Redaktionsexemplare zum EW MTV, VTV und TV Ergebnisbeteiligung fertig -
Das Warten hat sich am Ende doch gelohnt!
Redaktionsexemplare zum EW MTV, VTV und TV Ergebnisbeteiligung fertig -
Das Warten hat sich am Ende doch gelohnt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lange haben wir gekämpft, lange musstet Ihr warten. Aber nun ist es soweit: Nach zähem Ringen über anderthalb Jahre und schließlich zwei Verhandlungsmarathons bis in die tiefen Morgen- und Mittagsstunden in der vergangenen Woche dürfen wir Euch endlich verkünden: Wir haben einen MTV, einen VTV und einen Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung bei der Eurowings.
Auch für die Germanwings sind wir auf der Zielgeraden. Mit der Redaktion des TV Ergebnisbeteiligung sind wir auch dort durch.
Noch nicht ganz beendet ist die Redaktion des MTV und des VTV bei GWI. Dort ging uns am Ende des letzten Termins am frühen Freitagmorgen Genauigkeit vor Schnelligkeit, weshalb wir uns mit der Geschäftsleitung auf einen Folgetermin Mitte der kommenden Woche verständigt haben, an welchem die letzten offenen Punkte geklärt werden sollen. Da – anders als bei der EW D gerade beim MTV die Regelungen ohnehin schon zur Anwendung kommen und der Folgetermin auch noch rechtzeitig genug ist, um im Bereich des VTV die Gehaltserhöhung zum 01.04. zu gewährleisten, hielten wir die kurze weitere Verzögerung für vertretbar. Wir werden Euch im Anschluss an den Redaktionstermin Ende der Woche gesondert informieren.
Was den gesamten Prozess sowohl bezüglich EW als auch bezüglich GWI angeht, verstehen wir nur allzu gut, dass Eure Geduld viel zu lange auf die Probe gestellt wurde und können Eure so lange ausgehaltene Unsicherheit über die geltenden tarifvertraglichen Regelungen sehr gut nachvollziehen. Eine solche bewusste Verzögerungstaktik seitens der Geschäftsleitung war nicht nur sachlich unnötig, sondern auch gegenüber Euch einfach nur unfair. Denn die zentralen Punkte, die wir erfolgreich in die Tarifverträge verhandelt haben, lagen als Zwischenergebnisse bereits seit September 2017 (!) vor.
Umso mehr freuen wir uns, Euch das inzwischen fertig verhandelte und endredaktionell überarbeitete Exemplare zu den wichtigen Kernpunkten Manteltarifvertrag (MTV), Vergütungstarifvertrag (VTV) und Ergebnisbeteiligung vorlegen zu können. Uns ist es gelungen, insbesondere bei EW wichtige zusätzliche Punkte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen und so in zentralen Fragen eine deutliche und finanziell spürbare Kompensation für seine Hinhaltetaktik seit dem Jahr 2017 zu erzielen. Denn für uns war es nicht akzeptabel, das Spiel der Geschäftsleitung einfach mitzuspielen und Zugeständnisse kommentarlos zu akzeptieren. So steht am Ende dank unserer geschlossenen und unverrückbaren Haltung ein deutlicher Erfolg der UFO für unsere Mitglieder im Vergleich zu bereits ausgehandelten Vertragsentwürfen der Geschäftsleitung.
MTV EW - Sinnvolle Symbiose aus EW alt und EW neu
Folgende Verbesserungen des neuen Vertrages sind Euch wahrscheinlich bereits zu Ohren gekommen:
- Die tägliche Dienstzeit darf 14 Stunden nicht überschreiten, außer im Fall eines entsprechenden Kommandantenentscheides oder Zustimmung des Mitarbeiters.
- Auch ein Standby Dienst darf von dessen Beginn an bis zum Ende eines daraus resultierenden Flugdienstes 14 Stunden nicht überschreiten.
- Bei Krankheit ist nun eine Stundenzuschreibung i.H.v. 120 Minuten möglich (dazu unten mehr)
- Die Systematik der Dienstplanänderungen wurde neu gefasst. Zukünftig ist die Anzahl an Dienstplanänderungen > 90 Minuten auf fünf pro Monat beschränkt.
- Für Standby- und Reserve12-Dienste wurde eine Begrenzung anhand eines Punktesystems festgeschrieben. Möglich sind maximal 60 Punkte pro Jahr, wobei ein Standby einen und ein Reserve12-Dienst einen halben Punkt zählt.
