UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Presse

UFO siegt vor Gericht

gegen Ryanair

12.11.2018

Keine Fortschritte in Tarifverhandlungen – Streikgefahr besteht weiterhin

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) hat in der anhaltenden Auseinandersetzung mit der irischen Billigfluglinie Ryanair einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt.  

Die Iren hatten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, durch die UFO gezwungen werden sollte, Äußerungen zu unterlassen, in denen die prekären Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals in einen Zusammenhang mit der Flugsicherheit gestellt werden. Anlass hierfür war eine Pressemitteilung, in der UFO ausgeführt hatte, dass das belastende Arbeitsumfeld einen derart negativen Einfluss auf das Kabinenpersonal haben könnte, dass möglicherweise sicherheitsrelevante Aufgaben nicht mehr mit der gebotenen Konzentration ausgeübt werden könnten. 

Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Antrag zurückgewiesen. In der Begründung der Entscheidung wird klargestellt, dass die von UFO vorgenommene Bewertung der Arbeitsbedingungen durchaus vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist. 

Der Rechtsstreit hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die laufenden Tarifverhandlungen: Ryanair hatte sich zuletzt weiteren Gesprächen mit UFO unter Verweis auf vermeintlich verleumderische Äußerungen verweigert.  

“Wir fordern Ryanair nun zur sofortigen Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Unser Forderungskatalog liegt in Dublin vor – es ist höchste Zeit für ein verhandlungsfähiges Angebot durch das Management der Airline”, erläutert Nicoley Baublies, Vorsitzender der UFO.  

“Durch die Erfolgsmeldungen über die Verhandlungsfortschritte mit ver.di versucht Ryanair den Eindruck zu erwecken, die Konditionen für die in Deutschland stationierten Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter seien nun in Butter. Dem ist nicht so. Auch die von UFO vertretenen Beschäftigten bestehen auf die Berücksichtigung ihrer Interessen. Wer sich, wie Ryanair, lieber einer Diskussion um Rechtsfragen widmet, als ernsthaften Tarifverhandlungen, dem geht es offensichtlich nicht wirklich um das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”, so Baublies weiter. 

Aus Sicht der Gewerkschaft heißt dies, dass auch für den Fall, dass Ryanair mit ver.di einen Tarifvertrag abschließen sollte, die Streikgefahr noch längst nicht gebannt ist. 

 

Mörfelden-Walldorf, den 12. November 2018
 

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