UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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LH CityLine

Tarifrunde 2024

Zweites Update

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22.01.2024

Liebe Kolleg*innen,  

hier nun das in der vergangenen Woche versprochene Update zum Auftakt unserer VTV-Verhandlungen.   

Am 18.01.2024 war der große Tag, wir haben unser Forderungspaket an den Arbeitgeber übergeben. Leider haben wir uns nicht, wie erhofft, im eigentlichen Sinne persönlich getroffen, sondern im Rahmen eines 2,5-stündigen Onlinetermins. Wir haben miteinander ein dickes Brett zu bohren. Dazu passten weder die Länge noch das Format des Termins. 

Der Auftakt war eine ausgiebige Ausführung zur wirtschaftlichen Lage der Lufthansa Cityline seitens der Geschäftsführung. Zur zukünftigen Entwicklung der Cityline Kabine konnte/wollte der Arbeitgeber leider keine konkreten Aussagen treffen.  

Anschließend haben wir unser Forderungspaket, welches wir diesem Newsletter beifügen, vorgetragen. Anhand der Rückfragen des Managements war für uns zu erkennen, dass nicht verstanden wird, dass es an der Zeit ist, die Fehler der Vergangenheit zu bereinigen und uns, der Kabine der CLH, die Wertschätzung zuzugestehen, die wir verdient haben.  

Am 02.02.2024 erwarten wir in einem weiteren Termin eine Reaktion der Arbeitgeberseite. Die Terminfindung mit der Geschäftsführung gestaltet sich schwierig und zeigt uns, dass die Verhandlungen zum Vergütungstarifvertrag der Kabine keine hohe Priorität haben. Seid Euch sicher, wir werden uns nicht hinhalten lassen. 

An dieser Stelle wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass für ein möglichst abgestimmtes weiteres Vorgehen bei Lufthansa CityLine und City Airlines ein sehr enger, regelmäßiger Austausch mit der Partnergewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC), der Group-Tarifkommission der VC sowie der Personalvertretung Bord der Lufthansa CityLine vereinbart wurde. 

Wir melden uns wieder bei Euch, sobald es neue Entwicklungen gibt. 

Eure CLH-Tarifkommission 
Lydia Kowarzik (Sprecherin), Kathrin Meyer (stellvertretende Sprecherin), Elke Dollinger, Anja Fliegner, Julia Vietzke, Andreas Goller, Moritz Rawe     

 

UFO-Forderungen zum Vergütungstarifvertrag  

Erhöhung der Tabellenstufen um 15% bei 18 Monaten Laufzeit: 

Es wird Zeit für eine echte Gehaltserhöhung! Der letzte Abschluss sah auf den ersten Blick nicht schlecht aus, tatsächlich haben wir aber seit Auslaufen des vorangegangenen Vergütungstarifvertrages im Jahr 2018, de facto einen Reallohnverlust hinzunehmen. Das ist bereits für sich genommen sehr problematisch. Wenn man sich aber dazu noch verdeutlicht, wie sehr es im Konzern aktuell brummt und wie beträchtlich unser Beitrag an diesem Erfolg ist, dann wird es endgültig unerträglich. 

Wir alle erleben seit langem eine deutlich erhöhte Arbeitsbelastung und enorme Instabilität der Dienstpläne. Die Sommer-Ops 2023 war, wie bereits im Vorjahr, katastrophal. Von der derzeitigen Winter-Operation wollen wir gar nicht erst reden. Die Bodenabfertigung funktioniert nicht, das Catering bereitet Probleme, Cleaning fehlt, weil überall nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht. Das führt dazu, dass wir an Bord beinahe ununterbrochen improvisieren müssen. Wie oft übernimmt die Cabin Crew Aufgaben, die nicht in der Stellenbeschreibung stehen? Dabei ist immer Verlass auf uns! Von der ständigen Konfrontation mit dem - verständlichen - Frust der Gäste gar nicht zu sprechen. All das sorgt dafür, dass unser Job so viel anstrengender geworden ist, dass wir ihn kaum noch wiedererkennen und umso dringender ist es, dass er wieder angemessen vergütet wird! 

