitert –

Rechtliche Antworten auf Lufthansa-Drohungen gegen Mitarbeiter

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17.10.2019

In Vorbereitung auf den Streik am Sonntag gibt es heute weitere Infos.

Wir haben sowohl die FAQ ergänzt, setzen uns mit den rechtlichen Fragestellungen, die Lufthansa aufgeworfen hat, und den Drohungen an Euch Mitarbeiter auseinander. Zudem bekommt Ihr eine Einschätzung des Urteils gegen Lufthansa, zu welchem seit gestern die Urteilsbegründung vorliegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute gibt es eine weitere Information, die sich insbesondere mit der Kommunikation der Lufthansa im CRA und in der Öffentlichkeit beschäftigt, in der sie die Streiks trotz anderslautender Urteile immer noch als illegal bezeichnet. Allerdings, und das ist noch deutlich schlimmer, bedroht sie jeden einzelnen Kabinenmitarbeiter mit persönlichen Konsequenzen. Das ist einmalig und führt bereits in der Öffentlichkeit zu extremer Verwunderung und Solidarisierung mit den Kabinenbeschäftigten.

Zudem haben wir unsere FAQ um einige Punkte ergänzt. Ihr findet die kompletten FAQ hier. Die neuen Fragen und Antworten sind aber auch am Ende dieses Newsletters zu finden.

Ein Kapitänskollege meldet sich zu Wort

Wir wollen mit einem Post eines Kapitänskollegen beginnen, der sich im Intranet bei LH (CRA) zu den anstehenden Streiks äußert:

(Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verfassers)

Die Prüfung der Frage, ob ein Streikaufruf rechtens ist, obliegt allein den Arbeitsgerichten. Weder muss der einzelne Arbeitnehmer, der dem Streikaufruf seiner Gewerkschaft folgt, dieses prüfen, noch darf der Arbeitgeber dieses im Vorfeld als rechtswidrig propagieren, um mögliche Streikfolgen abzuwenden.

Das Androhen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist ein illegitimer Versuch, die Arbeitnehmerschaft vom eigenen Rechtsempfinden zu überzeugen unter Ausnutzung der durch das Angestelltenverhältnis begründeten Machtposition.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat im Übrigen die Kündigung der betroffenen Tarifverträge für rechtsgültig erklärt, somit erübrigt sich auch die Infragestellung der UFO als gewerkschaftliches Organ der Flugbegleiter bis zu einer ggf. weiteren rechtlichen Prüfung. Der UFO als Berufsverband ihre gewerkschaftliche Vertretung absprechen zu wollen, schadet in erster Linie den wohlbegründeten Interessen und Zielen ALLER Flugbegleiter. Die UFO-internen Unstimmigkeiten spiegeln lediglich menschliches Versagen einzelner Mitglieder wider, entkräften allerdings weder die alternativlose Bedeutung des Berufsverbandes noch ihrer gewerkschaftlichen Vertretung.

Der UFO den Rücken zu kehren und sie - gerade in dieser wichtigen Zeit des Umbruchs - damit nicht mehr zu unterstützen, bestraft nicht die wenigen UFO-Funktionäre, sondern das gesamte Kollektiv der Flugbegleiter.

Die Position der UFO gegenüber dem Arbeitgeber würde durch das Infragestellen der gewählten Tarifkommission durch ihre eigenen Mitglieder geschwächt. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse, einen Arbeitskampf mit allen Konsequenzen für das Unternehmen von diesem fernzuhalten.

Da eine Einigung am Tariftisch offenbar zur Zeit nicht in Aussicht steht, und eine juristische Auseinandersetzung aus Sicht des Arbeitgebers ebenso offensichtlich erfolglos scheint, werden Drohszenarien aus der (unteren) Schublade geholt, um den einzelnen Arbeitnehmer von einer gewerkschaftlichen Solidarität abzuhalten. Umso wichtiger wird nun eine starke und durch das große Kollektiv gestärkte Interessen- und Tarifvertretung, die das lang und hart erkämpfte Arbeitsrecht gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann und in der möglichen gewerkschaftlichen Freiheit Tarifverträge verhandelt.