Darüber hinaus haben wir jedoch noch einige wesentliche Verbesserungen für Euch herausholen können, die nicht Inhalt des ursprünglichen Ergebnisses mit ver.di waren:
- Nach fünf Tagen ist Schluss! Niemand der das nicht möchte, fliegt länger am Stück. Auch muss niemand mehr als einen Single-Off-Tag im Monat akzeptieren, wenn er das nicht möchte. Wer mehr als fünf Tage fliegen und mehr als einen single-OFF pro Monat in Kauf nehmen will, der kann sich freiwillig dafür entscheiden und auf diese Weise auf eine höhere Requesterfüllungsquote hoffen. Wer feststellt, dass diese Einsatzbedingungen seine Sache doch nicht sind, der kann quartalsweise wieder in das reglementierte System von max. 5 Tagen am Stück zurückkehren.
- Wir haben verstanden, dass viele von Euch die Vorzüge des Freizeitmodells schätzen, sich aber in der Dienstplangestaltung etwas mehr Flexibilität wünschen. Daher haben wir das Freizeitmodell nicht 1:1 übernommen, sondern dieses auf die Rahmenbedingungen bei EW angepasst. Die wesentliche Charakteristik ist dabei aber erhalten geblieben, lediglich der Name hat sich in "Einsatzmodell" geändert. Neben der Fünf-Tages-Grenze und dem einmaligen Single-OFF bleiben folgende Elemente erhalten:
- Auf vier oder mehr Einsatztage folgen zwei dienstfreie Tage
- Wer in einem Monat nicht mehr als drei OFF-Tage requestet oder von 4 requesteten nur 3 OFF's gewährt bekommt, der hat Anspruch auf einen zusammenhängenden 3er-OFF. Aber auch bei darüberhinausgehender Gewährung soll dies nach Möglichkeit der Fall sein.
- Vor einem Blockteilzeitmonat muss das Einsatzmodell mit mindestens 2 dienstfreien Tage enden.
- Zukünftig habt Ihr die Wahl, was die Stundengutschrift für Standby und Krankheit angeht. Entweder Ihr entscheidet Euch für eine 120/120 Variante. Das bedeutet, es gibt ab dem 1.4.19 sowohl für Krankheit als auch für den Standby 120 Minuten. Wem die alte Regelung mit 210 Minuten für Standby besser passt, entscheidet sich für diese. Ihr bekommt einmalig die Gelegenheit, Euch mit sechswöchiger Frist für das eine oder das andere zu entscheiden.
- Nicht nur konnten wir Euch in letzter Minute die Dispofix-Tage in die neue Welt retten, auch die bereits festgeschriebene Anrechnung über Anspruch gewährter OFF-Tage auf das Kontingent der disponiblen dienstfreien Tage jetzt vom Tisch (man wollte z. B. aus Reserve umgewandelte dienstfreie Tage auf das Kontingent anrechnen). Das sind regelmäßig fünf zusätzliche freie Tage im Jahr!
- Abwenden konnten wir auf der Zielgeraden auch die Einführung einer Verringerung der OFF-Tage-Requests bei verringertem OFF-Tage-Anspruch aufgrund von U, K oder TZ! Das war nicht einfach, denn ver.di hatte sich darauf in ihrem ursprünglichen Ergebnis bereits eingelassen.
- Am Vorabend der Umwandlung eines Reserve12-Dienstes in einen Standby ist bis 17:00 Uhr die Personalvertretung über den Grund zu informieren, bevor die Umwandlung erfolgen kann.
VTV EW
Der im Eckpunktepapier vereinbarten Vergütungserhöhung zum 01.04.2019 um 2,0 % steht nach der Überführung der Vergütungsthemen aus dem Eckpunktepapier in einen formalisierten Tarifvertrag nun nichts mehr im Wege. Diese wird wie vereinbart umgesetzt werden. Wie oben dargestellt, werden wir in der kommenden Woche auch bei GWI den letzten formal noch erforderlichen Schritt machen, damit die Erhöhung auch hier vereinbarungsgemäß erfolgen kann.
Ergebnisbeteiligung EW/GWI
Bezüglich der in den Eckpunktepapieren vereinbarten Ergebnisbeteiligung, die ein originäres UFO-Thema ist, konnten alle noch offenen Fragen geklärt werden.
Ursprünglich hatten wir vereinbart, dass sich die Ergebnisbeteiligung, die jetzt in 2019 für das Betrachtungsjahr 2018 zur Auszahlung kommen wird, zu 70 % am Ergebnis der EW Group und zu 30 % an dem des Lufthansakonzerns orientieren. Wir waren jedoch der Auffassung, dass sich in diesem Aufteilungsverhältnis nicht eindeutig abbildet, dass innerhalb der Eurowings Group die Hauptlast des Wachstums im Anschluss an die Insolvenz der Airberlin getragen wurde, während die Profite im Konzern eingestrichen wurden. Jeder, der das vergangene Jahr in der Kabine mitgemacht hat, kann ein Lied von instabilen Plänen, Fliegen bis an die Belastungsgrenze usw. singen.
