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Keine Risiken eingehen:

Ein Blick in die Zukunft

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27.08.2021

Liebe Kolleg*innen,

wie wir zu Beginn des Jahres schon einmal angerissen haben, möchten wir noch einmal genauer auf die Thematik der Altersvorsorge und Altersteilzeit eingehen, da diese in den letzten Wochen und Monaten der Pandemie in den Hintergrund gerückt ist. Um nachzuvollziehen, warum diese Thematik so wichtig ist, habt Ihr die Möglichkeit, den offiziellen Rentenschätzer der deutschen Rentenversicherung zu benutzen (hier abrufbar), um Eure individuelle Rentenerwartung abzurufen. Ein kleiner SCHOCK ist vorprogrammiert!!! Laut Prognose der deutschen Rentenversicherung wird nach aktuellem Stand alleine in den nächsten 10 Jahren das Rentenniveau um mindestens 12 % absinken (dies müsste man dann noch einmal von der Renten-Schätzung abziehen). Beispiel: Für ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 35.000 € in 45 Beitragsjahren würde man 2030 etwa 1070 € Brutto-Rente pro Monat bekommen – Tendenz sinkend.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine Vereinbarung für einen Arbeitgeberbeitrag unserer Altersvorsorge von 4 % on top zu unserem Gehalt haben wir bereits abgeschlossen.

Für die Ausgestaltung bieten sich uns zwei Möglichkeiten: die Form einer Unterstützungskasse (kurz U-Kasse) oder die Form eines Pensionsfonds – das sogenannte Lohoff-Modell. Die U-Kasse wollten wir vor einigen Jahren bereits einführen, da es damals einen garantierten, gesetzlichen Zinssatz von knapp 2 % gab. Heutzutage wäre dieser garantierte Zinssatz durch das gefallene Zinsniveau leider weitaus geringer. Daher befürworten wir eindeutig das Lohoff-Modell. Dieses ist wesentlich flexibler und transparenter für die Mitarbeiter*innen. Es bietet nicht nur die Möglichkeit, jederzeit die zu erwartende Rente abzurufen, sondern zusätzlich auch eigene, freiwillige Beiträge einzuzahlen. Darüber hinaus kann dieses Modell bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Auch ist die Anlageform mit verschiedenen Altersklassen deutlich attraktiver als andere Anlageformen wie z. B. die U-Kasse.

Altersteilzeit

Warum betonen wir immer wieder, dass eine solche Möglichkeit wichtig ist?
Fakt ist, wir alle werden älter, haben mit der Zeit etliche Flugjahre auf dem Buckel und schaffen körperlich keine 100 % mehr. Im Zuge dessen sollte uns klar sein, dass wir wahrscheinlich nicht bis zum gesetzlichen Renteneintritt fliegen können. Ein vorzeitiger Renteneintritt bedeutet jedoch harte Abschläge und ist daher nur für die wenigsten akzeptabel. Mit Altersteilzeit wird dem entgegengewirkt, und ein früherer Renteneintritt ist ohne Abschläge möglich.

Das heutige Renteneintrittsalter liegt bei der Mehrheit der Kabine bei 67 Jahren. Nehmen wir an, man verlässt das Unternehmen im Alter von 63 Jahren (also 4 Jahre früher), so müsste man laut Rentenversicherung mit ca. 14 % Abzügen der Rente rechnen. Bei 25 Entgeltpunkten (Entgeltpunkte findet Ihr auf der Rückseite Eurer Renteninformation) wären das 731,67 € statt 854,75 € monatliche Rente.

Der Arbeitgeber kann z. B. die Rentenversicherungsbeiträge (vom Brutto) weiterzahlen, auch wenn man aus dem Unternehmen vorzeitig ausgeschieden ist. Somit gibt es keine Abschläge von der Rente (von bis zu 14 % für 4 Jahre früheres Ausscheiden). Der Abschlag kommt nämlich durch die nicht gezahlte Steuer vom Brutto.

Momentan befinden wir uns mit dem Arbeitgeber in konstruktiven Gesprächen zu allen Punkten und sind guter Dinge, dass wir Euch zeitnah weitere Infos zukommen lassen können. Unser nächster Gesprächstermin Anfang September behandelt nochmals unseren Tarifvertrag Teilzeit. Auch hier sollten wir zeitnah gemeinsam einen Konsens finden und Euch u.a. neue Modelle und einige Modifizierungen anbieten können.

Für Feedback sind wir natürlich offen und nehmen dies gerne per E-Mail an info@ufo-online.aero entgegen.

Eure UFO TK

Simone Bartels (Sprecherin), Nicole Hufnagel (stellv. Sprecherin), Stefan Reschke und Katrin Schnepper

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