UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Presse

Lufthansa und UFO

unterzeichnen Schlichtungsvereinbarung

22.01.2016

Mörfelden-Walldorf, den 22.01.2016

Lufthansa und die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) haben eine Schlichtung vereinbart. Die Schlichtungsgespräche werden bis zum 30. Juni 2016 dauern. Für diese Zeit besteht eine Friedenspflicht. Geleitet wird die Schlichtung vom ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck.

Bereits vor der Schlichtung haben sich die Tarifpartner auf einen neuen Vergütungstarifvertrag sowie eine Vereinbarung zur zukünftigen Versorgung der Kabinenmitarbeiter der Lufthansa geeinigt. Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2016. Für das Jahr 2015 erhalten die rund 19.000 Kabinenmitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2016 erfolgt eine Vergütungserhöhung von 2,2 Prozent.

Auch eine Vereinbarung zur zukünftigen Versorgung der Kabinenmitarbeiter haben die Tarifpartner bereits unterzeichnet. Noch strittige Details sollen bis zum 15. Februar verhandelt werden. Sollte zu diesen Details bis dahin keine Einigung erzielt worden sein, werden die offenen Themen in die Schlichtung überführt.

In der Schlichtung werden unter anderem die Vergütungsbedingungen ab dem 1. Oktober 2016 sowie weitere offene Themen aus dem Manteltarifvertrag verhandelt.

Parallel zur Schlichtung werden offene Themen besprochen, die nicht Bestandteil der Schlichtung sind, etwa die Voraussetzungen, unter denen Kabinenmitarbeiter innerhalb des Lufthansa-Konzerns zu einer anderen Airline in Deutschland wechseln können.

Über die Arbeitsbedingungen im Low-Cost-Segment haben bereits Gespräche zwischen der Geschäftsführung der Eurowings und UFO begonnen, die ebenfalls begleitend zur Schlichtung laufen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die Schlichtung beginnen und an einem gemeinsamen Ziel arbeiten. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre“, sagt Dr. Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht der Deutschen Lufthansa AG.

„Mit diesem Verfahren ist es uns gelungen, alle offenen Fragestellungen einem Lösungsmechanismus zuzuführen und den Mitarbeitern in dieser Zeit ausreichend Planungssicherheit zu geben“, sagt Nicoley Baublies, Vorstand der UFO.

Die Tarifpartner und der Schlichter haben für den Verlauf der Schlichtung Stillschweigen vereinbart und werden sich zu Inhalten, Verlauf und Organisation der Schlichtung nicht weiter äußern. „Das Motto lautet: Schlichten und Schweigen“, betont Matthias Platzeck.

Zur Versorgung können wir Ihnen vorab folgendes sagen: Es wurde heute eine Tarifvereinbarung zur Alters- und Übergangsversorgung geschlossen. Diese gilt für alle Bestandsmitarbeiter, (inklusive Einstellungen ab dem 1 Januar 2014) und für künftige Mitarbeiter.

Wichtige Punkte der Vereinbarung sind:

1. Das Alter ist besser und flexibler abgesichert: Die Übergangsversorgung wird unverfallbar. Wer länger fliegt verliert künftig keine ÜV-Leistungen mehr. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Versorgung signifikant zu verbessern. Jeder Mitarbeiter kann insbesondere durch längeres Fliegen seine lebenslange Altersversorgung erhöhen.

2. Versorgung auch weiterhin ab 55:Die Mitarbeite r werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit Alter 55 vorzeitig auszuscheiden.

3. Bereits erworbene Anwartschaften für AV (Rentenbausteine) und der sogenannte „Erwartungsbesitzstand“ bei der ÜV für Bestandsmitarbeiter bleiben bestehen.

4. Das Versorgungssystem wird besser:

Insgesamt entstehen durch die Umstellung der Versorgung für Lufthansa Kostenentlastungen. Diese entstehen jedoch nicht, weil das Leistungsniveau gesenkt wird, sondern weil eine Umstellung des Systems erfolgt. Risiken aus der Umstellung auf ein DC-System bleiben überschaubar und werden durch neue Systeme (Unverfallbarkeit, Teilzeit/ÜV, Zinschance) an anderer Stelle deutlich verbessert.

Das ÜV-System bleibt attraktiv: Es wird einen Arbeitgeberbeitrag zum künftigen vorzeitigen Ausscheiden geben, durch den das heutige Leistungsniveau erreicht wird, wenn die angenommenen Prämissen eintreten (z.B. Mindestverweildauer, Zinsen am Kapitalmarkt).

