Betriebsratswahlvorstand des Flugbetriebs der "SunExpress"
unterliegt vor dem Arbeitsgericht
Mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Airline "SunExpress" die Wahl eines Betriebsrates des Cockpit– und Kabinenpersonals vorerst gestoppt. Damit kann bis zu einer abschließenden Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt die Wahl eines Betriebsrats nicht fortgeführt werden. Die Gewerkschaften Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und Vereinigung Cockpit (VC) zeigen sich erstaunt und enttäuscht von der Entscheidung. Bei einer Beschäftigtenzahl von über eintausend Mitarbeitern, wie das auch im Flugbetrieb der „SunExpress“ der Fall ist, besteht in fast allen deutschen Betrieben, auch den vergleichbaren Flugbetrieben, ein Betriebsrat. "Es hat sich bei den Wettbewerbern der gleichen Größenordnung gezeigt, dass die Betriebsräte/Personalvertretungen dazu beitragen, die durch das Wachstum verlorengegangene Transparenz der Regeln wiederherzustellen und so das verlorengegangene Vertrauen in den Arbeitgeber wieder zu intensivieren", so Tarifexperte Uwe Hien von der UFO. „Im Konzerngefüge der Lufthansa profitiert auch die Konzernmarke Eurowings von SunExpress-Mitarbeitern, die sich mit dem Unternehmen identifizieren können“, so Hien weiter.
„Wir halten diese Entscheidung für falsch, weil sie einer EU-Richtlinie widerspricht, die hier zwingend in Anwendung zu bringen ist, gehen daher von einer entgegengesetzten Entscheidung in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt aus und werden in Berufung gehen“, so Nicoley Baublies, Tarifvorstand der UFO. In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen hatte dieses 2016 in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Sinne einer Betriebsratswahl auch für das fliegende Personal entschieden.
Mörfelden-Walldorf, den 19.04.2018