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Richtigstellung zur

Pressemitteilung der Lufthansa

07.12.2018

Lufthansa schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 7.12., dass Freistellungen von UFO zu bezahlen sind.  

Lufthansa bezieht sich darin auf die Vereinbarung für Freistellungen für Gewerkschaftsarbeit aus dem Jahr 2013. Darin wurde vereinbart, dass auch Freistellungen gewährt werden, die nicht für Tarifarbeit bei Lufthansa verwendet werden. Wenn also ein UFO-Mitarbeiter, der bei LH arbeitet, für Ryanair verhandelt, so muss UFO diese Kosten tragen. Dies geschieht auch und wird jährlich abgerechnet.  

Unerwähnt lässt Lufthansa dabei die Regelung aus dem Manteltarifvertrag zur Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge für Tarifarbeit im Hause Lufthansa, die im MTV § 15 Abs. 2 k) seit vielen Jahren eindeutig geregelt ist. 

Dementsprechend sind Mitarbeiter für Verhandlungen mit der Lufthansa unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Dies inkludiert auch Vor- und Nachbereitungstage. Das bedeutet, dass die von Lufthansa zitierte Vereinbarung bei Gewerkschaftsarbeit nur außerhalb von Verhandlungen mit Lufthansa zum Tragen kommt. Bei den beiden angeschriebenen UFO-Mitarbeitern handelt es sich um die beiden Hauptverantwortlichen für die Tarifarbeit der UFO bei Lufthansa, die in den vergangenen Jahren also völlig zu Recht ihre Bezüge von Lufthansa erhalten haben, ohne dass dafür kostenpflichte Freistellungen hätten beantragt werden müssen.  

Hier die dementsprechende Passage aus dem Manteltarifvertrag von Lufthansa: 

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