Das AV-System bietet neue Chancen: Es wird auch einen Beitrag zur künftigen AV geben, durch den das heutige Versorgungsniveau bei Eintreten der unterstellten Prämissen erreicht werden kann. Durch längeres Fliegen und/oder bei höheren Renditen kann die AV deutlich verbessert werden.


5. Mehr Flexibilität - Teilzeit während ÜV: Mitarbeiter können künftig ein Teilzeitgehalt ab Alter 55 durch den parallelen Bezug von Versorgungsleistungen erhöhen.

6. Mehr Flexibilität - Einmalkapital: Mitarbeiter können sich künftig im Alter Teile ihres Versorgungskontos auch als Einmalkapital auszahlen lassen

7. Lufthansa sagt zu, ein Volumen zur Anschubfinanzierung von langjährigen Bestandsmitarbeitern einzusetzen. Dies ist insbesondere vorgesehen, um Versorgungsabschläge durch die Veränderungen im gesetzlichen Rentensystem für Mitarbeiter zumindest teilweise auszugleichen, die selbst durch die zeitliche Nähe zur Versorgung nicht mehr von den Chancen des neuen Systems profitieren.

8. Durch Lufthansa geförderte Eigenbeiträge: Wenn der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag zur Altersversorgung leistet, so gewährt Lufthansa Zusatzbeiträge (die arbeitgeberseitig ersparten Sozialversicherungsbeiträge).

9. Einige Ausgestaltungspunkte sind noch nicht final geklärt. Die Tarifpartner werden sich dazu in den kommenden Wochen zu abschließenden Verhandlungen zusammensetzen. Wenn es dazu keine abschließende Regelung gibt, wird der Schlichter im Rahmen der Schlichtung eine Lösung vorschlagen.

10. UFO-seitig gibt es einige Zusatzforderungen, welche von LH bisher abgelehnt werden. Diese müssen in Gänze noch in der Schlichtung geklärt werden. Es besteht bisher kein Einvernehmen, ob diese Punkte am Ende einer Schlichtung überhaupt zum Tragen kommen. Diese sind jedoch für die Umsetzbarkeit dieses Versorgungssystem an sich nicht ausschlaggebend. (Matchingbeiträge, Differenzierungsklausel in der Versorgung u.a.)

11. In den nächsten Monaten werden die Umsetzungs- und Redaktionsverhandlungen geführt. Zum Ende der Schlichtung sollen dann die Verträge soweit präzisiert sein, dass den Mitarbeitern die persönliche konkrete Versorgungssituation dargelegt werden können. UFO wird dazu ihren Mitgliedern konkrete Versorgungsrechner zur Verfügung stellen, mit dem die persönliche Versorgungsituation im Neu- vs. Altsystem dargestellt wird.

12. Sofern die Annahme der Schlichtung durch die UFO und Lufthansa erfolgt, werden die UFO-Mitglieder bei Lufthansa im Rahmen einer Urabstimmung endgültig über die Einführung dieser neuen Versorgung entscheiden.

 

Darüber hinaus haben sich Lufthansa, UFO und die Personalvertretung der Kabine auf einen regelmäßigen gemeinsamen Austausch verständigt, um die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit zu verbessern. Ziel ist es neben tariflichen Themen auch betriebliche Themen, die Einfluss auf die Mitarbeiter und insbesondere die Arbeitsplätze der Kabine haben, gemeinsam zu betrachten.

In diesem Zusammenhang sagt Lufthansa auch zu, vor einer Umsetzung beziehungsweise Kommunikation möglicher neuer unternehmerischer Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Lufthansa Kabine haben können, die UFO über die zuständigen Gremien (zum Beispiel im Aufsichtsrat) zu informieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein großer und enorm wichtiger Schritt für Sie, uns beide und alle Mitarbeiter im Konzern, dass die Schlichtung nun endlich losgehen kann. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Schlichters, dass wir als Tarifpartner während der Schlichtung schweigen. Deshalb werden wir Ihnen keine weiteren Details zu den Schlichtungsgesprächen mitteilen und erst zum Abschluss der Schlichtung ausführlich zu den erzielten Ergebnissen berichten.

Herzliche Grüße
Dr. Bettina Volkens und Nicoley Baublies

 

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