STEPHAN TROTZENBERG

CPT A320

Die Urteilsbegründung vom 25.09.2019 ist da

Gestern Morgen bekamen wir die Urteilsbegründung des Verfahrens vom 25.09., in welchem Lufthansa feststellen lassen wollte, dass die Tarifverträge nicht gekündigt sind, UFO nicht zum Streik aufrufen darf und einiges mehr.

Die Begründung des Urteils ist sehr ausführlich und juristisch fundiert. Das Gericht legt umfangreich dar, welche rechtlichen Gründe gegen die Anträge der Lufthansa sprechen und warum es alle Anträge abgewiesen hat.

Wir greifen zwei wichtige Aspekte aus dem Urteil heraus, die sowohl auf die aktuelle Lage passen als auch allgemeingültiger Natur sind.

So hat Lufthansa nicht nur beantragt festzustellen, dass die Tarifverträge nicht gekündigt sind, sondern obendrein, dass UFO nicht zu Streiks aufrufen darf. Das Gericht hat seine Ablehnung unter anderem damit begründet, dass es einer Gewerkschaft – selbst wenn man unterstellt sie sei nicht mehr tariffähig – nicht mehr möglich wäre, ihre Tariffähigkeit zu beweisen oder wiederzuerlangen, wenn nicht zu Arbeitskämpfen aufgerufen werden dürfte. Denn nur durch den Druck, der durch Streiks entstünde, könne überhaupt nur der Beweis der Tariffähigkeit angetreten werden. Außerdem könne der bloße Verdacht einer Tarifunfähigkeit nicht dazu führen, dass Streikaufrufe im Vorhinein untersagt werden. Und mehr als einen Verdacht hat Lufthansa nicht, denn für deren Behauptungen gibt es weder Beweise noch anderslautende Gerichtsurteile.

Hinsichtlich der aktuellen Vertretungsbefugnis der UFO gibt das Urteil auch einen sehr wichtigen Hinweis: Nur weil Lufthansa sich mit der Satzung der UFO beschäftigt, kann sie sich nicht auf etwaige Fehler berufen. Das kann nur UFO selbst und sogar für den Fall, dass formale Fehler vorliegen sollten, kann Lufthansa zwar darauf hinweisen, es hat jedoch keine Auswirkung auf die rechtliche Verbindlichkeit im Verhältnis von UFO zu Lufthansa. Der Rechtsbegriff dazu ist die Lehre vom fehlerhaften Organ, die jeder googeln kann - auch die Lufthansa.

Die Begründung gibt damit zwei enorm wichtige Hinweise für die derzeitigen Behauptungen der Lufthansa: Die Tatsache, dass wir Streiks ankündigen ist mehr Beweis für unsere Tariffähigkeit als dagegen und hinsichtlich der Vertretungsbefugnis kann der Konzern sich nicht auf die eigene Interpretation unserer Satzung berufen. Untechnisch gesprochen, ist UFO damit so lange vertretungsbefugt, wie UFO davon selbst überzeugt ist.

Einzelne Personalvertreter haben ebenfalls gestern eine Veröffentlichung zu diesem Thema herausgebracht, in der diese PVler sich der Sicht der Geschäftsleitung anschließen. Da es sich um die gleichen Kollegen handelt, die bei einem Strategiemeeting mit der stellvertretenden Vorsitzenden der ver.di über eine Tarifübernahme der ver.di gesprochen haben, ist dies nicht weiter verwunderlich. Dennoch ist es unschön, zu sehen, wie sich einzelne Personalvertreter in dieser Sache an den Verunsicherungsversuchen beteiligen. Es bleibt also umso mehr dabei, Ihr müsst am Ende Euer Gewissen befragen, denn es geht nur um Euch selbst – bei einem Streik entscheidet ihr nicht für oder gegen eine Gewerkschaft, sondern ihr müsst Euch entscheiden, ob ihr Euer Grundrecht für eure eigenen Rechte wahrnehmen wollt.

