UFO-Statement zur Entscheidung des Europäischen Gerichts
über Ryanair-Klage gegen staatliche Corona-Hilfen für Condor
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) hat sich als eine der Condor-Tarifpartner mit dem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil des EU-Gerichtshofs zur Ryanair-Klage auseinandergesetzt und weist darauf hin, dass dieses Urteil zunächst lediglich Mängel in der Begründung der bereits gewährten Corona-Hilfen für Condor in Höhe von € 550 Mio. festgestellt hat.
Daraus folgt – wie Bundeswirtschaftsminister Altmaier in einer BMWi-Pressekonferenz ebenfalls konstatiert hatte – dass die EU-Kommission nun aufgefordert ist, das Urteil selbst zu kommentieren und ihre bisherige Begründung zur Gewährung der erfolgten Hilfen nachzubessern. Altmaier hierzu: „Ich gehe davon aus, dass es behebbar ist, weil es in der in der Tat eine Begründungsfrage ist und keine Frage einer generellen Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit.“ Altmaier verwies außerdem auf die inhaltliche Unterstützung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission bei einer solchen Begründungsformulierung.
Mit der Übernahme von Condor durch den Investor Attestor geht ohnehin eine Umstrukturierung der bereits gewährten Corona-Hilfen für Condor einher, so dass dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf die aktuelle Liquidität des Unternehmens hat und Kunden der Condor weiterhin ihre Urlaubsflüge buchen können.
Bezüglich vorangegangener Ryanair-Klagen gegen die niederländische KLM und die portugiesische TAP steht die EU-Kommission ebenfalls in der Aufforderung, die Begründungen dort gewährter Hilfen nachzubessern.
“Wir sind entsetzt, wie Ryanair versucht, inmitten der Krise europäische Wettbewerber durch Rechtsmittel auszustechen. Dies steht im starken Kontrast dazu, dass sich Ryanair bei Vergütungs- und Arbeitsbedingungen jeglicher europäischer Standards zu entziehen versucht“, so Stefan Schwerthelm, UFO-Tarifvorstand.