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Germanwings

Germanwings: Info zum Umgang mit dem U-Kassen-Konto

im Falle eines Ready-Entry-Wechsels zur Lufthansa

30.08.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den vergangenen Tagen ist aus dem Kreis derjenigen von Euch, die per Ready-Entry zur Lufthansa wechseln oder wechseln wollen, die Frage an uns herangetragen worden, warum die U-Kassen-Konten nicht mehr wie bei Ready-Entry-Wechslern in der Vergangenheit abgefunden werden, sondern die Konten beibehalten werden.

Grundsätzlich kommt eine Abfindung bei einem Ausscheiden vor Erreichen des Rentenalters ohnehin nur in den Fällen in Betracht, in denen die zu erwartende Rente pro Monat im Alter 50,00 € nicht übersteigt. In allen anderen Fällen war dies nicht vorgesehen, d.h. die Konten bleiben bei vorzeitigem Ausscheiden erhalten.

Aus unserer Sicht macht ein Erhalt des U-Kassen-Kontos aber auch im Falle eines Wechsels zur Lufthansa abweichend von obigem Grundsatz Sinn, und zwar aus den folgenden Gründen:

Zum einen ist es aus unserer Sicht nicht sinnvoll, das U-Kassen-Konto bei GWI zu schließen, um dann bei LH ein neues zu eröffnen und wieder von vorn anzufangen. Unsere ursprüngliche Idee war es deshalb, die GWI-Konten dort nahtlos fortzuführen. Dies geht aus rechtlichen Gründen nicht. Deshalb haben wir uns für die Variante Stilllegung des bisherigen Kontos bei GWI und Eröffnung eines weiteren Kontos bei LH entschlossen. In der Leistungsphase werden diese Konten dann wieder zusammengeführt, so dass derselbe Effekt wie bei einer nahtlosen Fortführung eintritt. Du wirst also im Grunde so gestellt, als hättest Du durchgängig ein Konto geführt.

Einer der Vorteile der U-Kasse ist ja, dass die angesparten Beträge als Bruttobeträge auf Dein Konto eingezahlt wurden, ohne dass hierauf Steuern und Sozialversicherung anfallen. Sollte der vorgesehene Zweck, d.h. Altersversorgung nicht eintreten, sondern das Konto vorher abgefunden werden, müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Dir abgeführt werden. So bleibt – abhängig vom Steuersatz - von dem angesparten Betrag schnell einmal nur die Hälfte übrig. Dies widerspricht aus unserer Sicht dem Sinn und Zweck der AV.

Aus unserer Sicht ist es gerade in Zeiten eines ständig sinkenden Rentenniveaus viel effektiver, das Konto in Fällen, in denen auch nach einem Wechsel zu Lufthansa weiter an der U-Kasse teilgenommen wird, zu erhalten, um für ein dauerhaft besseres Rentenniveau zu sorgen, anstatt bei einer Einmalzahlung in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen Geld zu verschenken.

Wir haben deshalb schon im Rahmen der Redaktion zum TV Versorgung darauf gedrängt, dass die U-Kassen-Konten im Falle eines Wechsels zur Lufthansa nicht abgefunden werden, sondern erhalten werden müssen. Mittlerweile hat die U-Kasse dies – ohne uns zu informieren - umgesetzt, wovon wir überhaupt erst über Umwege erfahren haben. Wir halten dies von der Vorgehensweise für falsch, aber inhaltlich vor dem Hintergrund des Themas Altersarmut für richtig und wichtig.

Eure UFO-Tarifkommission Germanwings

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