UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Lufthansa

...es muss etwas passieren...

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20.04.2022

Liebe Kolleg*innen,

zu den zwei am häufigsten diskutierten Punkten, die die Kabine aktuell bewegen, möchten wir uns heute kurz äußern:

Flugstundenabsenkung gemäß TV-Krise ab 1. April – Ja oder Nein?

Bereits in unserem Newsticker vom 30.03.2022 hatten wir von unserem Austausch mit der PV zu diesem Thema berichtet und unseren Standpunkt dargelegt, dass es die Verpflichtung der Geschäftsleitung ist, dem Betriebspartner PV die korrekten Planungszahlen für den Personalkörper Kabine so differenziert darzustellen, dass gemeinsam bewertet werden kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fortgesetzte Beantragung von KUG für die Kabine gegeben sind.

Es geht hierbei nicht um Lesarten und Interpretationen zum TV-Krise, sondern um die konkrete Frage, wieviel Prozent der Kabinenbeschäftigten zu welchem Anteil von “kürzerer”, also weniger Arbeit betroffen sind. Eine entscheidende Größe bei dieser Berechnung spielt die Anzahl der Kolleg*innen, die nicht lizensiert sind und ob diese Zahl bei einer Beantragung von KUG eine Rolle spielt oder eben “herausgerechnet” wird. LH hat bereits im CRA erklärt, sie wäre nicht bezugsberechtigt. Wir haben diese Aussage hinterfragt, sowohl der Geschäftsleitung als auch der PV gegenüber. Es gibt die Möglichkeit, eine Gruppe von Beschäftigten von der Kurzarbeit auszuschließen, wenn man es dergestalt betrieblich verhandelt und aufschreibt. Nimmt man den gesamten Personalkörper Kabine, so sind laut der Geschäftsleitung noch immer ca. 2000 Kolleg*innen unlizensiert - ein Versäumnis, welches durch eine saubere BVB KUG hätte abgewendet werden können.

Weder die Geschäftsleitung noch die PV haben uns zu den differenzierten Zahlen und der KUG-Relevanz nicht-lizensierter Kolleg*innen eine Auskunft gegeben – das müssen sie auch nicht, denn die Kurzarbeit wurde durch die Betriebspartner GL und PV geregelt – bis einschließlich März 2022.

Unserer Auffassung nach sollte die PV auf Betriebsebene alle Möglichkeiten ausschöpfen, die zur Verfügung stehen, um die „Kurzarbeiterfähigkeit“ der Kabine zu prüfen. Mitnichten ist es klar, warum die Geschäftsleitung die unlizensierten Kolleg*innen einfach rausrechnen kann und mit dieser Handhabe die Voraussetzungen nach § 95 SGB III dann nicht mehr erfüllt. Wenn bestimmte Funktionsgruppen zur Bereederung und Sicherstellung des Flugbetriebs unerlässlich sind, wie in diesem Fall die Gruppe der Purser (die nach MTV zur Bereederung sowohl von Kurz- als auch Langstrecken nötig sind), so kann die Planung für die Purser-Gruppe nicht automatisch dazu führen, dass nur aufgrund dieser einen Planungszahl der gesamte Personalkörper Kabine nicht kurzarbeitsfähig ist.

Wie im Cockpit und deren BVB (die explizit beinhaltet, dass Checker*innen - also Pilot*innen mit Zusatzfunktion - unerlässlich für die Sicherstellung des Flugbetriebes sind und somit auch für den Zeitraum des Bezugs von KUG aus der Kurzarbeit „ausgeschlossen“ wurden), so wäre es auch in der Kabine möglich gewesen, der Bundesagentur für Arbeit aufzuzeigen, dass wir eben Flugbegleiter*innen mit „Zusatzfunktion“ haben. Eine Prüfung dieses letztgenannten Sachverhalts liegt uns nicht vor. Wieso ist das im Cockpit möglich und in der Kabine nicht? Wieso ist es möglich die unlizensierten Kolleg*innen aus der Bestandsmenge herausrechnen zu lassen, um somit die Möglichkeit KUG zu beziehen nicht voll auszuschöpfen?

Wir halten es nicht für hinnehmbar, dass die Betriebspartner dieses Thema bisher nicht in Zahlen dargelegt haben und fragen uns, warum keine Folge-BVB erfolgt ist.

Wir möchten den Druck auf die Geschäftsleitung erhöhen, nun endlich die korrekten Planungszahlen zu veröffentlichen. Auf der Personalversammlung am 12. April wurde offenbart, dass diese weiterhin so volatil sind, dass ständig Korridorwerte im MPG angepasst werden müssen - so geht es nicht weiter, womit wir zum 2. Thema dieses Newsletters überleiten:

Der unschöne Sommer

Ebenfalls auf der Personalversammlung wurde die Geschäftsleitung vom UFO-Tarifvorstand und PV-Mitglied Stefan Schwerthelm aufgefordert, sofort in betriebliche und tarifliche Gespräche mit den jeweiligen Gremien einzutreten, um Gegenmaßnahmen für diesen Sommer zu vereinbaren. Es ist nicht mehr akzeptabel, dass der PV bei Themen rund um das Crew-Complement oder die Belastung auf Strecke entgegengehalten wird, sie habe in diesen Themen keine harte Mitbestimmung. Und dass der UFO-TK wiederum entgegengehalten wird, man verhandele mit ihr nicht über Themen, die nicht den derzeitig offenen Tarifverträgen entstammten.

Ein erstes tarifliches “Gespräch” (und somit keine Verhandlung) findet am 4. Mai statt. Die Vertreter*innen der Lufthansa wissen seit Wochen, dass UFO trotz eines geschlossenen TV-Krise nun über Maßnahmen verhandeln will, die sowohl für diesen Sommer als auch für die Restlaufzeit des TV-Krise dringend notwendig geworden sind, um überhaupt ansatzweise so etwas wie eine Grundlage eines normalen Flugbetriebs sicherstellen zu können.

Für den von der Geschäftsleitung angekündigten “unschönen Sommer” werden wir über Kompensationen verhandeln müssen, die wir bereits in unserem letzten Newsletter vom 11.04.2022 skizziert hatten:

  • Crew-Complement
  • Planstabilität
  • Einsatzhäufigkeit
  • Verpflegungsaufwandsentschädigung bei Aufenthalt in Hotel- und Zimmerquarantäne

Bitte beachtet: Dies sind keine abschließenden Forderungen. Wir werden am 4. Mai erfahren, ob unser Verhandlungsgegenüber die Notwendigkeit, über diese Themen zu sprechen, endlich erkannt hat. Wir werden unsere Schlüsse daraus ziehen, sollte dies nicht der Fall sein und Euch dann sofort darüber informieren.

Die über die Osterfeiertage demonstrierte verlangsamte Reaktionsfähigkeit unseres Managements, verbunden mit einer beispielhaft taktlosen Kommunikation der Kabine gegenüber, lässt uns heute vermuten, dass es vor Mitte Mai wenig Belastbares zu berichten geben wird.

Auch darauf müssen wir uns in der Kabine und in allen Gremien der Mitbestimmung vorbereiten.

Für heute viele Grüße,

Eure UFO-LH-Tarifkommission

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