 

Eingliederung der zweiten Vergütungstabelle (Neueinstellungen ab dem 01.01.2013) in die erste Vergütungstabelle (Einstellungen bis 31.12.2012) in mind. Vergütungsstufe 1  

Die zweite Vergütungstabelle wurde seinerzeit geschaffen, um Wachstum zu ermöglichen. Was wurde uns dafür nicht alles versprochen. Flugzeuge mit größerer Kabine und folglich mehr Arbeitspositionen und eine Langstrecken-Ops (Ocean) sind nur die prominentesten Beispiele. Die Liste der gebrochenen Versprechen ist lang und das Wachstum ist nie eingetreten. Im Gegenteil: unsere Flotte schrumpft kontinuierlich, der Personalbestand in der Kabine stagniert seit Jahren.  

Wir haben seinerzeit einen Deal gemacht. Kosten runter, Wachstum rauf. Nun sind die Kosten unten und was wir bekommen, ist Schrumpfung der Flotte sowie, aller Voraussicht nach, die mittelfristige Abwicklung. Wenn bei einem Deal eine Seite nicht liefert, dann ist es beinahe zwingend, dass auch die andere Seite sich an den Deal nicht mehr gebunden fühlt. Was denn bitte sonst? Die zweite Gehaltstabelle muss also rückabgewickelt und die betreffenden Kolleg*innen in die erste Tabelle eingegliedert werden, als hätte es die zweite nie gegeben.  

 

Standby / Bereitschaftsdienst vergüten auf Basis von mind. 4,75h („whichever is higher“) 

Standby und Bereitschaftsdienst bedeutet, sich für einen Arbeitseinsatz bereithalten zu müssen. Damit ist man notwendigerweise in der Alltagsgestaltung stark eingeschränkt. Man muss Kind und Hund unterbringen, kann weder zum Sport noch zum Einkaufsbummel noch zu allem anderen, was Vorlaufzeiten nennenswert beschneidet. Man tut folglich nur Dinge, die es einem erlauben, innerhalb von 90 Minuten ausgeruht, gestylt und in Uniform am Airport erscheinen zu können, um einen Flugdienst anzutreten. Die Liste dessen, was man in dieser Zeit tun kann, ist also ausgesprochen kurz. Dies muss in unseren Augen berücksichtigt werden, wie es auch in anderen Berufsgruppen üblich ist. Wir fordern hierfür eine Anrechnung von Flugdienstzeit in Höhe von 4,75 h pro abgesessenen Standby-Dienst. Bei Aktivierung soll der höhere Wert zählen (z.B. Aktivierung für einen kurzen 1-2 leg Dienst mit kürzerer Flugdienstzeit dennoch Gutschrift von 4,75 h). 

 

Einmalzahlung in Höhe von EUR 3.000 für VZ MA (TZ pro rata, soweit individuell noch möglich als steuerbegünstigte Inflationsausgleichsprämie) 

Mit Abschluss der vergangenen Vergütungsrunde 2022 war klar, dass eine Einmalzahlung zu erfolgen hat, da die VTV-Verhandlungen vom Arbeitgeber seit 2018 verzögert wurden. Nach längeren Verhandlungen einigte man sich auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 60% eines Grundgehaltes. Uns war zu diesem Zeitpunkt wichtig, dass das Geld zur Entlastung schnell bei Euch ankommt. Die weiteren wirtschaftlichen Folgen treffen uns unvermindert. Wir fordern deshalb eine Zahlung in Höhe von 3.000 € pro rata gemäß Arbeitszeitquotient, soweit möglich als steuerbegünstigte Inflationsausgleichsprämie. 

 

Erhöhung der Zulagen: 

  • SFA um 100 € 
  • LFA um 50 € und  
  • variabler Stundensatz Erhöhung um 1,50 € 

Auch hinsichtlich der Zulagen für Supervision Flight Attendants (SFA) und Leading Flight Attendants (LFA), sehen wir dringenden Anpassungsbedarf.  