Links zur Berichterstattung

Auch das Fernsehen hat die Drohungen der Lufthansa aufgegriffen. In der Hessenschau wird über dieses Thema berichtet.

https://www.hessenschau.de/tv-sendung/lh-kabinenpersonal-will-sonntag-streiken,video-104782.html

Im Rundfunk wird ebenfalls intensiv über diesen Aspekt berichtet:

hrInfo vom 16.10.19: Mitschnitt des Beitrags

Auch die Tagesschau schreibt über die Situation:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/lufthansa-ufo-streik-147.html


Einschätzung von Arbeitsrechtlern:

Genau wie oben verlinkten in dem Hessenschau-Fernsehbeitrag haben auch wir externe Arbeitsrechtler gefragt, wie diese die vorliegenden Informationen einschätzen. Sie kommen zum selben Ergebnis wie wir.

Wir haben gefragt, ob es wirklich passieren kann, dass Lufthansa die einzelnen Mitarbeiter in Regress nimmt, oder ihnen gar arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Die Rückmeldungen sind eindeutig. (Einiges davon findet sich auch im Update der FAQ). Die Rechtslage, gerade nach dem Urteil vom 25.09., aber auch alle sonstigen Informationen führen dazu, dass es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der Streik illegal ist. Vor allem aber muss kein einziger Mitarbeiter mehr Ahnung von Arbeitsrecht haben, als das Arbeitsgericht in Frankfurt. Dieses hat den Antrag der Lufthansa zurückgewiesen, mit welchem sie eine Streikankündigung vorab für illegal erklären wollte, wie sollte dann ein Mitarbeiter das Gegenteil wissen. Und nur dann, wenn ein Mitarbeiter gesichert weiß, dass der Streik, an dem er sich beteiligen will, rechtswidrig ist, kann man überhaupt darüber nachdenken, ob ein einzelner Mitarbeiter hier Verantwortung trägt.

Einschätzung von Arbeitspsychologen:

Wir haben ebenso eine arbeitspsychologische Einschätzung, welche die verheerende Wirkung der Ankündigungen von Lufthansa unterstreichen. Gerade wenn man im sicherheitsrelevanten Dienstleistungsbereich seinen eigenen Mitarbeitern Angst macht. Wie soll ein Flugbegleiter, wenn er sich bedroht fühlt (So O-Töne von vielen Kollegen im Gespräch mit uns) seinen Job machen, in dem er für Sicherheit zuständig ist. Wenn sich Flugbegleiter von ihrem Arbeitgeber angelogen fühlen, wie sollen sie ihm denn in anderen Punkten vertrauen? Das kann langfristig schlimme Folgen haben. Wir sind völlig entsetzt, dass Lufthansa dieses Risiko eingeht.

All das zeigt jedoch, dass sich Lufthansa in keiner Weise mit Lösungen beschäftigt, sondern die maximale Eskalation sucht. Sie lässt bisher nicht einmal ihren Behauptungen irgendwelche Taten folgen und beantragt bisher keine einstweilige Verfügung. Wenn sie sich sicher wären, dass sie Recht haben, dann könnte sie vor Gericht ziehen und das Ganze vor dem Streik für sich klären lassen. Das auszulassen soll wohl nur dazu führen, dass Unsicherheit bleibt.

Fazit: Ein fünfstündiger Streik soll mit ALLEN Mitteln als wirkungslos gezeigt werden.

Ausweitung der Streiks – Urabstimmungen in allen Betrieben

Das heißt: Wir müssen davon ausgehen, dass alleine dieser Ausstand nicht dazu führen wird, dass sich etwas verändert.

Das heißt auch: Wir werden die Streiks ausweiten müssen. Dazu wird es ab frühestens Ende dieser Woche mit Urabstimmungen losgehen, an deren Ende auch längere, bis hin zu unbefristeten Streiks stehen können. Unsere Tarifkommissionen fassen darüber momentan dementsprechende Beschlüsse.

Das heißt im Ergebnis: Wenn wir länger als nur ein paar Stunden streiken, sind die Streikbrecher und Managementcrew im Layover und die Flieger bleiben am Boden.

Wir werden alle unsere Mitglieder in den einzelnen Airlines über die Durchführung der Urabstimmungen rechtzeitig informieren.

