UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Discover Airlines

VC und UFO streben Gründung eines Betriebsrats an

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VC und UFO streben Gründung eines Betriebsrats an

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08.10.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Eurowings Discover,
liebe Kabinenkollegen, liebe Cockpitkollegen,

aktuell gibt es weder betriebliche noch tarifliche Mitbestimmung in Eurem Flugbetrieb. Denn nur weil es genug Menschen in einem Betrieb gibt, die gewerkschaftlich organisiert sind, heißt das nicht, dass automatisch ein Betriebsrat oder ein Tarifvertrag entsteht.

Ihr kennt nur allzu gut die Vorteile, die eine tarifliche und betriebliche Mitbestimmung mit sich bringen. Im Einzelnen möchten wir für Euch noch einmal auf die wichtigsten Punkte eingehen und Euch den Weg zum Betriebsrat skizzieren.

Anonymität

Ganz großes Thema ist für viele von Euch, dass man nicht weiß, was an Missständen offen angesprochen werden darf und was nicht. Da es bereits Kündigungen gab und die ge-nauen Gründe nicht offen angesprochen wurden bestärkt dies natürlich Eure Sorge.

Ein Betriebsrat kann diesen Wunsch nach Anonymität des Einzelnen erfüllen. Das Gremium kann Einzel-Themen oder Themen, die die ganze Belegschaft betreffen, aufnehmen und mit dem Arbeitgeber diskutieren, um Lösungen zu erreichen, ohne, dass der Arbeitgeber jemals erfährt, um welche Person es sich handelt. Der einzelne Mitarbeiter ist auf diese Weise geschützt.

EASA-OPS

Jeder von Euch kennt mittlerweile die Möglichkeiten, die sich durch EASA-OPS ergeben und legal sind. Sowohl VC als auch UFO haben dazu digitale Guides für Euch entwickelt, die in verständlichen Worten den Gesetzestext für Euch erklären.

Diese findet Ihr zum Download hier:

Viele Tarifverträge schützen die Mitarbeiter zusätzlich, besonders auf der Langstrecke mit beispielsweise längeren Ruhezeiten. Auch ein Betriebsrat kann besonders belastende Arbeiten identifizieren (auch durch Feedback von Euch) und auf Entlastungen hinwirken. In der genauen Ausgestaltung ist der Betriebsrat sehr frei.

Vereinbarkeit von Arbeit, Freizeit und Familie

Wenn die Arbeit Spaß macht, gibt man auch mal gerne 110%. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass es keine klare Trennung zwischen Freizeit und Arbeitszeit mehr gibt. Vom Mitarbeiter in seiner Freizeit zu verlangen, dienstlichen Verpflichtungen nachzugehen, ist rechtswidrig. Jegliche Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Andernfalls könnten sehr leicht bestehende Regelungen zu EASA (sogar) unterschritten werden. Ein Betriebsrat kann dies wirkmächtig unterbinden.

Entlohnungsgrundsätze

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung bezweckt, die Kriterien für die Lohngestaltung und deren Gewichtung offenzulegen und damit die betriebliche Lohnfindung transparenter und gerechter zu machen.

Freie Tage

Im Besonderen gehen wir nochmal auf das Thema Freizeit und speziell freie Tage ein. Dass dienstlichen Tätigkeiten an freien Tagen nachgegangen werden soll, ist für uns komplett neu. Mit einem Betriebsrat ist das zukünftig so nicht mehr möglich. Auch die einseitige Verschiebung der freien Tage geht mit Betriebsrat nicht so ohne weiteres.

Lösung: UFO und VC streben Betriebsrat an

In einem ersten Schritt wollen wir, UFO und VC, einen Betriebsrat gründen und werden daher zu einer Betriebsversammlung einladen. Diese ist nötig, um einen Wahlvorstand zu bilden, der die dann anstehenden Wahlen durchführt. Die Wahl selbst wird natürlich vollkommen anonym durchgeführt, insofern können wir die Teilnahme an der Wahl guten Gewissens bewerben. Überlegt Euch gerne schon einmal, ob für Euch eine Kandidatur infrage kommt. Wir brauchen Kandidaten für den Wahlvorstand und für den Betriebsrat selbst. Unsere Unterstützung erhaltet Ihr hiermit.

Sollte eine Kandidatur für Euch infrage kommen, meldet Euch bitte in jedem Fall zur individuellen Beratung bei einer für Euch eingesetzten Vertrauensperson der VC und UFO.

VC

Simon Kalck, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Bereich Tarifpolitik: kalck@vcockpit.de, Telefon: 069 695976 110

UFO

Maximilian Kampka, Referent Tarifpolitik: m.kampka@ufo-online.aero, Telefon: 0163 460 9169

Bitte denkt daran:

Dem Gremium und seinen Mitgliedern steht die volle Bandbreite unserer Unterstützung zur Verfügung - doch ohne Beteiligung aus Euren Reihen geht es nicht!

Tretet Eurer Gewerkschaft bei und kandidiert für den Betriebsrat.

Wir bedanken uns für Eure Unterstützung und Eure Wahlbeteiligung.

Stefan Herth
Präsident Vereinigung Cockpit

Daniel Kassa Mbuambi
Vorsitzender Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)

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