UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Condor

Wir unterzeichnen nicht.

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02.02.2024

Nachfolgend findet Ihr das von uns versprochene Update zum Ergänzungsvertrag des VTV. Flankierend werden wir nächste Woche einen Podcast veröffentlichen und wegen der Komplexität des Themas zusätzlich noch ein Q & A am 16. Februar ab 16:30 Uhr veranstalten. An unsere Mitglieder geht rechtzeitig ein Link mit den Zugangsdaten per E-Mail raus, wir freuen uns auf Eure Teilnahme.  

In der Vergangenheit: 

Wir haben für Euch im Tarifabschluss 2022 für 2023 eine Steigerung in der Grundvergütung & Schichtzulage in Höhe von 4 %, und des Weiteren für 2024 in Höhe von 3 % vereinbart. 

Aktuell: 

In den aktuellen Tarifverhandlungen 2024 sollten weitere Steigerungen um 4 % (zzgl. der bereits vereinbarten 3 % auf dann insgesamt 7 %), sowie je 5 % in 2025 und 5 % in 2026 vereinbart werden. 

Dazu sollte eine InflationsAusgleichsPrämie (IAP) in drei Tranchen zu je 500 € (August 2023/Juli 2024/November 2024) folgen. Weitere 1500 € sollten zu 12 Zahlungen á 125 € in 2024 geleistet werden. Diese Zahlungen sind jedoch nicht on top zu den 7 % zu verstehen, sondern ersetzen diese, das wissen viele nicht. Das hat ver.di unterzeichnet. 

Das hat verschiedene Effekte: 

  • Die 125 € sind zwar abgabenfrei. 

  • Die 125 € sind aber nicht renten- und sozialleistungswirksam! 

  • Die 7 % auf die Schichtzulage (16,3 %) entfallen! 

  • Bei niedrigen Gehältern rutschen einige sogar unter ihre bislang gültige Grundvergütung!!! 

Durch die bereits vereinbarten 3 % für 2024 aus der letzten Tarifrunde 2022 (siehe oben) ergibt sich auch ein steuerliches Problem:  

Wenn die zusätzlichen 4 % (um auf die 7 % total zu gelangen) rechnerisch zusammen weniger sind als die 125 € IAP monatlich, dann darf die IAP nicht in voller Höhe als steuerfreie Prämie ausgezahlt werden. Gutachten von Rechtsanwälten und Steuerberatern haben uns dies eindeutig bestätigt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuer- und sozialabgabenfreie Auszahlung zumindest für einen Teil der IAP nicht vor, so dass die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben unserer Auffassung von Euch nachträglich seitens der zuständigen Behörden gefordert werden könnten.  

Die uns vorliegenden Informationen haben wir mehrfach an die Arbeitgeberseite übermittelt. 

Die Aufforderung an den Arbeitgeber uns eine anderslautende Experteneinschätzung zukommen zu lassen, blieb er uns schuldig. Unsere Aufforderung, etwaige steuerliche Nachforderungen an die Mitarbeiter*innen zu tragen und dies zu bestätigen, blieb er uns ebenfalls schuldig. 

Wir hatten daher UFO-seitig eine rechtskonforme Alternative erarbeitet, die Euch nicht belastet, vermutlich aber aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen wurde, da der Arbeitgeber andernfalls die Lohnnebenkosten und Steuerabgaben auf den wegfallenden Teil der IAP zu tragen hätte (dies zu vermeiden ist einzig der Anlass für dieses Konstrukt). 

Wir können als UFO keinen Tarifvertrag abschließen, der einen vermutlich rechtwidrigen Bestanteil enthält. 

Zur rechtlichen Ausgangslage: 

Ver.di hat verlautbart, dass sie unseren Tarifvertrag aus 2022 nicht nachgezeichnet hat (also keine 3 % für 2024), und demnach diese steuerliche Problematik für sie nicht besteht.  

Was bedeutet das? 

  • Unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit wurden die von uns in 2022 vereinbarten 3 % an alle Mitarbeitenden in 2023 ausgezahlt. 

  • Unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit hat der Arbeitgeber die von ver.di jetzt in 2024 unterschriebenen Tabellen umgesetzt und im Januar 2024 für alle Mitarbeiter*innen zur Auszahlung gebracht. 

  • Für den Fall, dass Ihr unter 3.125 € in der Grundvergütung liegt, und die vollen 125 € IAP pro Monat in 2024 bezieht empfehlen wir Euch, ein wenig Geld zurückzulegen, da Ihr im schlimmsten Fall mit einer Steuernachforderung rechnen müsst. 

  • Die ursprünglich zu Verhandlungsbeginn angebotenen 7 % (2024), 5 % (2025), 5 % (2026) sind nicht durchgängig für alle Mitarbeiter*innen in den jetzt veröffentlichten Tabellen umgesetzt. 

  • Die ursprünglich zu Verhandlungsbeginn angebotenen neuen Gehaltsstufen wurden im Vergütungstarifvertrag 39/40 auf halbe Stufen eingedampft. 

  • Die Neuordnung der Gehaltstabellen einhergehend mit einer Neueinstufung im VTV 8a/9a beinhaltet eine Umverteilung von oben nach unten mit dem Ziel Themen wie Mindestlohnanforderung und unattraktive Einstiegsgehälter auf Kosten älterer Mitarbeiter*innen zu lösen. 

Die gute Nachricht! 

Da wir den ver.di Tarifvertrag aus allen oben genannten Gründen nicht zeichnen können und wollen, sind wir an diesen auch nicht bis zum Laufzeitende 2026 gebunden. Das heißt, wir sind dann in der Lage einen „sauberen“ VTV mit deutlich besseren Konditionen für Euch zu verhandeln.  

Dabei werden wir berücksichtigen, dass das Volumen der tariflichen Steigerungen zwischen 2020 und 2026 gerade 23% beträgt (3,2 % jährlich) und dies nicht einmal die in den vergangenen Jahren erlebte Inflation ausgleicht (=Reallohnverlust), und die künftigen Kaufkraftschwächungen nur über 7 % und dann auch nur zur Hälfte ausgleicht (ver.di VTV). 

Wir benötigen zudem Finanzmittel, um die in der Insolvenz verlorenen Bestandteile unserer Altersvorsorge privat auszugleichen. Die nicht bezahlten, stetig wachsenden (versteckten) Arbeitszeiten müssen zudem endlich vergütet werden. 

Die Belastungsthemen, die wir schweren Herzens als Verhandlungsmasse hätten unter den Tisch fallen lassen (das wäre der Preis gewesen) werden wir weiter verhandeln. 

Nachhaltige Tarifpolitik mit Verstand gibt es nur bei Eurer Fachgewerkschaft. Auf uns könnt Ihr zählen, versprochen. 

Jetzt liegt es an Euch, nur gemeinsam sind wir stark     

Mitglied werden!

Eure UFO-TK    

Astrid Wach (Sprecherin)    
Norman Wiese (stellv. Sprecher)
Thomas Kremer (stellv. Sprecher)    
Mandy Lüdemann
Gönül Aslan-Kuhner
Mohammad Sotoudeh
Batu Karaoguz
Marion Schneider
Roman Diemer
Tim Beyermann (UFO-Verhandlungsführer)    

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