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Laudamotion

Kein Kurzarbeitergeld, kein Gehalt?!

Wie geht’s weiter?

Laudamotion

Kein Kurzarbeitergeld, kein Gehalt?!

Wie geht’s weiter?

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28.05.2020

English Version below:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Lauda hat Euch heute geschrieben, die Zahlung von Kurzarbeitergeld sei von der Arbeitsagentur Würzburg abgelehnt worden. Somit müsste Lauda Euch „ganz normal“ Gehalt zahlen. Dafür, so erklären sie weiter, hätten sie allerdings kein Geld.  

 

Wie geht es nun weiter und was muss ich tun? 

Wir können nicht seriös prognostizieren, was Lauda nun konkret tun wird. Es ist allerdings klar, dass nun eine sehr reale Gefahr besteht, dass kurzfristig keinerlei Geld an Euch fließen wird. 

Deshalb solltet Ihr schnell handeln: Am besten startet Ihr direkt morgen damit, da jeder verstrichene Tag ein Risiko birgt und Rechnungen bezahlt werden müssen. 

Folgende Schritte würden wir Euch dringend ans Herz legen: 

 

Schritt 1: 

Beantragung des Arbeitslosengeldes 1 (ALG I) bei der für Euch örtlich zuständigen Agentur für Arbeit: 

Bitte achtet darauf, dass Ihr das ALG I unter den Grundsätzen der Gleichwohlgewährung (§ 157 Abs.3 SGB III) beantragt.  

Unter den Grundsätzen der Gleichwohlgewährung kann Euch auch dann Arbeitslosengeld I gezahlt werden, wenn grundsätzlich noch ein Arbeitsverhältnis besteht, Euer Arbeitgeber allerdings – wie hier die Lauda – die Euch zustehende Vergütung nicht auszahlt. Es besteht eine Beschäftigungslosigkeit im Sinne des Sozialrechts. 

Zusätzlich müsst Ihr der Arbeitsagentur gegenüber erklären, dass Ihr das Direktionsrecht Eures Arbeitgebers nicht mehr anerkennt.  

Nur wenn Ihr dies tut, kann ein Arbeitslosengeld I Anspruch bestehen.  

Der Anspruch auf ALG I ist nicht an eine Bedürftigkeit des Antragstellers geknüpft. Selbst wenn Ihre also Euren Lebensunterhalten mit Rücklagen finanzieren könnt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ALG I. 

 

Schritt 2: 

Beantragung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) bei dem Jobcenter der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit: 

Voraussetzung für die Gewährung des ALG II ist allerdings eine Bedürftigkeit. Ob ein Anspruch besteht, wird das Jobcenter prüfen. Eine Antragstellung schadet jedenfalls nicht und sollte nur dann nicht erfolgen, wenn Ihr Euch ganz sicher seid, dass Ihr keinen Anspruch auf ALG II besitzt. 

 

Grundsätzlich gilt für beide Empfehlungen, dass die örtliche Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über die Gewährung von ALG I und II entscheidet! 

Eine kurzfristige Antragstellung ist allerdings in jedem Falle sinnvoll, denn wer nichts beantragt, kann auch nichts bekommen: Die jeweiligen Anträge sollten bestenfalls am 29.05.2020 gestellt werden, da wir gegenwärtig nicht sicher beurteilen können, ob auch Anträge für die Vergangenheit gestellt bzw. bewilligt werden können. Es ist also Eile geboten. 

Ihre übergebt oder übersendet der Agentur für Arbeit jeweils mit der Antragstellung: 

  • Euren Arbeitsvertrag  
  • Die Mitteilung der Lauda über die Nichtauszahlung des Mai-Gehaltes  
  • Ihr erklärt ferner, dass Ihr das Direktionsrecht der Lauda zukünftig nicht mehr anerkennt 
  • Ihr teilt mit, dass Ihr für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit selbstverständlich (sofern das so sein sollte) zur Verfügung steht und damit auf dem Arbeitsmarkt in Bezug auf die Vermittlung zumutbarer Jobs verfügbar seid 

 

Wir können uns sehr gut vorstellen, in welchem Gemütszustand Ihr Euch im Moment befindet. Versucht bitte so schnell es geht die o. g. Maßnahmen einzuleiten und seid versichert, dass wir Euch weiter zur Seite stehen, so gut wie es unsere Möglichkeiten erlauben. 

Mit den besten Grüßen  

Eure UFO 
 


 

English Version:

 

Dear Colleagues,  

Lauda wrote to you today that the payment of short-time work benefits was refused by the Arbeitsagentur Würzburg. So Lauda would have to pay  "regular" salary. They explain, however, that they have no money for this.  

What's next and what do I have to do?  

We cannot seriously predict what Lauda will do now. However, it is clear that there is now a very real risk that no money will flow to you in the short term.  

Therefore, you should act quickly: The best thing to do is to start with it today, since every day that passes by,  carries a risk and bills have to be paid.  

We would strongly recommend the following steps:  

Step 1:  

Applying for Arbeitslosengeld 1 (ALG I) at your local Agentur für Arbeit:  

Please make sure that you apply for ALG I in accordance with the principles of the so called „Gleichwohlgewährung“ (§ 157 (3) SGB III).  

Under the principle of „Gleichwohlgewährung“,  Arbeitslosengeld 1 can be paid if there is still an employment relationship, if your employer - like  Lauda here - does not pay the remuneration you are entitled to. There is unemployment in the sense of social law.  

In addition, you have to explain to the Arbeitsagentur, that you no longer recognize your employer's „Direktionsrecht“.  

Only if you do so, you can be entitled  to receive Arbeitslosengeld 1.  

The right for ALG I is not dependent on the need of the applicant. Even if you can finance your living expenses with reserves, you are generally entitled to ALG I. 

Step 2: 

Application for Arbeitslosengeld 2 (ALG II) at the Jobcenter of the locally responsible Agentur für Arbeit:  

However, a prerequisite for granting ALG II is a need. The job center will check whether there is a claim. In any case, an application does no harm and should not be made unless you are absolutely sure that you are not entitled to ALG II.  

In principle, it applies to both recommendations that the local Agentur für Arbeit or Jobcenter decides whether to grant ALG I and II! 

However, a short-term application makes sense in any case, because if you do not request anything, you cannot get anything: The respective applications should at best be made on May 29, 2020, TODAY, as we cannot currently judge with certainty whether applications for the past have also been made or approved. So there is a hurry.  

For the application at the Agentur für Arbeit you need to follow the checklist to submit or send all the necessary items:  

  •  Your employment contract   
  • Lauda's announcement that the May salary was not paid   
  • You also declare that you will no longer recognize Lauda's „Direktionsrecht“   
  • You inform that you are of course available (if that should be the case) for job placement efforts by the Agentur für Arbeit and are therefore available on the job market with regard to thearrangement of reasonable jobs    

We can very well imagine what state of mind you are in at the moment. Please try as soon as possible the above. take measures and be assured that we will continue to assist you as best we can. 

With best regards 
Your UFO Team 

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