Aus diesem Grund haben wir beim Arbeitgeber zusätzlich durchgesetzt, dass für das Jahr 2018 ein stärkerer Akzent auf den Konzernanteil gesetzt wird, als ursprünglich vereinbart. Das Verhältnis beträgt für dieses Jahr 40 % Lufthansakonzern zu 60 % EW Group.
Die Berechnung erfolgt - wie für Führungskräfte auch - auf der Grundlage des sog. EACC. Bei einem EACC von 0 beträgt die Ergebnisbeteiligung bespielweise 3 % der Jahressumme der monatlichen Grundvergütungen, Flug- und Funktionszulagen.
Bei Überschreitung oder Unterschreitung der Zielgröße erfolgt eine lineare und symmetrische Anpassung. Die Einzelheiten zur Berechnung ergeben sich aus der entsprechenden Tarifvereinbarung, die wir in dem kommenden Tagen auf unserer Homepage verlinken werden.
Festzuhalten bleibt, dass sich auch an dieser Stelle Eure Geduld am Ende ausgezahlt hat, da die Ergebnisbeteiligung noch einmal verbessert werden konnte.
Wie geht es weiter?
Einen großen Teil der Wegstrecke haben wir mit der Erledigung der obigen Punkte hinter uns gebracht. Einen kleinen Vorbehalt gibt es in Form einer sog. Widerrufsfrist noch. Diese läuft bis 22.03.2019. Sobald die Verträge durchs Unterschriftsverfahren sind, werden wir Euch diese im Original auf der Homepage zur Verfügung stellen.
Am Ziel sind wir jedoch noch nicht ganz. Wir haben uns mit dem Arbeitgeber darauf verständigt, für die kommenden Wochen eine Vielzahl von Terminen in sehr enger Taktung zu vereinbaren, damit auch diese Themen vorangetrieben und einer Lösung zugeführt werden können.
Relativ weit sind wir beim Thema der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dieses sollte in weiteren Verhandlungen zeitnah gelöst werden können, da hier bereits Fortschritte gemacht wurden und nur noch vereinzelte Detailfragen zu klären sind.
Das trifft aber leider nicht auf alle Themen zu. So sind wichtige Themen wie der TV Personalvertretung und TV Teilzeit nach wie vor in den Augen des Arbeitgebers ungeklärt und befinden sich trotz absolvierter Schiedsstellen aufgrund der Verweigerungshaltung des Managements in einem tarifpolitischen Schwebezustand.
Einerseits freuen wir uns sehr über den erreichten Erfolg, endlich einheitliche Tarifverträge MTV, VTV und Ergebnisbeteiligung für Euch umgesetzt zu haben und Euch die längst überfällige Sicherheit zu bieten. Andererseits genießt die Geschäftsleitung aufgrund der Verwerfungen der vergangenen Wochen und Monaten keinerlei Vertrauensvorschuss mehr bei uns. Bei aller Freude und Zuversicht verbleibt eine gewisse Skepsis, was die zukünftige Zusammenarbeit angeht. Die hinter uns liegende Wegstrecke zum jetzigen Tarifabschluss war steinig und lässt uns als UFO klare Lehren aus dem Verhalten der Geschäftsleitung ziehen - ein einfaches "weiter so" wird es in künftigen Verhandlungen und den vor uns liegenden Problemen nicht mehr geben können, sofern es keine deutliche Verbesserung der Verlässlichkeit der Geschäftsleitung gegenüber seinem Sozialpartner gibt.
Wir werden auch in den weiteren Verhandlungen dort weitermachen, wo wir nun erfolgreich aufgehört haben und Eure Interessen stets unnachgiebig und deutlich vertreten.
Eure UFO-EW-/GWI-Tarifkommission
Simone Bartels, Nicole Hufnagel, Dominic Nieuwenhuis, Emilio Rezzonico, Julia Trojan-Rumpf, Katrin Schnepper, Nadine Schneider, Zsolt Papp, Nadja Jablonski, Steffen Reschke, Sabine Lindner, Carmen Hartlieb, Maximilian Kampka sowie Nicoley Baublies, Sylvia De la Cruz, Uwe Hien, Olaf Bödecker und Harry Jaeger (UFO-Tarifabteilung)