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Presse

Gewerkschaften zum Lufthansa-Einstieg bei ITA

Die Lufthansa steigt bei der italienischen Fluggesellschaft ITA ein. Aus gewerkschaftlicher Sicht stellt sich die Situation zweigeteilt dar: Chancen liegen im Wachstum der Lufthansa-Gruppe sowie der Erschließung neuer Märkte, Risiken in der mangelnden Profitabilität ITAs und der steigenden Komplexität des Gesamtkonzerns.

"Einerseits ist die wachsende Stärke durch höhere Marktanteile der Lufthansa-Gruppe in Europa für die Beschäftigten eine positive Nachricht", sagt VC-Präsident Stefan Herth. "Der Einstieg bei der ITA zeigt Durchhaltevermögen und ist für die Lufthansa unternehmerisch mutig. Die Komplexität innerhalb des Konzerns nimmt jedoch immer bedrohlichere Ausmaße für die wirtschaftliche Stabilität an. Es ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit, dass der Konzern künftig - wie im Geschäftsbericht von 2020 angekündigt - wieder schlankere Strukturen anstrebt. Klar ist, egal wie dieses Abenteuer endet - die Zeche dürfen nicht die Beschäftigten zahlen.

Daniel Kassa Mbuambi, Vorsitzender der UFO, ergänzt: "Für uns ist es entscheidend, dass die Beschäftigtengruppen in den verschiedenen Airlines des Konzerns nicht gegeneinander ausgespielt werden. Einen Unterbietungswettbewerb darf und wird es mit uns nicht geben. Darauf werden wir sehr genau achten und uns mit den anderen Gewerkschaften eng abstimmen."

Internationale Unternehmensstrukturen im Airline-Markt in Kontrast zu nationalem Arbeitsrecht

Die immer weitere fortschreitende Konsolidierung im Bereich der Fluggesellschaften zeigt, wie nötig es ist, dass Gewerkschaften sich verstärkt international aufstellen. In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, dass die Politik einen europäisch bzw. international gültigen Rahmen für Tarifverträge schafft. Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen nationalem Arbeitsrecht sowie nationalen Gewerkschaftsstrukturen auf der einen und den immer stärker globalisierten Unternehmen auf der anderen Seite kann nur auf politischer Ebene entschärft werden. Politisch und rechtlich muss ein Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern hergestellt werden. Nur so kann es gelingen, die Interessen innerhalb der Unternehmen und auch innerhalb der Gesamtgesellschaft gerecht auszugleichen.

Mörfelden-Walldorf, den 26.05.2023

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