UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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SunExpress

Erster Tarifvertrag

bei SunExpress abgeschlossen

12.03.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wie Ihr unseren letzten Veröffentlichungen entnehmen konnten, befanden wir uns mit der Firma unter anderem in Verhandlungen zu einem TV Sozialplan.  

Der Anlass hierfür war ursprünglich die Stationsschließung in Nürnberg. Frühzeitig im Verlauf der Verhandlungen sind wir jedoch dazu übergegangen, losgelöst von diesem konkreten Einzelfall einen Rahmensozialplan für eventuelle weitere Stationsschließungen bzw. -einschränkungen, zu verhandeln. Dabei haben wir das Ziel verfolgt, für Mitarbeiter, die von Stationsschließungen betroffen sind, klar definierte Konditionen zu vereinbaren, die Euch im Fall der Fälle nicht in Ungewissheit zurücklassen. Uns ist es erfreulicherweise gelungen, die ursprünglich von der GL im Oktober letzten Jahres vorgestellten Wahloptionen für die in NUE betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit dem nun vereinbarten Sozialplan deutlich aufzuwerten. Nur vor diesem Hintergrund waren wir dazu bereit, uns über eine Rahmenvereinbarung zu unterhalten. Noch vor Abschluss der Verhandlungen kam dann die Nachricht von einer Verlagerung der A330-Flotte von DUS nach FRA. Umso erleichterter waren wir, dass die wesentlichen Inhalte zu diesem Zeitpunkt bereits festgezurrt waren. 

Obwohl wir zunächst einmal nicht davon ausgehen, dass es so schnell zu einem weiteren Anwendungsfall kommen wird, können zukünftig auch Kolleginnen und Kollegen anderer Stationen von diesen Bedingungen profitieren.   

Wir wollen Euch im Folgenden die Kernpunkte des Rahmensozialplans genauer vorstellen: 

Standardfall ist die sog. Versetzung an einen neuen Stationierungsort

  • Im Falle einer Versetzung an einen neuen Stationierungsort erhält jeder betroffene Mitarbeiter eine Einmalzahlung von 4.000,00 € brutto. Daneben werden weitere Umzugskosten in Höhe von bis zu 3.000,00 € erstattet. Die Auszahlung soll möglichst steuerbegünstigt erfolgen. 
  • Zusätzlich erhalten Kolleginnen und Kollegen für die Dauer von 18 Monaten eine monatliche Zuschlagszahlung von 700,00 € brutto. Für den Fall, dass die Ankündigung der Schließung bzw. Einschränkung des Stationierungsortes mit einer Vorankündigungsfrist von weniger als sechs Monaten erfolgt, verlängert sich die Dauer um den entsprechenden Zeitraum. Bei Teilzeitverträgen wird die Zuzahlung anteilig geleistet. 

Vor einer Versetzung erfolgt eine Befragung der betroffenen Mitarbeiter. Dort werden die Stationen angeboten, an denen freie Kapazitäten für die jeweilige Mitarbeitergruppe auf dem jeweiligen Flugzeugmuster vorhanden sind. Diese haben die Möglichkeit, 2 von ihnen bevorzugte Stationen anzugeben. Als freie Kapazität gilt dabei der aktuelle Mitarbeiterbestand zuzüglich 25 %. Falls keine Kapazitäten auf dem bisherigen Flugzeugmuster verfügbar sind, wird der Mitarbeiter an eine verfügbare Station seiner Wahl versetzt und die erforderlichen Umschulungskosten von SXD übernommen. Auch hier gilt die 25-%-Marke. 

Sofern ein Mitarbeiter keinen Wunsch innerhalb der Frist äußerst, wird ihm eine Beschäftigung an einem anderen Stationierungsort zugewiesen. 