Unsere SFA haben in den vergangenen Jahren viel Arbeit geleistet, indem sie neue Kolleg*innen in den ersten Wochen auf der Linie einarbeiten, regelmäßig Supervision Gespräche führen und für die Einhaltung der Produkt- und Qualitätsmerkmale an Bord verantwortlich sind. Erschwerend kommt – zusätzlich zur Ops-Problematik – hinzu, dass durch die instabilen Dienstpläne extrem viel Flexibilität von unseren SFAs abverlangt wird. Die entsprechende Zulage muss demnach angepasst werden. 

Die fixe Zulage für Leading Flight Attendants wurde zwar zuletzt von 50 € auf 80 € erhöht, aber das reicht, um es einmal deutlich zu sagen, hinten und vorne nicht. Der LFA ist als verantwortlicher Flugbegleiter für die Abläufe an Bord, das Zusammenspiel der Kabinencrew und sämtliche Koordination und Absprachen mit den Cockpit- und Bodenkollegen verantwortlich. Alles Aufgaben, die bei anderen Airlines ein Purser mit entsprechender Zusatzvergütung übernimmt. Mit der Einflottung von A319 und A320 wuchs die Größe der Kabinencrew auf 3 bzw. 4 Flugbegleiter*innen an. Das stellt höhere Anforderungen an den LFA als das 2er Crewcomplement auf CRJ und EMJ. Eine substantielle Anpassung ist überfällig - sowohl hinsichtlich der fixen als auch variablen Stundenvergütung. Die Mehrbelastung während des Fluges, die unter anderem daraus resultiert, dass der LFA die katastrophale Ops kompensieren muss und insbesondere im CRJ Wind und Wetter ausgesetzt ist, muss monetär bessergestellt werden.  

 

Volle Vergütung von Bodeneinsatztagen 

Jeder kennt es: Man nimmt an der jährlichen Recurrent-Schulung, einem Team-Meeting oder einer anderen vom Arbeitgeber vorgegebenen Veranstaltung teil – angerechnet wird dafür nur eine bezahlungswirksame Dutytime von 3:10 h, auch wenn ein Schulungstag 8 Stunden dauert. Wir sagen: „Schluss damit!“ und fordern eine 1:1 Abrechnung der Bodenevents, egal ob lizenzerhaltend oder nicht. Wer im Einsatz für seinen Arbeitgeber ist, ob das im Flugdienst oder im Rahmen einer Schulung ist, muss entsprechend und vollständig dafür entlohnt werden.  

 

Vergütung von Bodenzusatzfunktionen mit 650 € und deren Tarifierung für Trainer*innen 

Die Funktionszulagen unserer Flight Safety-, CRM- und Servicetrainer*innen sind seit Einführung nie erhöht worden. Wir fordern eine tarifliche Regelung der Bezahlung von Bodenzusatzfunktionen und eine Erhöhung der Trainerzulagen auf 650 €. Ab dem 1. Tag der Ernennung soll jede*r Trainer*in die volle Zulage erhalten, ohne Staffelung über Jahre. Jede*r unserer Trainer*innen macht einen guten Job, egal, ob sie/er die Stelle seit einem, fünf oder mehr Jahren innehat. 

 

Erhöhung der Spesen auf einen Mindestspesensatz von EUR 30,00, nicht kürzbar 

Unser Beruf verlangt es uns jeden Monat aufs Neue ab, uns regelmäßig unterwegs zu verpflegen. Die Spesensätze, vor allem, wenn nur halbe Beträge gezahlt werden, erlauben hierfür kaum die Möglichkeit einer ausgewogenen Ernährung im Flugdienst, ohne aus der eigenen Tasche draufzulegen. Insbesondere die Regelung des halben Spesensatzes an „Kantinenstandorten“, egal ob diese Kantine tatsächlich nutz- und erreichbar ist oder nicht, ist uns ein Dorn im Auge. Wir fordern die Zahlung eines nicht kürzbaren Mindestspesensatzes von 30 € pro Tag, für Einsätze in Ländern mit höherem Spesensatz selbstredend weiterhin den für das jeweilige Land ausgewiesenen Satz.  

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