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Ex-Beiräte legen Rechtsmittel

gegen Entscheidung des Registergerichts ein

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Ex-Beiräte legen Rechtsmittel

gegen Entscheidung des Registergerichts ein

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07.08.2019

In der vergangenen Woche hat uns das Vereinsregister in Darmstadt informiert, dass die Nachbenennung von Julia Trojan und Daniel Flohr rechtmäßig ist und die Beiden als Vorstände eingetragen werden. 
Nachdem Ex-Beiräte, die seit Ende Mai keine UFO-Mitglieder mehr sind, bei Gericht zunächst mit ihren vorgebrachten "inhaltlichen" Eingaben gegen diese Eintragung gescheitert sind, beschreiten sie nun den formaljuristischen Weg.

Sie haben gegen die Entscheidung von letzter Woche Beschwerde eingelegt.
Das Vereinsregister hat uns bereits mitgeteilt, dass nach deren Einschätzung diese Beschwerde inhaltlich nicht geteilt wird, aber formal bearbeitet werden muss. 
Die Antragsteller können jedoch gegen den Beschluss des Vereinsregisters, dass ihrer Beschwerde nicht stattgegeben wird, wiederum den Rechtsweg bemühen. Wenn sie das tun, und gegen diesen Beschluss vorgehen, entscheidet das Oberlandesgericht Hessen als einzige sog. Tatsacheninstanz.

Es geht nicht mehr um Inhalte. Die Argumente sind alle ausgetauscht. Bei solch einer Beschwerde muss das Vereinsregister jedoch die eigene Entscheidung von einem Richter überprüfen lassen. 
Das heißt: das Vereinsregister hat seine Entscheidung von letzter Woche, die wir euch bereits per Newsletter mitgeteilt hatten, nicht widerrufen - ganz im Gegenteil – doch die Eintragung von Julia und Daniel kann bis zur formalen Erledigung dieses Verfahrens nicht gemacht werden. Spätestens jetzt wissen wir, dass es nicht um tatsächliche Fehler in der UFO geht, sondern darum, dass einige wenige jede juristische Kurve ausfahren.

Was sind die Folgen für die Kabine?

  • Keine Tarifverhandlungen bei Lufthansa, Eurowings, Germanwings, Sunexpress, etc.
  • Keine Verhinderung weiterer Fakten (P2-Integration und FB-Abzug bei Lufthansa, Stationsschließungen bei GWI etc.)
  • Keine tarifliche Lösung für die Lufthansa-SMK-Kollegen (Teilzeit, Auslastung)
  • Keine Klarheit beim Mitarbeiterfonds und allen ungelösten Restanten aus der Platzeckschlichtung
  • Keine Umsetzung der Tarifverträge bei GWI/EW
  • Kein TVPV bei Sunexpress
  • Keine Ruhe und Konzentration aufs Wesentliche, sondern weitere Scharmützel vor Gericht
  • Weitere Rechts- und Gerichtskosten für Nichts und wieder Nichts

Was haben die Antragsteller davon? Was bringt ihnen die Verzögerung oder gar ein "Sieg" vor Gericht?

NICHTS – sie sind nicht einmal mehr UFO-Mitglieder und es schadet nur: Der UFO als Gewerkschaft; doch vor allem der Kabine.

Bei einem theoretisch möglichen "Sieg" der Antragsteller würde neu gewählt, so wie es ohnehin im kommenden Frühjahr vorgesehen ist. Eine solche Wahl wäre allerdings dann nach alter Satzung; keine gute Aussicht für die UFO-Mitglieder, die sich neue Strukturen von der GruKo wünschen, über die die Mitglieder dann selbst entscheiden – damit in neuen Strukturen gewählt werden kann.

Wer hat dann etwas davon? 
Der Lufthansa-Konzern und alle anderen, die nicht möchten, dass die Kabine mit der UFO wieder eine starke Vertretung hat. 
Man darf sich also fragen, warum diese Ex-Mitglieder und Ex-Beiräte diesen Weg dennoch verfolgen. Der Feind meines Feindes ist mein Freund? Ist das die Sicht ehemaliger UFO-Mitglieder, die sich nicht durchgesetzt haben, aber immer noch in der Personalvertretung die Interessen der Kabinenmitarbeiter vertreten wollen?

Wie es weitergeht, besprechen wir gemeinsam mit den Nachzubenennenden in den kommenden Tagen.

Viele Grüße

Eure UFO

Foto pixabay.com/ @MabelAmber
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