UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Presse

UFO zur Verabschiedung

des Tarifeinheitsgesetzes

26.05.2015

Mörfelden-Walldorf, den 26.05.2015

Die Verabschiedung des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes stellt eine Zäsur in der Tariflandschaft dar.

Das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip schafft Unruhe in den Betrieben, wo es angeblich befrieden möchte. In einzelnen Industriebereichen kommt es wohlmöglich zu einem Häuserkampf um einzelne Betriebe zwischen konkurrierenden Gewerkschaften.

Auch wenn von den Unterstützern des Gesetzes immer wieder gebetsmühlenartig behauptet wurde, dass es mit diesem Gesetz zu keiner Einschränkung des Streikrechts komme, ist gerade dieses aber bei genauer Betrachtung für einzelne Gewerkschaften durchaus reale Gefahr: Die Verhältnismäßigkeit von Streiks kann von Arbeitsgerichten angezweifelt werden, falls zu diesen von einer offensichtlich kleinen Berufsgewerkschaft aufgerufen wurde. Die daraus drohende mögliche Schadensersatzpflicht ist eine Abschaffung des Streikrechts durch die Hintertür.

Dieses schränkt die im Grundgesetz verbriefte Koalitionsfreiheit wesentlich ein. Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation wird daher das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen lassen.

Nicoley Baublies, Vorsitzender der UFO sagt hierzu: „Die UFO wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um auch weiterhin der kompetente und verhandlungsmächtige Tarifpartner für die Belange der Flugbegleiter in den deutschen Fluggesellschaften zu sein."

UFO bereitet gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Daneben plant UFO jedoch auch eine politische Antwort auf dieses Gesetz. Die Bildung einer Industriegewerkschaft im Luftverkehr (IGL), getragen von unterschiedlichen Gewerkschaften und Berufsverbänden, ist nach der Entscheidung des Gesetzgebers in der letzten Woche mehr denn je richtig.

"Durch den hohen Organisationsgrad der Gründungsorganisationen einer IGL im Luftverkehr verfolgen wir die Entwicklung aufmerksam und ruhig", so Baublies weiter.

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