UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Mitgliedervorteile

SMP-Abschluss in der Tasche?

Sicher Dir Deinen Ausbildungskostenzuschuss!

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wir freuen uns sehr, Euch über den im Rahmen einer sogenannten Differenzierungsklausel mit Lufthansa ausgehandelten Ausbildungskostenzuschuss für Euren Abschluss zur Flugbegleiterin / zum Flugbegleiter mit Servicemanagement-Profil (SMP) zu informieren. Vorab wichtig für alle Nicht-Lufthanseat/innen: In den kommenden Verhandlungen werden wir auch bei anderen Airlines Differenzierungsklauseln besprechen. 

 

Die Lufthansa Mitglieder finden das Antragsformular nach dem Einloggen unterhalb dieses Artikels.

 

Wichtig zu wissen: 

Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Monat der Übermittlung Eures Antrages an die Lufthansa geprüft. 

Bei Antragstellung bis einschließlich 9. des Monats wird im gleichen Monat an LH übermittelt und die Prüfung findet im Antragsmonat statt.

Wenn Ihr nach dem Stichtag (also ab dem 10. eines Monats) einen Antrag stellt, wird dieser erst im Folgemonat an DLH übermittelt und auch dann erst geprüft. 

Achtung: Ein gleichzeitiger Bezug von Ausbildungskostenzuschuss und Sachkostenzuschuss („Koffergeld“) ist nicht möglich. Soweit in den letzten 3 Jahren bereits der Sachkostenzuschuss gewährt wurde, wird dieser auf den auszuzahlenden Ausbildungskostenzuschuss angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zu 1/36 je Monat, beispielsweise werden nach einem Ablauf von 18 Monaten nach Beantragung des Sachkostenzuschusses noch 125 Euro angerechnet.

 

Nachfolgend beantworten wir Euch die wichtigsten Fragen zur ausgehandelten Differenzierungsklausel im Hause Lufthansa:

 

Welcher Anspruch besteht ?

Generell hat jedes UFO Mitglied bei LH nach dreimonatiger UFO Mitgliedschaft sowie erfolgreichem Abschluss der internen SMP Fortbildung Anspruch auf einen arbeitgeberseitigen Zuschuss in Höhe von 525 Euro (brutto). Von Lufthansa abgelehnte Anträge müssen vom Mitglied neu gestellt werden. 
 

Wo beantrage ich den Ausbildungskostenzuschuss ?

Dafür müsst Ihr einen Antrag über die UFO-Homepage stellen (nur Lufthansa-Mitarbeiter). Für den Antrag benötigen wir Eure sechsstellige PK-Nummer ohne Prüfbuchstabe und U (z.B. 012345). Diese Daten müssen in das Formular eingegeben werden. Wir bitten Euch, auf die korrekten Daten zu achten, da UFO nicht die Richtigkeit der PK-Nummern und die Zuordnung zum Namen kontrollieren kann.

Wann und wie erhalte ich den Ausbildungskostenzuschuss ?

Sobald Ihr den Antrag auf der UFO-Homepage ausgefüllt habt, übermitteln wir einmal im Monat alle Anträge. Wenn Ihr Euren Antrag vor dem 10. eines Monats stellt, findet Ihr das Geld auf Eurer Gehaltsabrechnung am 27. einen Monat später.

Zur Auszahlung erhält Lufthansa unter Aufsicht eines Datenschutzbeauftragten den Antrag lediglich für den Zweck der Überweisung des Zuschusses. Diese Info wird nicht verknüpft und es erfolgt auch keine Datenweitergabe zum Beispiel an Vorgesetzte beziehungsweise an den Flugbetrieb.

Den Gehaltsposten findet Ihr bei der Nachberechnung für den Monat, an dem der Antrag an Lufthansa übergeben wurde. Die Anträge werden immer am 10. des Monats an Lufthansa übertragen.

Ich habe einen Antrag gestellt, aber kein Geld erhalten. Woran kann das liegen?

  • Der Ausbildungskostenzuschuss wurde nach dem 9. des Monats auf der UFO-Seite beantragt: In diesem Fall wird die Auszahlung erst im übernächsten Monat erfolgen. Wir übermitteln die Anträge zum Ausbildungskostenzuschuss immer zum 10. eines Monats, der sich dann auf der Gehaltsabrechnung am 27. einen Monat später wiederfindet.
  • Bei der Antragstellung ist ein Fehler bei der Angabe der PK-Nummer passiert: Die UFO übermittelt diese PK-Nummer nur und kann ihre Richtigkeit nicht prüfen. Bitte stellt sicher, dass Ihr die richtige, sechsstellige PK Nummer ohne Prüfbuchstabe und U (z.B. 123456) angebt.

Bei Fragen könnt Ihr Euch an die HR-Serviceline (069-696-94999 oder hrserviceline@dlh.de) wenden. Dort kann geklärt werden, wo der Fehler liegt. 

Muss der Zuschuss versteuert werden ?

Ja, der Zuschuss wird als Brutto-Wert über die Gehaltsauszahlung angewiesen. Dieser unterliegt der normalen Einkommensversteuerung. 

Aufwendungen, die im Rahmen einer beruflichen Fortbildung anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb raten wir dazu, alle Aufwendungen, die Ihr im Rahmen der Fortbildung habt, zu sammeln und bei Eurer Einkommenssteuererklärung anzugeben.
 

Kann ich den Ausbildungskostenzuschuss und den Sachkostenzuschuss parallel beantragen ?

Hier gilt entweder, oder. Entweder löst Ihr damit eine erneute Wartezeit aus, oder die Zuschüsse werden aufeinander angerechnet.

 

Always happy landings 

Eure UFO

 

 

Foto unsplash.com / @element5digital
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