UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Presse

Arbeitsgericht Frankfurt: UFO-Tarifverträge

wirksam gekündigt und offen

27.09.2019
  • Lufthansa scheitert mit Klage gegen UFO vor Gericht  
  • Tarifverträge bei Lufthansa damit wirksam gekündigt und offen
  • Save the Date: Verkündung von Arbeitskampfmaßnahmen im LH-Konzern am 14.10.2019 

Am vergangenen Mittwoch fand vor dem Arbeitsgericht Frankfurt der Kammertermin zu einer weiteren Klage der Lufthansa gegen die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) statt. Lufthansa wollte unter anderem feststellen lassen, dass die Tarifverträge bei Lufthansa nicht gekündigt sind, UFO nicht vertretungsfähig ist und auch den Gewerkschaftsstatus verloren hat. 

Die Anträge der Lufthansa wurden vom Gericht vollumfänglich zurückgewiesen. 

“Damit hat Lufthansa einen weiteren Prozess gegen UFO und deren Vertreter verloren. Seit nun fast einem Jahr versucht der Konzern mit Verunglimpfungen in den internen und externen Medien, mit Klagen, Anzeigen und anderen Mitteln die UFO vom Tariftisch zu bekommen und ihre Funktionäre zu diskreditieren. Nicht ein einziger dieser Prozesse ist bisher im Sinne der Lufthansa ausgegangen. Dennoch hat Lufthansa unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, auch weiterhin nicht mit UFO zu verhandeln und damit die Kabine weiter rechtlos zu stellen“, empört sich Nicoley Baublies, Beauftragter des UFO-Vorstands.  

Hier ein Zitat aus der Lufthansa-Kommunikation an ihre Mitarbeiter vom 25.09.2019 aus dem LH-Intranet:  


 
“Wir sind daher weiterhin der Überzeugung, dass die Ufo im gegenwärtigen Zustand weder vertretungsberechtigt, noch eine tariffähige Gewerkschaft ist. Daher lässt die heutige Entscheidung zur damaligen Situation keinerlei Rückschluss auf die aktuelle Lage zu (…). Wir lassen die Frage, ob die Ufo derzeit die Eigenschaften einer Gewerkschaft erfüllt, in einem sogenannten Statusverfahren vor dem hessischen Landesarbeitsgericht überprüfen. Der erste Verhandlungstermin in diesem Verfahren wurde für den 30. April 2020 angesetzt. Gespräche mit der Ufo zu tariflichen Themen sind daher auch weiterhin nicht möglich.” (Hervorhebungen durch Lufthansa) 

Aus Sicht der Kabinengewerkschaft setzt Lufthansa damit ihre Hinhalte- und Zermürbungsstrategie fort, indem viel Geld und Energie in die Verhinderung von Lösungen gesteckt wird, um angenehmere Tarifpartner an den Tisch zu holen und die UFO zurückzudrängen.  

“Die Tarifkommissionen der UFO haben bereits in der vergangenen Woche bekräftigt, dass sie sich diese Vorgehensweise nicht länger gefallen lassen. UFO wird mit dieser Entscheidung im Rücken vom 7. bis 12. Oktober eine Roadshow an allen Stationen in ganz Deutschland durchführen und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort über die Situation aufklären. Am 14.10.2019 werden wir über die Arbeitskampfmaßnahmen im LH-Konzern informieren", erklärt Daniel Flohr, stellvertretender UFO-Vorsitzender und Tarifvorstand. 

Auch das Amtsgericht Darmstadt hat die UFO in ihren Positionen bestärkt. Nachdem ehemalige UFO-Funktionäre ebenfalls gegen die Benennung von UFO-Vorständen vorgegangen sind, liegen mittlerweile mehrere Gerichtsbeschlüsse vor, die den aktuellen Vorstand bestätigen. Zudem stellte das Arbeitsgericht Darmstadt an die Parteien klar:  

 

Der Vorsitzende hat angeordnet:  

Das persönliche Erscheinen des Vorstandsvorsitzenden der Klägerin, Carsten Spohr und der Vorstandsvorsitzenden des Beklagten, De la Cruz Gomez, zur Aufklärung des Sachverhalts und gegebenenfalls Parteivernehmung.  

Es wird darauf hingewiesen, dass das Gericht von einer Prozessfähigkeit des Beklagten ausgeht. Insbesondere infolge des sofortigen Austritts der in Rede stehenden drei Beiratsmitglieder aus dem Beklagten, waren diese nicht in die Nachbenennung der Vorstandsmitglieder einzubinden. Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn die Unwirksamkeit der firstlosen Kündigung zum Zeitpunkt der Nachbenennung gerichtlich festgestellt worden wäre. Der Beklagte wird daher zurzeit wirksam von den Vorständen De la Cruz Gomes und Flohr vertreten.” 

 

Die Gewerkschaft argumentiert seit Monaten, dass die Behauptungen des Konzerns über die Verhältnisse der Gewerkschaft falsch sind. Die gerichtliche Klärung dieser Fragen dauert mittlerweile über ein halbes Jahr an. UFO hatte niemals an ihrem Status oder ihrem Vorgehen gezweifelt. 

“Dies sehen andere Arbeitgeber ähnlich. So haben wir erst diese Woche mit der Condor Tarifvereinbarungen im Zuge der Thomas Cook-Insolvenz abgeschlossen und unsere soziale Mächtigkeit durch aktives Mitwirken an der Situation rund um den Weiterbetrieb der Condor deutlich unter Beweis gestellt”, ergänzt Flohr. 

“Damit liegt es nun ausschließlich am LH-Konzern, ob er Lösungen weiter im Gerichtssaal oder am Verhandlungstisch sucht, wo sie hingehören. Sollte der Konzern nicht wieder freiwillig zu Verhandlungen kommen, gibt das Grundgesetz den Mitarbeitern eine einzige Möglichkeit, den Arbeitgeber dazu zu bewegen. Vielleicht steigt ja nach erfolgten Streiks die Bereitschaft, wenn Carsten Spohr den Aktionären und den Kunden erklären muss, dass ihre Flugausfälle und der dazugehörige Schaden für die Lufthansa nur deshalb entsteht, weil LH seit einem Jahr keine Verhandlungen mehr mit der UFO führen will”, so Baublies. 

“Leider sind wir nicht besonders optimistisch, dass Lufthansa auf die Sachebene zurückkehrt und mit UFO wieder freiwillig Verhandlungen aufnimmt. Auch eine bereits eingereichte Strafanzeige bezüglich Aussagen des LH-Vorstands auf der diesjährigen Hauptversammlung hat zu keinerlei Verhaltensänderung geführt. Und das, obwohl es hier um potentielle Nachteile von Mitarbeitern und Aktionären in ergebnisrelevanter Millionenhöhe geht”, so Flohr abschließend.  
  
  
UFO hat sich heute an ihre Mitglieder gewandt. Den entsprechenden Newsletter finden HIER.

 

Mörfelden-Walldorf, den 27.09.2019

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