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Liebe Kolleg*innen,             

wir freuen uns sehr, Euch über den im Rahmen einer sogenannten Differenzierungsklausel mit DLH ausgehandelten Sachkostenzuschuss für Reiseutensilien (Koffer, Schuhe Strumpfhosen, etc.) zu informieren. 

Nachfolgend beantworten wir Euch die wichtigsten Fragen zur ausgehandelten Differenzierungsklausel im Hause Lufthansa:

WELCHER ANSPRUCH BESTEHT?

Generell hat jedes UFO-Mitglied bei LH alle drei Jahre Anspruch auf einen arbeitgeberseitigen Zuschuss in Höhe von 250 Euro (brutto). Antragsstellende, die sich z.B. in Elternzeit oder im unbezahlten Urlaub befinden oder langzeitkrank sind, können den Sachkostenzuschuss erst beantragen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen wieder gegeben sind. Von der LH abgelehnte Anträge müssen vom Mitglied neu gestellt werden. Die Wartezeit von drei Jahren läuft dann auch erst ab diesem Zeitpunkt. 

Wichtig zu wissen: 
Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Monat der Übermittlung Deines Antrages an die DLH geprüft. 

Bei Antragstellung bis zum 9. des Monats wird im gleichen Monat an LH übermittelt und die Prüfung findet im Antragsmonat statt.

Wenn Du nach dem Stichtag - 9. eines Monats - einen Antrag stellst, wird dieser erst im Folgemonat an DLH übermittelt und auch dann erst geprüft. Wenn Du in dann aber in unbezahltem Urlaub etc. bist, wird der Antrag abgelehnt. 

Für alle, die sich noch im Grundkurs befinden gilt, dass der Zuschuss erst mit Vertragsunterzeichnung - also mit Start der Probezeit - beantragt werden kann.

WO BEANTRAGE ICH DEN SACHKOSTENZUSCHUSS?

Dafür musst Du einen Antrag über die UFO-Homepage stellen. Logge Dich dazu am besten gleich auf der Webseite ein und dann erscheint am Anfang dieser Seite das Antragsformular (nur Lufthansa-Mitarbeitende). Für den Antrag musst Du Deine sechsstellige PK-Nummer ohne Prüfbuchstabe (z.B. 012345) eingeben. Wir bitten Dich auf die korrekten Daten zu achten, da UFO nicht die Richtigkeit der PK-Nummern und die Zuordnung zum Namen kontrollieren kann.

WANN UND WIE ERHALTE ICH DEN SACHKOSTENZUSCHUSS?

Sobald Du den Antrag auf der UFO-Homepage ausgefüllt hast, übermitteln wir einmal im Monat alle Anträge. Wenn Du Deinen Antrag vor dem 9. eines Monats stellst, findest Du das Geld auf Deiner Gehaltsabrechnung am 27. einen Monat später.

Zur Auszahlung erhält Lufthansa unter Aufsicht eines Datenschutzbeauftragten den Antrag lediglich für den Zweck der Überweisung des Zuschusses. Diese Info wird nicht verknüpft und es erfolgt auch keine Datenweitergabe z.B. an Vorgesetzte bzw. an den Flugbetrieb.

Den Gehaltsposten findet ihr bei der Nachberechnung für den Monat, an dem der Antrag an Lufthansa übergeben wurde. Die Anträge werden immer am 9. des Monats an Lufthansa übertragen.

Gründe, warum trotz Beantragung kein Sachkostenzuschuss ausgezahlt wurde:

  1. Der Kofferzuschuss wurde nach dem 9. des Monats auf der UFO-Seite beantragt:In diesem Fall wird die Auszahlung erst im übernächsten Monat erfolgen. Wir übermitteln die Anträge zum Sachkostenzuschuss immer zum 9. eines Monats, der sich dann auf der Gehaltsabrechnung am 27. einen Monat später wiederfindet.
  2. Der/Die Antragsteller*in befindet sich in Elternzeit, ist langzeitkrank oder im unbezahlten Urlaub: In diesem Fall musst Du den Antrag nochmal stellen, sobald Du zurück im aktiven fliegerischen Dienst bist.
  3. Der/Die Antragssteller*in befindet sich noch im Grundkurs. Du erhältst Deinen Zuschuss erst mit Vertragsunterzeichnung bei der Lufthansa. In diesem Fall bitte nach Vertragsunterzeichnung den Antrag neu stellen.
  4. Bei der Antragsstellung ist ein Fehler bei der Angabe der PK-Nummer passiert:Die UFO übermittelt diese PK-Nummer nur und kann die Richtigkeit nicht prüfen. Bitte stellt sicher, dass ihr die richtige, sechstellige PK Nummer ohne Prüfbuchstabe (z.B. 123456) angebt.

