Gewinnbeteiligung bei
Lufthansa
Dieses Jahr wird zum ersten Mal der Tarifvertrag Mitarbeiterfonds angewendet. Dieser regelt die künftige Gewinnbeteiligung und die Speisung des Mitarbeiterfonds an sich. Die Wirkweise, die Begründung für den Fonds und die einzelnen Regelungen werden wir Euch in den kommenden Tagen in einer separaten Veröffentlichung noch einmal detailliert erläutern. Im Anschluss daran werden wir Euch auch in einem Sonderhangout dazu weitere Fragen zum Mitarbeiterfonds und der Gewinnbeteiligung beantworten.
Der Mitarbeiterfonds mit seinen "Unterfonds" (Sozialfonds für individuelle und kollektive Unterstützung und der Ausgleichsfonds für Versorgungsnachteile) ist zwar längst fertig vereinbart, aber immer noch nicht etabliert. Eineinhalb Jahre nach Ende der Schlichtung läuft gerade erst eine Anfrage bei den Finanzbehörden über die Genehmigung der Details des Fonds.
Wir haben uns entschieden, dieses Jahr einen größeren Teil als die standardmäßig vorgesehene 50:50 Verteilung der Gewinnbeteiligung direkt an die Mitarbeiter auszahlen zu lassen.
Das heißt, dass 70% der Gewinnbeteiligung direkt ausgeschüttet werden. Wenn Ihr Euch für die Barauszahlung entscheidet, ergibt dies nach den vorliegenden Zahlen für jeden ein ganzes Monatsgehalt. Wenn Ihr Euch für den Erwerb von Aktien oder für die Teilnahme am LH-Chance-Programm entscheidet, ist es sogar mehr. Im Vergleich dazu: letztes Jahr war es ca. ein halbes Gehalt im Frühjahr plus gute 700 Euro als Konzernanteil im Herbst.
Die restlichen 30% werden dann, sobald dieser endlich eingerichtet ist, in den Mitarbeiterfonds eingezahlt. Sollten wir allerdings der Meinung sein, eine weitere Auszahlung sei nötig, bleibt es uns unbenommen, die für den Fonds zurückgelegten 30% direkt an alle Mitarbeiter auszuschütten.
Des Weiteren haben wir die Verteilung der Ergebnisbeteiligung innerhalb des Jahres verändert: Anstatt wie früher den Anteil des Geschäftsfelds Passage im April als Barbetrag auszahlen zu lassen und nur für den Konzernanteil im September LH Chance nutzen zu können, haben wir auch hier eine Verteilung von 30% zu 70% vereinbart. Das heißt, dass der Anteil gestiegen ist, der zum Erwerb von Aktien (und damit inkl. eines Zuschusses von Lufthansa) verwendet werden kann im Vergleich zu früher.
Das 70:30-Verhältnis ist nur zufällig gleich für die Aufteilung der diesjährigen Ausschüttung zu Einzahlung in den Fonds wie bei der Aufteilung der auszuzahlenden Beträge in April und September.
Last but not least: Der neue Tarifvertrag ist ein dauerhaft wirkender Tarifvertrag mit Nachwirkung. Die bisherigen Regelungen sind damit ohne Nachwirkung ausgelaufen.