Neuer Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung vereinbart
Neuer Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung vereinbart
Liebe Kolleg*innen der Lufthansa Kabine,
nachdem wir wirklich lange und in dieser Sache auch zähe Tarifverhandlungen hinter uns haben, können wir Euch nun endlich vermelden, dass wir eine gute und auch mittelfristig in diesem Punkt Sicherheit gebende Einigung erzielen konnten. Wir haben einen neuen Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung mit Lufthansa vereinbart.
Tag für Tag stehen wir alle in den Fliegern rund um die Welt von Angesicht zu Angesicht mit den Kunden. Und wir sorgen überhaupt erst dafür, dass es ein positives Ergebnis geben kann. Ja, auch andere Konzernbereiche tragen ihren Anteil dazu bei. Aber letztendlich sind wir eine Airlinegruppe, da gehts schlicht ums Fliegen. Und wir sind darin die Airline, die dieser Gruppe ihren Namen gibt, darauf darf man auch mal stolz sein.
Wie oft erzählen uns die Verantwortlichen dieser Gruppe und dieser Airline, aber vor allem auch unsere Passagiere und nicht zuletzt fast jeder Vielflieger, dass man eigentlich doch nur unseretwegen, wegen der Kabine wieder Lufthansa bucht.
Von daher haben wir es verdient, am Erfolg, den wir tagtäglich und Flug für Flug mit ermöglichen, angemessen beteiligt zu werden.
Dies ist nun durch unseren neuen Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung sichergestellt. Und zwar sowohl rückwirkend für 2022, als auch umso wichtiger mittelfristig für die Jahre 2023, 2024 und mit einer Laufzeit bis mindestens einschließlich 2025, was die Auszahlung einer Ergebnisbeteiligung dann für das Jahr 2024 angeht.
Aber nun Achtung, es wird technisch...
Was haben wir eigentlich vereinbart?
Zunächst einmal haben wir eine neue Aufteilung verhandelt. In Zukunft spielen drei Säulen jeweils zu gleichen Teilen eine Rolle bei der Ermittlung der Ergebnisbeteiligung. Das Konzernergebnis (LHG), das Ergebnis der Lufthansa Airline (LHA) und die Kundenzufriedenheit mit uns, der Lufthansa Kabine.
Für uns war es einerseits eine Notwendigkeit, dass wir etwas an der Aufteilung ändern mussten, da Lufthansa zu Beginn der Verhandlungen darauf bestand, dass der Anteil der LHG an der Berechnung massiv heruntergefahren werden solle. Darauf haben wir uns aber nicht in dem Maße eingelassen, wie es sicherlich gewollt war. Aber auch die gewollte Stärkung des Wertes, der verlässlich und seit beinahe einem Jahrzehnt immer ein sehr positiver Ausweis unserer guten Arbeit an Bord ist, nämlich die Kundenzufriedenheit mit uns, den Kabinencrews, haben zu dieser neuen Aufteilung geführt.
Ja, damit haben wir es in Zukunft stärker in der Hand, wie die Ergebnisbeteiligung ausfällt. Dies birgt umfangreiche Chancen und ist letztendlich ein klares Bekenntnis zum Wert unserer Arbeit an Bord.
Als Zielgrößen wurden sowohl für die Lufthansa Group, als auch für die Lufthansa Airline eine Adjusted EBIT Marge von 8% niedergeschrieben, für die Kundenzufriedenheit ein Wert von 82%.
Diese Margen - Annahmen sind durch den Lufthansa Konzernvorstand und auch den Vorstand der Airline definiert, und der Kundenzufriedenheitswert liegt so, wie ihn die Kabine in der Vergangenheit nahezu immer erreicht hat. Die Kundenzufriedenheit wird im Rahmen des Passenger Satisfaction Tracking gemessen.
Die Erreichung dieser Zielgrößen markiert dabei jeweils die Auszahlung von 100 % des Zielbonus. Dieser wurde für das Jahr 2022 auf 1.500 €, für die Jahre 2023 und 2024 auf 1.750 € festgelegt. Für das Jahr 2025 werden wir den Zielbonus gesondert mit Lufthansa verhandeln.
