Berechnung Mutterschutzlohn von
Kolleginnen im SMK-Vertrag bei LH
Berechnung Mutterschutzlohn von
Kolleginnen im SMK-Vertrag bei LH
Liebe Mitglieder,
zur Berechnung der Gehaltszahlung im Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft werden jeweils die letzten drei Monate vor Beginn des Beschäftigungsverbots zugrunde gelegt.
Einzelne Kolleginnen haben sich nun bei unserer Rechtsberatung gemeldet, da bei der Berechnung die Zahlung des SMK-Wintergeldes unberücksichtigt geblieben ist. Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig Rechtsschutz ist und Anwält*innen, die nicht nur ihr Handwerk verstehen, sondern auch mit den Besonderheiten der Fliegerei im Allgemeinen und der Kabine im Speziellen vertraut sind. Unsere Kanzlei hat nämlich festgestellt, dass die Berechnung in diesen konkreten Einzelfällen tatsächlich fehlerhaft war.
Wir befürchten allerdings, dass das von LH nicht nur in diesen Einzelfällen falsch gehandhabt wurde, sondern grundsätzlich. Wir raten Euch daher zur kritischen Überprüfung der Berechnung des Mutterschutzlohns, falls auch bei Euch die Zahlung des Wintergeldes in den drei Monaten vor Beginn eines Beschäftigungsverbotes erfolgt ist. In den bereits bekannten Fällen hat LH diesen Anspruch anerkannt und entsprechend eine Korrektur der Gehaltszahlung angestoßen. Sollte der gleiche Fehler bei Euch aufgetreten sein, wendet Euch bitte an HR. Wenn dort Probleme auftauchen, dann wendet Euch gerne direkt an uns.
Kollegiale Grüße
Eure UFO-Mitgliederbetreuung