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Klarstellung zur Lufthansa-Veröffentlichung zum BAG-Urteil

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Klarstellung zur Lufthansa-Veröffentlichung zum BAG-Urteil

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29.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit einer eher kurz gehaltenen Veröffentlichung im CRA hat Lufthansa am 22.11.2021 der Kabine mitgeteilt, aufgrund des BAG-Urteils zur weiteren Anwendbarkeit der 2013 gekündigten Tarifverträge zur AV/ÜV (alt) unsere Vergütungsabrechnungen weiterhin unter Vorbehalt zu stellen. Dies praktiziert LH nun mittlerweile seit Mai und bittet die Kabine erneut um etwas Geduld, bis zum Thema weitere Informationen bekanntgegeben werden.

Der Veröffentlichung ist außerdem zu entnehmen, dass sich Lufthansa aktuell mit den Tarifpartnern in Gesprächen zum Thema befindet, um über das BAG-Urteil und seine Auswirkungen zu sprechen. Wir sehen uns veranlasst, genau zu diesem Punkt eine Klarstellung zu veröffentlichen: UFO führt weder rund um die vergütungstechnische Umsetzung des BAG-Urteils inhaltliche Gespräche mit Lufthansa, noch gibt es Verhandlungen mit Lufthansa zur Übergangs- und Altersversorgung.

Warum nicht? 

Nach wie vor gelten unsere Tarifverträge und wir stehen hinter diesen! Wie in unserem bisher einzigen Newsletter zum BAG-Urteil im Mai bereits erklärt, hat das BAG-Urteil auch nicht einen oder mehrere Tarifverträge für ungültig erklärt, sondern Lufthansa auferlegt, die Bezugnahme auf unterschiedlich lautende Tarifverträge zur Alters- und Übergangsversorgung zu regeln, also die mögliche Bezugnahme auf die alte AV/ÜV (von UFO und ver.di gezeichnet) oder auf die neue AV/ÜV (von UFO gezeichnet). Aus dem BAG-Urteil ergibt sich keine Verhandlungsverpflichtung für die Tarifparteien des jüngeren Tarifwerks (Lufthansa und UFO), sondern zunächst eine administrative Verpflichtung für Lufthansa – oder – und hier wird es spannend – eine tarifliche Lösungsmöglichkeit der beiden Parteien Lufthansa und ver.di, um eine sogenannte Tarifeinheit bezüglich der Alters- und Übergangsversorgung zu erzielen. 

Wer also tatsächlich dazu verhandelt und zu einer Lösung kommen könnte, ist ver.di. Die UFO-Tarifverträge gelten - unabhängig davon ob und welche tariflichen Lösungen LH und ver.di finden. 

Was passiert, wenn Lufthansa gar nichts mit ver.di vereinbart?

Dann muss Lufthansa für all jene Mitarbeitenden in der Kabine Möglichkeiten finden, die nicht unter die jüngsten Tarifverträge der UFO fallen möchten, deswegen steht die sogenannte Bezugnahmeklausel im Vordergrund bisheriger Lufthansa-Veröffentlichungen, inklusive der Verweise auf einen älteren Vergütungstarifvertrag (VTV 37) im Falle solcher anderen Bezugnahmen.

Als tarifierende Gewerkschaft gibt es also derzeit für uns bezüglich der Alters- und Übergangsversorgung nichts “neu” zu verhandeln mit Lufthansa, auch wenn die CRA-Mitteilung anderes suggerieren möchte. Es bleibt spannend, ob Lufthansa und ver.di in ihren aktuellen Verhandlungen neue Lösungswege rund um das BAG-Urteil finden können. Oder eben, wie Lufthansa zukünftig die sogenannte Bezugnahme auf unterschiedliche Tarifverträge regeln möchte. 

Für die Kabinenbeschäftigten heißt dies auch: Niemand ist gezwungen, im Moment irgendwelche Entscheidungen zu treffen oder etwas beim Arbeitgeber “anzumelden”. Für niemanden (außer den einzelnen Kläger*innen) ändert sich etwas bezüglich der aktuellen individuellen Vergütung, der manteltarifvertraglichen Arbeitsbedingungen, der Krisenabsicherung oder der Altersversorgung.  

Lufthansa hat in ihren bisherigen Veröffentlichungen ihre Sicht dargestellt, dass eine Bezugnahme auf die gekündigten Altverträge zur AV/ ÜV eine Bezugnahme auf den VTV 37 beinhaltet und ein tarifliches Cherry-Picking auch bei anderen Tarifverträgen nicht möglich sei. Letzteres ist ein wichtiger Punkt; auch hier steht LH in der Schuld, endlich Klartext zu sprechen.

Das nun seit Mai andauernde Holding Pattern ist eine Zumutung – keine Frage. Lufthansa muss für die fast 20.000 Mitarbeitendenin der Kabine Klarheit schaffen und eine verständlichere Erklärung der Situation und der verschiedenen möglichen Lösungen liefern. Eine Erklärung, dass man mit den “Tarifparteien” (Plural) in Gesprächen sei, trägt unserer Meinung nach nicht zur Verständlichkeit der Problematik bei. Zu möglichen Verhandlungslösungen zwischen Lufthansa und ver.di, acht Jahre nach Kündigung der Verträge zum Alt-System AV/ÜV, möchten wir keine öffentliche Bewertung vornehmen.

Für heute viele Grüße, wir melden uns, sowie es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt.

Eure UFO-Tarif-Verhandlungskommission 

Sara Grubisic (Sprecherin)
Ivo Gorisch (stellv. Sprecher)
Michèle Benninger 
Christina Dauster 
Manuel Hegel 
Lukas Kimmel 
Nikolaus Moehren 
Veronika Rivière 
Silke Tietjen 
Stefan Schwerthelm

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