 

Daneben haben wir eine Abfindung im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung verhandelt: 

  • In diesen Fällen erhält der Mitarbeiter eine Abfindung. Diese beläuft sich auf 1,5 Monatsgehälter für jedes volle Beschäftigungsjähr und 1/12 des 1,5-fachen Monatsgehalts für jeden über vollendete Beschäftigungsjahre hinausgehenden vollendeten Beschäftigungsmonat. Dieser Satz liegt deutlich über der von Gerichten im Fall von betriebsbedingten Kündigungen üblicherweise herangezogenen Multiplikator von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr (sog. Faustformel). 
  • Das für die Berechnung zugrundzulegende Referenzgehalt ergibt sich aus der durchschnittlichen monatlichen Bruttogesamtvergütung der letzten 12 Monate vor Ausspruch der Versetzung bzw. Kündigung. 
  • Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis zum 30.04.2020 tarifvertraglich ausgeschlossen sind. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis dahin nur in Form sog. Änderungskündigungen möglich. Die Kündigung muss in diesen Fällen mit dem Angebot eines entsprechenden Arbeitsplatzes an einer anderen Station verknüpft sein. Sie wird in diesen Fällen nur dann wirksam, wenn der betroffene Mitarbeiter das Angebot ablehnt.  

Die ggf. erforderliche Sozialauswahl richtet sich nach einem in derartigen Fällen üblichen Punktesystem. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 

a) Betriebszugehörigkeit: 

4 Punkte pro vollendetem Beschäftigungsjahr als Kabinenmitarbeiter bei SXD (Ausnahme: das erste, nicht vollendete Beschäftigungsjahr wird ebenfalls mit 4 Punkten bewertet) 

 

b) Lebensalter: 

1 Punkt pro vollendetem Lebensjahr, maximal bis zu 55 Punkte 

 

c) Alleinerziehend: 

10 Punkte für jedes unterhaltsberechtigte Kind  

 

d) Unterhaltsberechtigte Kinder im ehe- oder eheähnlichen Haushalt: 

6 Punkte für jedes unterhaltsberechtigte Kind 

 

e) Unterhaltsberechtigte Kinder außerhalb des eigenen Haushalts: 

4 Punkte für jedes unterhaltsberechtigte Kind 

 

f) Pflege von Angehörigen (Angehörige ersten bis dritten Grades) ab Pflegestufe 1: 

8 Punkte pro Angehörigem 

 

g) In häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Lebenspartner: 

4 Punkte 

 

Mitarbeiter mit nachgewiesener Schwerbehinderung haben unabhängig zuvor bezeichneter Sozialkriterien immer Vorrang. 

Bei Punktgleichheit entscheidet die längere Beschäftigungszeit. 

Sofern im Fall einer Versetzung oder einer betriebsbedingten Änderungskündigung eine Sozialauswahl erforderlich ist, findet diese unter den Kollegeninnen und Kollegen an der entsprechenden Station statt. 

Im Fall von betriebsbedingten Kündigungen erfolgt die Auswahl unter allen SXD-Kabinenmitarbeitern der entsprechenden Beschäftigungsgruppe. 

Wir haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2020 vereinbart. 

Da der Tarifvertrag sowohl UFO-seitig als auch auf Arbeitgeberseite noch durch die zuständigen Gremien genehmigt werden muss, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, diesen bis zum 29.03.2019 zu widerrufen. 

Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass unser erster Tarifvertrag für die SXD-Kabine ein erfreulicheres Thema zum Gegenstand hat. Dennoch sind wir froh, dass wir für die betroffenen Nürnberger Kolleginnen und Kollegen eine Lösung gefunden haben, mit welcher die mit der Stationsschließung verbundenen Nachteile soweit wie möglich ausgeglichen werden können. 

Auch hinsichtlich unserer Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Personalvertretung (TV PV) sind wir zuversichtlich, zeitnah einen Abschluss zu erreichen. Hierzu halten wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden.  

Abschließend möchten wir Euch noch darauf hinweisen, dass auch wir am kommenden Mittwoch auf der Informationsveranstaltung des Arbeitgebers in Düsseldorf vertreten sein werden. Wir freuen uns darauf, Eure Fragen zu beantworten.  

 

Eure UFO-Tarifkommission SunExpress 

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