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Eurowings

Die Eckpunkte

des Tarifvertrages

21.02.2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen bei Eurowings,

in der vergangenen Woche konnten wir uns mit der Geschäftsleitung auf einen neuen Tarifvertrag Teilzeit verständigen. Es ist uns gelungen, dabei zahlreiche Verbesserungen für Euch durchzusetzen.

Der Tarifvertrag hat folgende Eckpunkte:

  1. Neben den bereits bestehenden Varianten werden folgende drei neue Teilzeitmodelle eingeführt:
    - 82,7%iges Kombimodell mit einem Monat Freistellung im Jahr und 2 zusätzlichen freien Tagen in den übrigen 11 Monaten (Modell Y)
    - untermonatiges 65,5%-Modell mit 7 zusätzlichen freien Tagen pro Monat (Modell I)
    - untermonatiges 51,2% Modell mit 10 zusätzlichen freien Tagen pro Monat (Modell M)

    Außerdem wurde das Modell B reaktiviert, nachdem wir die Rückmeldung erhalten hatten, dass bei Euch entsprechendes Interesse besteht.

    Schließlich ist es uns gelungen, das Modell F zu erhalten. Die Geschäftsleitung hätte dies gern vollständig abgeschafft. Nunmehr besteht aber für alle Kolleginnen und Kollegen, die mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in häuslicher Gemeinschaft leben, weiter das Modell F zu beantragen. Unabhängig davon können auch Kolleginnen und Kollegen nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren das Modell F beantragen.

    Für die Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits im Modell F befinden, gilt ein Bestandsschutz

  2. Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits in einem Teilzeitmodell befinden und eine weitere Verringerung der Arbeitszeit anstreben, können einen entsprechenden Antrag zukünftig bereits im kommenden Vergabeverfahren stellen. Bisher war dies erst nach zwei Jahren möglich.

  3. Zukünftig wird es ein neues Vergabesystem mit festen, objektiven Auswahlkriterien geben, welches zu einer gerechten Verteilung der Teilzeitstellen führt. Aufgrund der Komplexität des neuen Vergabesystems müssen die Teilzeitanträge zukünftig bis zum 30.04. eines Kalenderjahres gestellt werden.

  4. Eines unserer Hauptanliegen war es, verbesserte Möglichkeiten für die Verknüpfung von Teilzeit- und Urlaubstagen bei untermonatigen Teilzeitmodellen durchzusetzen, um auf diese Weise längere Erholungszeiträume am Stück zu erreichen.

    Kolleginnen und Kollegen in diesen Modellen können nach Abschluss der Urlaubsplanung für das Jahr 2014 für zwei Urlaubszeiträume im Jahr 2014 beantragen, dass die Teilzeittage eines Monats zusammenhängend vor oder nach einem genehmigten Urlaub gelegt werden. Pro Urlaubszeitraum kann abhängig vom Modell folgende maximale Verlängerung beantragt werden:

    Modell G: 2 Tage
    Modell H: 5 Tage
    Modell I: 7 Tage
    Modell M: 10 Tage

    Die Vergabe richtet sich nach dem Antragseingang.

    Das Verfahren im Jahr 2014 zunächst als Probelauf durchgeführt. Wir werden uns dann rechtzeitig vor dessen Ablauf mit der Geschäftsleitung zusammensetzen, um zu überprüfen, ob sich das Verfahren bewährt hat. Sofern dies der Fall ist, wird dies fortgeführt. Ansonsten besteht die Verpflichtung eines anderes Verfahren zur Verknüpfung von Teilzeit- und Urlaubstagen zu finden.

    Wir ermutigen Euch ausdrücklich, von dieser neu geschaffenen Möglichkeit für das kommende Jahr Gebrauch zu machen und sind auf Euer Feedback gespannt.

  5. Die Laufzeit des Tarifvertrags Teilzeit beträgt 3 Jahre.

In der kommenden Zeit werden wir uns nun den Themen Mantel- und Vergütungstarifvertrag widmen. Sicherlich seid Ihr neugierig, wie unser Forderungspaket aussieht. Aus verhandlungstaktischen Gründen müssen wir uns diesbezüglich im Moment aber noch etwas bedeckt halten.

Der Verhandlungsauftakt zum Thema MTV wird Anfang März stattfinden. Im Anschluss daran werden wir Euch dessen Schwerpunkte im Wege eines weiteren Newsletters detailliert vorstellen.

Eure UFO-Tarifkommission Eurowings (Simone Bartels, Nicole Hufnagel, Stefan Reschke) und Olaf Bödecker (UFO-Ressort Tarif)

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