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Infos zur Urabstimmung GWI,

Unterstützungskasse und Fluguntauglichkeitsversicherung

03.09.2013

Urabstimmung beendet. Die Ergebnisse werden in Kürze bekannt gegeben.

 

Zusammengefasst hier die grundlegenden Elemente der Unterstützungskasse (UK) sowie der (FU).


Die Versorgungsleistung des Staates in Form der Rente wird ab dem Jahr 2030 ca. 40% vom letzten Nettogehalt betragen. Dies ist ein sehr überschaubarer Betrag, den sich jeder leicht ausrechnen kann.
Diesen Betrag erhält man aber nur unter der Voraussetzung, bis zum 67 Lebensjahr Vollzeit ! gearbeitet zu haben. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Kollegen, die bereits ihren Rentenbescheid von der Rentenversicherung erhalten, finden darauf den Hinweis, diese "Versorgungslücke "(eher ein Abgrund) im Alter durch eigene Vorsorge auszugleichen.


Die Unterstützungskasse in Form einer Betriebsrente ist für die Arbeitnehmer die kostengünstigste Möglichkeit, Beträge für das Alter zurückzulegen.

1. der abgeführte Betrag ist steuerfrei
- würde das Geld zuvor über euer Konto laufen, zieht der Staat davon Steuern und sozialpflichtige Leistungen ab

2. bessere Versicherungskonditionen als auf dem freien Markt
- dies ergibt sich aus der großen Personenzahl, die einen Vertrag abschließen. Ebenso aus der damit geringeren Provision für den Versicherungsanbieter. Abhängig vom Anbieter, gibt es Versicherungen, deren Verwaltungsbeträge bei einem Abschluss mit einer einzelnen Privatperson, die ersten 2 Jahre der eingezahlten Summe verschlingen.

3. doppelte Insolvenzabsicherung
- unsere Beträge werden nicht von einem einzigen Unternehmen, sondern von einem Konsortium ( Zusammenschluss großer Anbieter ) verwaltet.

4. variable Nutzungsmöglichkeiten verhandelbar
- die angesparte Summe der UK könnte entweder als Rente bezogen werden, oder zur Aufstockung des Gehaltes verwendet werden, wenn man nicht bis 67 Vollzeit arbeiten möchte/kann. Dies reduziert dann aber den späteren Rentenbetrag aus der Versorgungskasse.
Viele Varianten wären denkbar, können aber erst nach Abschluss des Tarifvertrages verhandelt werden.

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, es geht keinesfalls darum euch etwas wegzunehmen, sondern wir möchten jedem Mitarbeiter die Versorgung im Alter erleichtern. Eine weitere Säule schaffen, um später etwas besser über die Runden zu kommen.

Die abgeführte Versicherungssumme, die wir durch Umwandlung der 60% des 13. Monatsgehaltes einzahlen würden, beträgt immer 6% vom Bruttogehalt unabhängig von Teilzeit/Vollzeit. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung über die angesparte Summe und die zu erwartende zusätzliche Rente, genau wie bei einem Rentenbescheid vom Bund.
Auch wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, bleibt die eingezahlte Summe auf dem Beitragskonto der Unterstützungskasse erhalten und kommt im Rentenanspruchsalter zur Auszahlung.

Im Rahmen der Abstimmung möchten wir von euch wissen, wie mit den verbleibenden 40% des 13. Gehaltes verfahren werden soll.

A.
40% werden weiterhin als einmalige Zuwendung am Jahresende ausgezahlt, wie ein kleines "Weihnachtsgeld"
Der Vorteil, am Ende des Jahres erhält man eine kleine Finanzspritze. Nachteilig allerdings der steuerliche Abzug.

B.
Umlage der 40% auf den einzelnen Monat. Dies bedeutet ein mehr von 3,33% im Monat und weniger Verlust durch die Steuer. Nachteil wäre der Wegfall der Zahlung am Jahresende.

Diese beiden Positionen stehen bei der Abstimmung zur Auswahl.


Fluguntauglichkeitsversicherung (FU)

- jeder Mitarbeiter, der 5 Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen kann und mind. 35 Jahre alt ist , würde bei einer eintretenden FU einen Einmalbetrag erhalten. Dieser ist abhängig vom Lebensalter und der Funktion (PUR/FB) und liegt zwischen 8.000 und 60.000 Euro.
Diese Beträge sollen eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt erleichtern. Denn Fluguntauglichkeit bedeutet ja nicht gleich Erwerbsunfähigkeit.

Diese Fluguntauglichkeitsversicherung ist nicht vergleichbar mit einer privaten FU, die im Versicherungsfall auch eine Rente beinhaltet . Die Kosten für eine derartige Absicherung wären sehr hoch und abhängig vom Lebensalter und Gesundheitszustand.
Die Fluguntauglichkeitsversicherung wird NICHT mit den 60% der Jahressonderzahlung bezahlt. Die Finanzierung speist sich daraus, dass es künftig Kollegen gibt, die noch keinen Anspruch auf die FU haben, bei denen der Arbeitgeber jedoch die Beiträge zur Sozialversicherung für die nicht ausgezahlten 60% der Jahressondervergütung spart. Die FU gibt es also sozusagen ON TOP dazu.


Wir hoffen euch durch diese Veröffentlichung nochmals einen Einblick in ein sehr komplexes Thema verschaffen zu können, auch wenn sicherlich nicht alle Fragen beantwortet werden konnten. Weitere Informationen findet ihr auch auf der UFO-Homepage unter FAQ zum Germanwings-Abschluss, sowie unter TK-Germanwings@ufo-online.aero.


Wir wünschen euch eine gute Zeit, eure Tarifkommission.

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