Unbefristete Streiks können damit dann bereits im November stattfinden.

Wir möchten noch einmal dafür werben, dass alle Mitglieder, die bei Facebook einen Account haben, sich für das Mitgliederforum anmelden. Die bisherige Gruppe, Freunde der UFO, wird in absehbarer Zeit abgeschaltet, da dort sehr viele Externe mitlesen und schreiben und diese Gruppe für UFO-interne Diskussionen nicht mehr genutzt werden kann. Hier der Link zur UFO-internen Gruppe. https://www.facebook.com/groups/mitgliederforum/

In den kommenden Monaten werden wir auch an einer Diskussionsmöglichkeit außerhalb von Facebook arbeiten.

Viele Grüße

Eure UFO

Aktualisierte FAQ (die vollständigen FAQ inkl. dieser Aktualisierung findet ihr HIER)


Q: Ich habe Sorge mich krank zu melden, was ist, wenn darüber auch Listen geführt werden?

A: Hier gilt als allererstes der Datenschutz. Wenn herauskommen würde, dass Lufthansa Listen über Krankmeldungen führt, müsste die PV umgehend rechtliche Schritte einleiten. Das ist nicht nur illegal, sondern müsste umgehend eingestellt und bestraft werden.

Q: Kann der Arbeitgeber jetzt ab dem 1. Tag einer Krankheit ein Attest verlangen?

A: Der MTV bei Lufthansa sieht vor, dass dies nur in begründeten Einzelfällen rechtlich zulässig ist. Allerdings hat LH dies auch in der Vergangenheit schon anders gesehen und zeitlich befristet von allen Mitarbeitern eine Krankmeldung gefordert (damals war die Begründung z.B. der Verdacht, dass sich lauter Kollegen wegen des Oktoberfests kurz krankmelden). Das ist zwar rechtlich fragwürdig, hier geht aber Vorsicht vor. Sollte der Arbeitgeber, egal in welchem Betrieb, ab dem 1. Tag eine Krankmeldung fordern, so empfehlen wir jedem Kabinenmitarbeiter, egal bei welcher Airline, zum Arzt zu gehen und sich eine Krankmeldung ab dem 1. Tag zu holen. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Q: Was ist, wenn ich bei einer Krankmeldung in der Warteschlange hänge und niemanden erreiche?

A: Egal wann Du dich krankmelden musst. Es ist ausreichend, wenn Du dokumentierst, dass Du versucht hast, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Rufe in Anwesenheit von Zeugen an, oder mache einen Screenshot von den Anrufversuchen mit dem Handy. Alternativ kannst Du auch bei Deinem Anbieter einen Einzelverbindungsnachweis über die Anrufversuche (am besten dreimal versuchen) bekommen.


Q: Warum ist bisher noch keine einstweilige Verfügung von Lufthansa gegen den Streik eingegangen?

A: Wir können hier nur Vermutungen anstellen. Gegebenenfalls arbeiten die Anwälte der Lufthansa noch daran, ihre seltsamen Behauptungen juristisch zu untermauern und stellen fest, wie schwierig sich dies darstellt. Wir halten es jedoch auch für möglich, dass Lufthansa dies aus taktischen Gründen (noch) nicht gemacht hat, da sie momentan mehr Hoffnungen darin setzt, dass ihre Drohungen Euch Kollegen verunsichern. Wenn sie ein Urteil gegen sich kassiert, dann wäre diese Unsicherheit weg. Wir halten dies sowohl rechtlich als auch im Hinblick auf Euch Kollegen und die Gäste für unverantwortlich, müssen aber davon ausgehen, dass dem Konzern mittlerweile jedes Mittel recht ist.

Q: Gibt es Rechtsbeistand durch UFO, sollte die Lufthansa trotzdem einfach arbeitsrechtliche Maßnahmen durchziehen?

A: Auch wenn es völlig abwegig ist, dass Lufthansa es schafft gegen tausende Mitarbeiter arbeitsrechtliche Maßnahmen zu versuchen, so wird UFO selbstverständlich, genau wie sicherlich auch die Personalvertretung, Unterstützung in jeder Form anbieten.

