UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Schlichtungsprozess 2020

Ergebnisse der UFO-Strategieklausur

vom Sonntag, den 05.01.2020

Schlichtungsprozess 2020

Ergebnisse der UFO-Strategieklausur

vom Sonntag, den 05.01.2020

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06.01.2020

Ausgangslage 

Wie in unserer letzten Veröffentlichung berichtet, haben wir uns gestern im UFO-Büro zu einem Strategiemeeting getroffen. Dabei zogen wir Resümee, wie unsere bisherige Vorgehensweise in der Auseinandersetzung mit dem Lufthansa-Konzern abgelaufen ist. Wir konnten gemeinsam mit Euch beweisen, welchen Grad an Mobilisierung diese Gewerkschaft der Kabine erreichen kann und dass wir jederzeit in der Lage sind, die Flotten des LH-Konzerns am Boden zu halten.  

Wir mussten aber leider feststellen, dass wir inhaltlich (außer ein paar Minithemen) auf der tariflichen Seite keinen Schritt weitergekommen sind. Die Situation zwischen uns und der Lufthansa ist festgefahren. Auch mit Hilfe unserer beiden designierten Schlichter ist es bisher nicht möglich, in eine große Schlichtung einzusteigen. 

Nach unserer Einschätzung gibt es vor dem Einstieg in eine Schlichtung noch verschiedene Themen zu definieren; und die Rückkehr zur gleichen Augenhöhe (und Waffengleichheit). 

Denn wir erleben den Arbeitgeber, der nach wie vor davon getrieben ist, uns als unbequeme Gewerkschaft in die Schranken zu weisen oder gar loswerden zu wollen und ausschließlich die Interessen des Unternehmens durchzusetzen. Mit UFO soll nur dann gesprochen werden, wenn es in den Augen des LH-Konzerns passend ist, sich mit einer Gewerkschaft auseinanderzusetzen.  

Eure Interessen und Eure Vertretung haben sich in diesem Szenario allein nach dem Willen des Arbeitgebers zu richten. Auf dieser Grundlage können wir nicht ruhigen Gewissens in eine mehrmonatige Friedenspflicht gehen und gute Ergebnisse für die Kabine erwarten, die auch dann noch umgesetzt werden, sollte es nachträglich unterschiedliche Sichtweisen zu Vereinbartem geben. Das wäre naiv. Vor allem habt Ihr uns zurückgemeldet, dass ein solches Vorgehen für Euch nach den Erfahrungen der letzten drei Jahre ausgeschlossen ist. 

 

Ziel 

Die Voraussetzungen für eine inhaltliche Tarifschlichtung mit Friedenspflicht müssen erst wieder geschaffen werden, das kann nicht erst in einer laufenden Schlichtung en passant geschehen. Diese Erfahrungen haben wir mit dem Rückzug des Konzerns im November gemacht, als man die  „Volkens-Schlichtung“  platzen ließ.  

In einer funktionierenden Sozialpartnerschaft muss man sich faktisch auf Augenhöhe begegnen. Das heißt: Beide Parteien müssen respektieren, dass sie der anderen Partei keine Vorschriften machen können. Darüber hinaus ist es auch nicht in Ordnung, sich formal einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen zu wollen. Genau das erleben wir aber gerade. 

 

Zur Verdeutlichung ein Bild:  
 
Am Ende einer kriegerischen Auseinandersetzung von zwei Ländern (LH und UFO) gibt es formal keinen Gewinner, aber es soll ein Friedensabkommen geschlossen werden.  

In diesem Friedensabkommen soll ein Land (UFO) sofort alle Waffen abgeben oder vernichten (Friedenspflicht). Das andere Land (LH) besteht darauf, dass es seine Waffen bestenfalls in die Lager zurückbringen will und selbst entscheiden möchte, wann und ob es diese wiedereinsetzt (Gerichtsverfahren, disziplinarische Gängelungen oder inhaltliche Alleingänge zum Thema Purser, SMK, o.ä.). Zudem verlangt das eine Land (UFO), dass neutrale Blauhelme der UN ins Land gelassen werden, um etwaige Verstöße gegen „Völkerrecht“ in der vergangenen Auseinandersetzung zu beleuchten und für die Zukunft im Rahmen des Friedensvertrags auszuschließen. Das andere Land (LH) schließt solche Blauhelmtruppen aus und verweist nur auf das Tribunal in Den Haag.  

