Was wird überhaupt in Tarifverträgen geregelt?
Der erste Gedanke zum Schlagwort "Tarifvertrag" dürfte bei den meisten von uns wohl lauten: Money, money, money. Doch Geld ist bekanntlich längst nicht alles im Leben!
Vergütungstarifverträge (VTV)
Die Vergütungstarifverträge enthalten neben der klassischen Gehaltstabelle auch die Bestimmungen zu sonstigen Geldleistungen des Arbeitgebers – von A wie Abwesenheitsgeld bis Z wie Zulagen für besondere Funktionen.
Manteltarifverträge (MTV)
Zwar bestehen Rechtsnormen, welche die Arbeitsbedingungen an Bord und die Dienstzeiten regeln, namentlich vor allem EU-OPS und EASA-OPS. Doch wer sich in diese Texte einliest, wird schnell feststellen, dass es sich bei deren Regelungen nur um Maximalgrenzen handeln kann, deren Ausreizung ein im Alltag nicht zu bewältigendes Arbeitspensum mit sich bringen würde.
Daher schließen wir mit den Fluggesellschaften Manteltarifverträge ab, in denen wir von diesen gesetzlichen Regelungen zu Gunsten einer erträglicheren Belastung im Dienst abweichen. Hier finden sich demnach die in der jeweiligen Fluggesellschaft geltenden Bestimmungen zu den maximalen Dienstzeiten, zu den Mindestruhezeiten, zur Anzahl von Urlaubs-, OFF- und Standby-Tagen auf Monats- und Jahressicht oder auch zu Proceedings und Requestverfahren.
In der Regel werden die Konditionen einzelner Teilzeitmodelle in einem separaten Teilzeittarifvertrag (TV-TZ) und die einer betrieblichen Alters- und Übergangsversorgung in einem Versorgungstarifvertrag (AV/ÜV) festgeschrieben.
Tarifvertrag Personalvertretung (TV-PV)
Für nahezu alle anderen Beschäftigtengruppen in Deutschland sind die Regelungen zur Gründung eines Betriebsrates und zu dessen Rechten und Pflichten ausnahmslos im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu finden. Für fliegendes Personal (also auch Flugbegleiter) bestimmt § 117 eben dieses Gesetzes hiervon eine Ausnahme. Für Kabinenmitarbeiter kann die UFO einen Tarifvertrag Personalvertretung (TV-PV) mit der jeweiligen Fluggesellschaft abschließen, in dem vereinbart wird, dass man von den Regelungen des BetrVG abweicht und stattdessen eigene Regeln entwickelt. Das ist höchst sinnvoll, da die Arbeitsbedingungen in der Kabine an vielen Stellen stark von denen anderer Arbeitnehmer abweichen (man denke nur an z.B. mehrtägige Umläufe).