Betriebsratswahl German Airways:
Wahl eines Wahlvorstands
Betriebsratswahl German Airways:
Wahl eines Wahlvorstands
Das Rundschreiben sowie Hinweise zur Anreise als PDF-Dokumente findet Ihr nachfolgend:
Anreise Wöllhaf Konferenz Center
BETRIEBSVERSAMMLUNG
zur Wahl eines Wahlvorstandes zum Zwecke der Durchführung einer Wahl des Betriebsrates des Flugbetriebes bei German Airways
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Paragraph 117 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ermöglicht es, dass das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen einen Betriebsrat wählen kann, wenn es keine Personalvertretung aufgrund eines Tarifvertrages gibt.
Da wir der Meinung sind, dass Mitbestimmung neben Tarifverträgen für Cockpit- und Kabinenpersonal eine Selbstverständlichkeit sein müssen, unterstützen wir die Etablierung eines Betriebsrates für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der German Airways. Wir laden daher zu einer Betriebsversammlung ein am 17. März 2022.
Zu dieser Versammlung sind alle Beschäftigten des Flugbetriebes eingeladen. In der Betriebsversammlung des Flugbetriebes soll nach dem Betriebsverfassungs gesetz ein Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahlen zum Betriebsrat für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einleiten und durchführen wird. VC- und UFO-Vertreter werden vor Ort sein, um die Wahl des Wahlvorstandes zu unterstützen.
Es wird folgende Tagesordnung vorgesehen:
1) Eröffnung der Versammlung durch die Initiatoren
2) Erläuterung des Verfahrens zur Wahl eines Betriebsrats
3) Wahl des Wahlvorstandes und des Vorsitzenden
4) Aufstellen der Wählerliste für die Betriebsratswahl
5) Erlass des Wahlausschreibens
6) Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl
Jede/r volljährige/r Arbeitnehmer/-in aus dem Flugbetrieb der German Airways (mit Ausnahme von leitenden Angestellten) kann sich für die Wahl zum Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Die Mitglieder werden einzeln gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Arbeitnehmer auf sich vereint.
Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrats können nur bis zum Ende dieser ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gemacht werden. Der Betriebsrat wird auf einer zweiten Wahlversammlung gewählt, die eine Woche nach der ersten Wahlversammlung stattfindet. Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrats müssen mindestens von zwei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Wahlvorschläge, die erst in der ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gemacht werden, bedürfen nicht der Schriftform.
Die Teilnahme an dieser Versammlung darf gemäß S 20 BetrVG von niemandem behindert werden. Die Betriebsversammlung findet nach S 44 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Bitte stimmen Sie sich im Zweifel mit der Flugbetriebsleitung hinsichtlich Ihres Flugdienstes ab.
Die Initiatoren:
Unabhängige Flugbegleiter Organisation, Farmstraße 118,
64546 Mörfelden-Walldorf
Vereinigung Cockpit, Unterschweinstiege 10,
60549 Frankfurt/Main