UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
Titelbild
Gut zu wissen

Bordverkaufsdifferenzen

Hafte ich dafür?

Gut zu wissen

Bordverkaufsdifferenzen

Hafte ich dafür?

Titelbild

Am Bordverkauf beteiligte Flugbegleiter können für Differenzen aus dem Bordverkauf nach den vom Bundesarbeitsgericht (BAG) aufgestellten Kriterien wie jeder Arbeitnehmer für Pflichtverletzungen haften:

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht. Für mittlere Fahrlässigkeit haftet er anteilig und für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz muss er grundsätzlich vollständig haften. Für das Verschulden (leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) ist der Arbeitgeber beweispflichtig. Ein Indiz für die Haftung des Arbeitnehmers kann der alleinige Zugang und die alleinige Kontrolle über das verwaltete Vermögen des Arbeitgebers sein. Der Beweis einer Pflichtverletzung sowie des Verschuldens wird dem Arbeitgeber in der Regel nur schwer möglich sein.

Diese Grundsätze lassen sich nur durch eine sogenannte Mankoabrede (eine vertragliche Vereinbarung über die Mankohaftung) in ganz engen Grenzen zu Lasten der Flugbegleiter verschieben. Solche Vereinbarungen sollten deshalb nur nach Rücksprache mit Juristen eingegangen werden.

Bild pixabay tstrong20
Teile diesen Artikel

Das könnte dich auch interessieren:

BLEIB' AUF DEM LAUFENDEN:

Cookie Einstellungen

Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Hier können Sie Ihre Einstellungen nach Ihren wünschen festlegen:

1xbet

betforward

sekabet

dumanbet

asyabahis

pinbahis

olabahis

maltcasino

1xbet giris

بهترین سایت شرط بندی

melbet

parimatch

betwinner