Q: Warum soll ich überhaupt streiken, wenn der Arbeitgeber die 1,8% (oder sogar mehr) am Ende mit Verdi verhandelt?

A: Zu den 1,8%: Der Arbeitgeber behauptet zwar, dass er bereit ist die 1,8% zu zahlen. Dazu hat er aber (bisher) keinerlei Tarifvertragsangebot gemacht. Ohne eine solche Vereinbarung oder zumindest ein formales Angebot ist dies nur eine unverbindliche Behauptung. Natürlich kann Lufthansa übertarifliche Geschenke anbieten oder auch durchführen. Das hat mit der Erfüllung einer Tarifvertragsforderung aber nichts zu tun.

A: Zu ver.di: Wenn ver.di für die Kabine verhandeln will, dann kann sie das von LH fordern. Wenn sie das tun und etwas Gutes für die Kabine vereinbaren, werden wir uns sicher nicht wehren. In vielen Airlines verhandeln wir ohnehin parallel mit ver.di.
Wenn allerdings damit einhergeht, dass dies die Verträge mit UFO ersetzen soll, so gilt hier das Tarifeinheitsgesetz. Daher müsste ver.di dann erst einmal beweisen, dass sie mehr Mitglieder in der Kabine hat.

Q: Was ist, wenn Lufthansa die 1,8% einfach umsetzt und die Gehälter erhöht?

A: Dazu gibt es eine formale Antwort, nämlich dass ohne einen gültigen Tarifvertrag keine formale Grundlage besteht, den Streik deswegen abzusagen. Allerdings würde so etwas natürlich die Ausgangslage verändern und die UFO-Tarifkommission müsste sich dann entscheiden, wie sie mit dieser Situation umgeht und ob der Warnstreik dann unverändert durchgeführt wird.

Q: Was ist mit JUMP-Flügen?

A: Bei Flügen, die von Cityline durchgeführt werden, darf nur gestreikt werden, wenn auch bei Cityline zum Streik aufgerufen wird. Auch wenn man selbst LH-Mitarbeiter ist, ist dieser Flug im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Einflussbereich der Cityline.

Q: Ist die UFO denn zur Zeit eine Gewerkschaft oder nur ein eingetragener Verein? Und darf ein Verein zum Streik aufrufen?

A: Die UFO ist beides. Sie ist eine Gewerkschaft und hat sich die Rechtsform eines im Vereinsregister eingetragenen Vereins gegeben. Zum Gewerkschaftsstatus findet sich vieles an Informationen auf dieser Seite: www.ufo-online.aero/lhconcern

Q: Lufthansa bietet den Kollegen an für den Rest vom Oktober vom SLF ausgenommen zu werden, wenn sie Sonntag fliegen. Ist sowas erlaubt?!

A: Dies ist eine weitere Maßnahme, um Streikbrecher zu rekrutieren. Ob dies legal ist und ob LH sich daran am Ende überhaupt hält, wissen wir nicht. Wir können nur an jeden Kollegen appellieren, sich nicht auf solche Deals einzulassen, sondern zu hinterfragen, was man persönlich davon hat, wenn LH am Ende des Tages mit solchen Spielchen erfolgreich ist. Vor allem aber, wie es dann sein wird, dass jemand nicht abgezogen wird von einem Flug, weil er den Streik gebrochen hat, während dafür jemand anderes dennoch abgezogen wird. Auch mit einer solchen Maßnahme soll die Kabine gespalten werden.

Q: Gibt es eigentlich so eine Art Patenschaftsübernahme für einen Streikenden? Man hat selbst beispielsweise am Streiktag keinen Dienst, würde sich grundsätzlich aber daran beteiligen. Kann man das Streikgeld für einen Streikenden übernehmen - z.B. als Spende o.ä.?

A: Wir werden Formulare ab dem Streiktag online stellen, auf denen man sowohl Streikgeld beantragen als auch eine “Streikgeldpatenschaft” übernehmen kann, um bedürftigeren Kollegen zu helfen, die sich einen Streikgeldabzug nicht leisten können. Wir stellen dann sicher, dass die Spenden entsprechend weitergeleitet werden.

