Formular
Reisekostenabrechnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für Eure notwendigen Reisekostenabrechnungen stellen wir Euch hier das Abrechnungs-Formular zur Verfügung.
Bitte beachtet die nachfolgende Reisekostenrichtline und denkt daran, dass das Formular zusammen mit den Originalbelegen in der Geschäftsstelle eingereicht werden muss. Per Fax oder Email eingereichte Belege können leider nicht bearbeitet werden.
Reisekostenrichtlinie
Grundsatz
Es werden Kosten erstattet, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer genehmigten Aktivität für UFO e.V. entstanden sind und von keinem Dritten erstattet werden. Genehmigungen erteilen der Vorstand oder in ihrer Zuständigkeit die Ressortleitungen. Diese Richtlinie gilt für alle Dienstreisen nach Orten außerhalb des Wohn- oder Dienstortes. Eine Erstattung ist nur mit entsprechenden Belegen möglich.
Beförderungsmittel
Es ist das kostengünstigste Beförderungsmittel zu wählen. Zum Beispiel Flug Economy, Bahn 2. Klasse oder Mietwagen Economy. Genehmigte Fahrten mit dem eigenen PKW werden je gefahrenen Kilometer mit pauschal 0,45 EUR erstattet. Taxifahrten sind auf das Notwendigste zu beschränken und bedürfen der vorherigen Genehmigung.
Tagegeld
Verpflegungsmehraufwendungen für Inlands-Reisen werden bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden mit 12 EUR und von mindestens 24 Stunden mit 24 EUR pauschal erstattet. Sofern die Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, entfällt das Tagegeld. Bei Auslands-Reisen gelten länderspezifische Erstattungssätze, die bei Bedarf vor Reiseantritt in der UFO-Geschäftsstelle nachgefragt werden können.
Ein Ansatz von Verpflegungsmehraufwendung als Werbungskosten ist nicht möglich, soweit der Arbeitnehmer bei der Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber oder auf dessen Anweisung von einem Dritten verpflegt wird.
Übernachtungskosten
Bei notwendiger mehrtägiger Abwesenheit werden die Übernachtungskosten in angemessener Höhe erstattet. Diskont bitte nutzen. Falls die Reise nicht angetreten oder rechtzeitig abgesagt wurde, gehen die Kosten zu Lasten des Reisenden.
Bewirtungskosten
Bei genehmigten Bewirtungen werden die angemessenen Kosten auf Nachweis erstattet.
Nebenkosten
Nebenkosten wie Parkgebühren, notwendige Telefonate, Gepäckaufbewahrungsgebühren und Porto können auf Nachweis erstattet werden.
Erstattung
Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt zeitnah mit dem umseitigen Formular und den Originalbelegen. Die Erstattungsbeträge werden ausschließlich auf das Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers überwiesen.
Mörfelden-Walldorf, 02.01.2014