Wenn die Zielgrößen der jeweiligen Säulen nicht erreicht werden sollten, findet eine abgestuft reduzierte Auszahlung der Zielboni statt. Mindestens erreicht werden muss hierbei eine Adjusted EBIT Marge von 2,3 % bzw. eine Kundenzufriedenheit von 67 %, sonst käme es für die jeweiligen Säulen nicht zu einer Auszahlung. Nur ein kurzer Blick in die Historie: Bislang wurde ein Kundenzufriedenheitswert von 76 % nie unterschritten.
Jedoch können die Zielgrößen natürlich auch übererfüllt werden, dann werden die Zielboni selbstverständlich auch über den vollen Auszahlungsbetrag hinaus gesteigert, bis maximal 200 %. Dies bedeutet im Falle der Kundenzufriedenheit einen Wert von 90 %.
Für die Jahre 2023 und 2024 ist also eine mögliche Ergebnisbeteiligung bei maximal 3.500 € gedeckelt.
Wenn Ihr, ausgehend vom Zielwert 82 % die minimal nötigen (67 %) und die maximal möglichen (90 %) Kundenzufriedenheitswerte betrachtet, werdet Ihr feststellen, dass die Möglichkeiten der Übererfüllung deutlich schneller und auch stärker honoriert werden als die abgestuften Reduzierungen bei Untererfüllung. Ein für uns sehr wichtiger Punkt in den Verhandlungen.
Für das Jahr 2022 stehen ja alle Parameter bereits fest, hier können wir uns also trotz der wirklich denkbar schlechten Rahmenbedingungen, an die sich wahrscheinlich noch jede*r Kolleg*in erinnern kann, über einen Auszahlungsbetrag von immerhin rund 750 € freuen.
Bei der Auszahlung jeweils im Oktober des Folgejahres gilt wie immer Teilzeit pro rata, und es muss ein aktives Arbeitsverhältnis in der Kabine an einer deutschen Homebase der Lufthansa Airline vorliegen. Sollten Arbeitsverhältnisse erst während des betrachteten Jahres aufgenommen worden sein, bzw. in diesem enden, wird die Ergebnisbeteiligung anteilig ausgezahlt. Eine Sonderregelung gibt es für das Jahr 2022: Hier ist nur anspruchsberechtigt, wer das gesamte Jahr 2022 im aktiven Arbeitsverhältnis stand und wenn das Arbeitsverhältnis auch noch bis mindestens zur Auszahlung im Oktober dieses Jahres besteht.
In Zukunft können alle Kolleg*innen auch wählen, in welcher Form sie die Ergebnisbeteiligung ausgezahlt bekommen wollen. Entweder als klassischen Barbetrag mit der jeweiligen Vergütungsabrechnung des Oktobers. Auch möglich im Rahmen eines Aktienprogramms, welches noch näher zu definieren sein wird. Oder aber, neu, auch als freiwillige Einbringung in die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung.
Hierbei könnt Ihr ab einem individuellen Auszahlungsbetrag von 200 € oder höher wählen, ob Ihr 25 %, 50 %, 75 % oder die vollen 100 % Eurer jeweiligen individuellen Ergebnisbeteiligung einbringen wollt, den etwaigen Rest bekommt Ihr dann klassisch als Barbetrag ausgezahlt. Für jedes Jahr wird zu den einzelnen Optionen eine Befragung stattfinden, das heißt Ihr könnt Euch jedes Jahr neu entscheiden. Auch in diesem Punkt gibt es eine Sonderregelung für das Jahr 2022, dafür ist ausschließlich die Barauszahlung möglich.
Wir glauben, dass wir mit dem neuen Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung eine vernünftige und zukunftsfähige Weise geschaffen haben, wie wir alle am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden und wir es vor allem selbst noch viel besser beeinflussen können, wie hoch unser Anteil daran ist. Durch das, was wir alle am besten können: Für Sicherheit an Bord sorgen und einen guten Service bieten. Einen Service, der jeden Tag aufs Neue dafür sorgt, dass unsere Gäste gerne und auch gerne wieder mit uns fliegen.
Da Ihr sicherlich auch noch weitere Fragen zum neuen Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung habt, die wir nicht mit einem einzelnen Newsletter beantworten können, werden wir zeitnah auch noch Formate anbieten, in denen Ihr Antworten auf Eure Fragen direkt von der Tarifkommission erhalten könnt. Diese werden wir wie üblich auf verschiedenen UFO-Kanälen rechtzeitig ankündigen.
Bis dahin, sagen wir danke fürs Lesen und bis bald.
Eure
UFO Lufthansa Tarifkommission