UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Rechtsberatung und Rechtsschutz

Sicher ist sicher

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Nachfolgend erläutern wir Euch unsere Leistungen im Hinblick auf Rechtsberatung und Rechtsschutz:

Diese bestehen zum einen aus der reinen Rechtsberatung (ohne Antrag oder sonstiges möglich) und, sofern hierdurch nicht alle Probleme aus der Welt geschaffen werden, aus einer Möglichkeit, Rechtsschutz für ein gerichtliches Verfahren gewährt zu bekommen (hierfür ist ein Antrag bei der UFO notwendig, den ihr unten herunterladen könnt).

Ihr werdet sehen – es ist ganz einfach:

 

Rechtsberatung

Im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung gewähren wir unseren Mitgliedern Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die mit der Ausübung des Flugbegleiterberufs oder mit der Ausbildung zu diesem Beruf in Zusammenhang stehen.

Wir sind allerdings keine Rechtsschutzversicherung und ersetzen diese auch keinesfalls. Unser Rechtsschutz hat andere Schwerpunkte und wird nach anderen Kriterien gewährt:

Eine Rechtsschutzversicherung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage von (geprüften) Versicherungsbedingungen sowie dem Versicherungsvertragsgesetz Rechtsschutz und damit die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten.

Rechtsschutzversicherungen beinhalten meist verschiedene Rechtsgebiete (z. B. Arbeits-, Verkehrs-, Mietrechtsschutz) und sind damit umfangreicher als unser Angebot.

Rechtsberatung erfolgt durch eine Rechtsschutzversicherung aber grundsätzlich nicht. Allenfalls wird diese die Kosten für eine Beratung durch einen Anwalt übernehmen. Für allgemeine Beratung, z. B. Kurzanfragen hinsichtlich der Auslegung eines Arbeitsvertrages, der gesetzlichen Lage bei Schwangerschaft o. ä., übernimmt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel keine Kosten.

UFO hingegen ist eine Gewerkschaft, die die Interessen ihrer Mitglieder vertritt und bietet in diesem Rahmen auch Rechtsberatung durch eigene Juristen sowie durch die mit uns kooperierenden und auf Luftverkehr spezialisierten Arbeitnehmeranwälte an.

Jedes Mitglied kann uns oder unsere auf Luftverkehr spezialisierten Arbeitnehmeranwälte wegen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis auftreten, jederzeit anrufen.

Unsere Arbeitsrechtler stehen für telefonische und – nach Terminvereinbarung – auch persönliche Beratungsgespräche gerne zur Verfügung. Taucht also beispielsweise eine Frage nach der Wirksamkeit bestimmter Klauseln im Arbeitsvertrag, zur Flugdienstuntauglichkeit, zu Ansprüchen auf Teilzeitarbeit oder auch zu tarifvertraglichen Regeln auf, genügt der Griff zum Telefon und wir bzw. unsere Anwälte werden versuchen, direkt weiterzuhelfen. 

Diese Möglichkeit zur Rechtsberatung besteht vom ersten Tag der Mitgliedschaft an und erstreckt sich auch auf die außergerichtliche Vertretung, d. h. den Schriftwechsel mit Behörden oder den Fluggesellschaften zur Vermeidung einer Klage, zur Aufklärung des Sachverhaltes oder um Ansprüche geltend zu machen.

 

Notwendigkeit von Rechtsschutz

Sollte die Rechtsberatung (inkl. einer möglichen außergerichtlichen Vertretung) zur Klärung eures Anliegens nicht ausreichen und eine Klage erforderlich werden, muss bei uns ein Rechtsschutzantrag für das gerichtliche Verfahren gestellt werden. 

Dieser Rechtsschutzantrag muss die dort geforderten Informationen, insbesondere eine Sachverhaltsdarstellung, enthalten. Die UFO gewährt Rechtsschutz nur unter der Voraussetzung, dass Ihr nicht über eine eigene Rechtsschutzversicherung im eigentlichen Sinne verfügt. Besteht eine solche und habt ihr eine Selbstbeteiligung vereinbart, könnt ihr allerdings mit dem Rechtsschutzantrag die Übernahme der Selbstbeteiligung beantragen.

Die Kostenübernahme einer gerichtlichen Vertretung setzt eine dreimonatige zahlende Mitgliedschaft vorausDer Rechtsschutzfall muss außerdem während der UFO-Mitgliedschaft entstanden sein.

HIER KANN DAS ANTRAGSFORMULAR HERUNTERGELADEN WERDEN.

Bitte herunterladen, ausfüllen und per Post an Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e.V., Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf schicken.

 

Keine Kostenübernahme bei Beauftragung externer Rechtsanwälte

Die UFO arbeitet mit einer auf Arbeitnehmerschutzrechte im Luftverkehrsbereich spezialisierten Kanzlei zusammen, die grundsätzlich alle unsere Mitglieder im Streitfall berät und vertritt. Kosten für Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch andere externe Anwälte werden nicht übernommen, es sei denn, der Vorstand der UFO hat dies zuvor genehmigt. Dies wird allerdings nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen.

Ein (einklagbarer) Anspruch auf Übernahme von Rechtsverfolgungskosten besteht nicht. Wir entscheiden in jedem Einzelfall, ob Kosten übernommen werden, wobei neben den individuellen Interessen und Erfolgsaussichten auch berufspolitische Erwägungen, also das Interesse an der Klärung von Fragen, die eine Mehrzahl von Mitgliedern betreffen, in die Abwägung einfließen.

Wenn Ihr also ein arbeits- oder sozialrechtliches Problem habt, dann ruft uns bitte zunächst an oder nehmt über unsere E-Mail-Adresse (info@ufo-online.aero) mit uns Kontakt auf. In vielen Fällen können wir oder die mit uns zusammenarbeitenden Arbeitnehmeranwälte am Telefon sofort helfen. 

Sollte das Problem danach noch nicht gelöst sein, besprechen wir bzw. unsere Anwälte mit Euch die weitere Vorgehensweise.

 

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