Q: Warum wird nur eine Gehaltssteigerung von 1,8% gefordert und nicht mehr? Bzw. wenn die Forderungen von LH genehmigt wird, wie ist das weitere Vorgehen? Wird dann nochmals mehr Geld gefordert?

A: Jeder Arbeitskampf braucht eine rechtssichere Streikforderung. Wenn Lufthansa diese erfüllt und wieder mit den Tarifkommissionen verhandelt, können weitere Tarifforderungen, auch zu weiteren finanziellen Themen verhandelt werden. Scheitern diese Verhandlungen ebenfalls, kann es gegebenenfalls wieder zu Arbeitskämpfen kommen.

Q: Warum gab es keine Urabstimmung zum Streik?

A: Rein formal sind Urabstimmungen nicht nötig für einen Streik und für Warnstreiks auch nicht üblich. Vor längeren und damit unbefristeten Streiks, werden jedoch Urabstimmungen durchgeführt, um einerseits den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen und andererseits die Kollegen nach ihrem längerfristigen Kampfeswillen zu befragen. Wir werden die Kabine in den kommenden Tagen zur Abstimmung über diese Frage bitten.

Q: Ich habe ab 04:30 Uhr eine SB Line. Wenn ich vor 6 Uhr angerufen werde, kann ich da schon mitteilen das ich streiken möchte? Wie muss man sich danach verhalten?

A: Bis 06:00 Uhr darf nicht gestreikt werden! Sobald es 06:00 Uhr ist, kann in den Streik getreten werden. Die Flugdienstzeit wird damit übrigens nicht verlängert, sondern geht nach Ende des Streiks so weiter wie ursprünglich geplant. Also im Falle einer so frühen Aktivierung, bitte nach Streikende beim Creweinsatz melden.

Q: Wie schnell nach Streikende muss ich an der Basis sein? (Briefing ist z.B. 9.20 Uhr)

A: Wer einen Einsatz hat, muss erst unmittelbar nach Ende des Streiks zur Verfügung stehen.

Q: Sind Arrivals auch vom Streik betroffen?

A: Das kommt auf die konkreten Streik-Aufrufe an. Dazu bitte immer auf www.ufo-online.aero/lhconcern schauen, welche Airlines wann und wo zum Streik aufgerufen sind.

Q: Was ist, wenn ich Standby habe?

A: Das sicherste ist es, ans Telefon zu gehen, wenn man Dich aktivieren möchte und dann dem Einsatz mitzuteilen, dass Du am Streik teilnimmst. Mehr Informationen zu solchen Einsatzthemen findest Du auch in der Streikfibel auf www.ufo-online.aero/lhconcern

Q: Ab wann beginnt meine Flugdienstzeit?

A: Deine Flugdienstzeit beginnt spätestens nach dem Streikende, wenn Du Deine Arbeitskraft anbietest. Mehr Informationen zu solchen Einsatzthemen findest Du auch in der Streikfibel auf www.ufo-online.aero/lhconcern

Q: Warum wartet ihr mit den Streiks nicht bis zur Mitgliederversammlung, bzw. bis zur gerichtlichen Klärung des Gewerkschaftsstatus?

A: Über die Streiks entscheiden die Tarifkommissionen bei UFO. Diese haben ALLE gemeinsam beschlossen, dass es höchste Zeit ist zu streiken. Dies hat mit Vorstandswahlen oder Gerichtsverfahren nichts zu tun. Wenn das so wäre, so müsste LH einfach nur immer weitere Gerichtsverfahren anstrengen, um die Kabine vom Streiken abzuhalten. Mit dieser Taktik ist der Konzern nach Ansicht der Tarifkommissionen schon viel zu lange durchgekommen und die Tarifkommissionen machen ihre Arbeit, unabhängig davon, wer im Vorstand sitzt. Nur wenn es einen Notvorstand gäbe, könnten die TKs dies nicht mehr tun, da der Notvorstand Streikbeschlüsse oder Verhandlungsergebnisse nicht mehr umsetzen dürfte.

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