In diesem Szenario sollen sich die Bewohner (Mitarbeiter) wieder wohlfühlen und darauf vertrauen, dass sich die Situation nachhaltig verbessert? Das scheint unmöglich und da helfen auch keine Steuergeschenke (1.500 Euro “Weihnachtsgeld”).  

 

Vorgehensweise 

Um zu vermeiden, dass sich Geschichte wiederholt, müssen also die Rahmenbedingungen der kommenden Verhandlungen und der Zeit danach geklärt werden. Wir haben unsere Sicht auf die vergangenen Monate, müssen uns allerdings auch mit unserem eigenen Verhalten und den eigenen Vorgehensweisen beschäftigen. Eine Mediation bietet den richtigen Rahmen, der Gesamtlage nahe zu kommen und die richtigen Verfahren zu vereinbaren, um schlussendlich die Wiederholung der Vergangenheit auszuschließen. 

Warum eine Mediation? Wenn schon Schlichtung nicht geklappt hat, was soll das bringen? 

Da eine Schlichtung rechtlich begrenzt auf einzelne Tarifthemen ist, kann sie weitere Aspekte zwischen den Sozialpartnern nicht lösen. 

Sollte es gelingen, vorab in einer Mediation geeignete Verfahren zu finden, um mit den aufgeworfenen Themen (Tochterairlines, Compliance, Gerichtsverfahren u.v.m.) umzugehen – so kann danach eine Tarifschlichtung sinnvoll durchgeführt werden, die an den bisher ausgetauschten Entwürfen entlang arbeitet.  

Eine Mediation ist ein fester Rechtsbegriff und wird in der Wirtschaft immer wieder durchgeführt.  Der Mediator macht zu den von beiden Seiten eingebrachten Themen dann Vorschläge, wie man mit den einzelnen Problemfeldern umgehen kann, um etwa gemeinsam zu entscheiden: Welche Punkte sollten gerichtlich geklärt werden? Was kommt in die Schlichtung? Wie geht man mit den Konzerntöchtern um? Und was gehört gegebenenfalls vorab geklärt? 

 

Erwartungen an den nächsten Termin am 16.01.2020 

Wenn der 16.01.2020 nur eine Wiederholung der bereits mehrfach gescheiterten Schlichtungsanbahnung wird, dann könnte man sich solch einen Tag schenken. Uns hat in der Einladung der designierten Schlichter überzeugt, dass beide von LH und UFO einfordern, neue Wege zu gehen und die Offenheit für neue Lösungen mitzubringen, um eine realistische Chance zu haben. Wir haben daher gestern in unserer Strategieklausur intensiv über neue Ideen gesprochen; die Idee einer Mediation vorab ist zwar nicht von uns gekommen, wir stehen einer solchen Lösung allerdings offen gegenüber und würden in den kommenden Wochen, solange solch eine Mediation durchgeführt wird, freiwillig auf Streiks verzichten.  

 

Was passiert, wenn nichts passiert?  

Wir bewerten die Situation immer wieder neu, um unser Ziel mit der richtigen Vorgehensweise zu erreichen. Doch wenn nun auch dieser Versuch liegen gelassen wird, dürfte sich keiner mehr fragen, ob unsere Arbeitskämpfe ultima ratio sind. Dann lässt sich Tarifliches eben nicht mehr sozialpartnerschaftlich, sondern nur noch im Wege von gegebenenfalls unbefristeten Streiks durchsetzen. Die Öffentlichkeit hat es verstanden. Ihr auch. Wir machen nun noch diesen einen Versuch, damit es auch der Arbeitgeber versteht. 

Foto unsplash.com / @thomasdrouaultphotography
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