UFO kündigt Verfassungsklage wegen Tarifeinheitsgesetz an
Mörfelden-Walldorf, den 20.11.2014
Der UFO - Vorstand hat eine Verfassungsklage für den Fall angekündigt, dass der vorliegende Referentenentwurf zur sogenannten Tarifeinheit Gesetzeskraft erlangen sollte.
Mit dem Gesetzesentwurf wird den Gewerkschaften faktisch das Recht entzogen, die tariflichen Interessen ihrer Mitglieder autonom zu verfolgen, soweit sie gegenüber einer konkurrierenden Gewerkschaft nicht im gesamten Betrieb über die Mehrheit verfügen. Das betrifft vor allen Dingen Berufs- und Spartengewerkschaften, die naturgemäß nur einen Teil der Belegschaft vertreten und dadurch unter Umständen massiv in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt werden. Die UFO als Berufsgewerkschaft für das Kabinenpersonal verfügt zwar dort, wo sie Tarifverträge abschließt, zugleich regelmäßig über die Mitgliedermehrheit im Betrieb. Auch ihr wird es aber durch ein solches Gesetz unverhältnismäßig schwer gemacht, berufsspezifische tarifliche Lösungen auch dort zu erzielen, wo dies bislang noch nicht der Fall ist.
Ein Erfordernis für einen derart weitreichenden Eingriff in die Koalitionsfreiheit der betroffenen Gewerkschaften gibt es nicht – das hat bereits das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (4 AZR 549/08) festgestellt, mit der es den Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben hat. Daran hat sich seither nichts geändert: Die Wiederherstellung der Tarifeinheit ist weder zum Schutz übergeordneter Gemeinwohlbelange geeignet oder notwendig, noch schaffen mehrere Tarifverträge in einem Betrieb dort unlösbare Anwendungsprobleme.
Nicoley Baublies, Vorsitzender UFO e.V.: "Das geplante sogenannte Tarifeinheitsgesetz sieht in der vorliegenden Form de facto eine Abschaffung von einzelnen Berufsgewerkschaften vor. Neben diesem klaren Eingriff in die Koalitionsfreiheit sind auch die weiteren Auswirkungen auf einzelne Branchen vollkommen unkalkulierbar."
Die UFO hat daher, unter möglicher Einbeziehung anderer Gewerkschaften oder Berufsverbände des Luftverkehrs, den Arbeitsrechtler Professor Däubler mit einer entsprechenden Verfassungsklage beauftragt.