Sofern Ihr also trotz Beantragung keinen Kofferzuschuss mit der Abrechnung erhalten habt, kann einer der o.g. Gründe vorliegen. Bei Fragen könnt Ihr Euch an die HR-Serviceline (069-696-94999 oder hrserviceline@dlh.de) wenden. Dort kann geklärt werden, wo der Fehler liegt. 

MÜSSEN DIE 250 € VERSTEUERT WERDEN?

Ja, der Zuschuss wird als Brutto-Wert über die Gehaltsauszahlung angewiesen. Dieser unterliegt der normalen Einkommensversteuerung. Wenn Du einen Koffer kaufst, gehört dieser zu Arbeitsutensilien im Sinne der Uniformtrageordnung und kann somit steuerlich geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber stellt dem/der Antragssteller*in eine Bescheinigung zur Verfügung. 

Kauft man die benötigten Arbeitsutensilien im Airliner-Shop Kelsterbach, bescheinigt einem dieser die Uniformkonformität der gekauften Koffer, Schuhe oder Strumpfhosen. Der Shop erstellt zu diesem Zweck eine entsprechende Rechnung, aus der dies ersichtlich wird. Wir gehen davon aus, dass es dadurch wesentlich einfacher ist, die Kosten für die Arbeitsutensilien steuerlich geltend zu machen.

FÜR WELCHE KOFFERSHOPS/ GESCHÄFTE GILT DER ZUSCHUSS?

Grundsätzlich könnt Ihr frei entscheiden, wo Ihr das Geld ausgeben wollt. Besondere Konditionen haben wir für Euch mit dem Airliner-Shop in Kelsterbach (www.airliner-shop.com) ausgehandelt.

Für alle ohne Auto gibt es übrigens auch eine mit dem ÖPNV sehr gut erreichbare Filiale in Gateway Gardens: Besucht gerne auch die Luggage Gallery in der Amelia-Mary-Earhart-Str. 8 in Frankfurt-Gateway Gardens.

Zusätzlich zu den ohnehin schon besonderen Airliner-Konditionen erhaltet ihr als UFO-Mitglied beim Einkauf eines frei zusammengestellten Sets einen Bonus von zusätzlichen 5% sowie ein "MiniCase" für Kabel, Kosmetik oder Reiseapotheke, damit ihr auch unterwegs stets gut sortiert seid.
On top spendiert der Airliner-Shop noch einen coolen Schlüsselanhänger.

Set Beispiel 

Um die Specials im Airliner-Shop zu erhalten, musst Du Deine Bestätigung, die Du im Anschluss an Deine Antragsstellung erhältst, ausgedruckt bzw. digital beim Koffershop in Kelsterbach vorlegen. Dies ist auch möglich, wenn Du bei www.airliner-shop.com online bestellst. Einfach im Mitteilungsfeld Eure UFO Mitgliedsnummer und das Stichwort "UFO-Sachkostenzuschuss" angeben.

Tipp: Wenn Du gerade keinen Koffer benötigst, bietet der Koffershop auch eine umfassende Auswahl an Uniformschuhen für Damen und Herren, Fliegerhemden von Olymp und Strumpfwaren von Falke an. Auch hier gilt: Bei Vorlage Deiner Antragsbestätigung erhältst Du die oben genannten Give-Aways.

BIETET DER AIRLINER-SHOP IN KELSTERBACH AUCH RIMOWA KOFFER AN?

Nein, seit Rimowa zur LVHM-Gruppe gehört, hat sich die Marke neu ausgerichtet und sieht "Airliner" nicht mehr als ihre Zielgruppe an. Aus diesem Grund wird sie auch im Airliner Shop nicht mehr verkauft.
Allerdings gibt es viele sehr gute oder sogar bessere Alternativen wie z.B. die Produkte von "Briggs & Riley", die aufgrund ihrer umfassenden Garantie und Übernahme von Flugschäden auch ohne Damage Report eine echte Empfehlung für Berufsflieger sind.

ICH BIN IN MUC STATIONIERT. GIBT ES HIER AUCH KOOPERATIONEN MIT EINEM KOFFERSHOP?

Unsere Münchner Kolleg*innen können derzeit leider nur online bei www.airliner-shop.com bestellen. Um die Give-aways und die Bescheinigung zu erhalten, solltet ihr bei der Bestellung in das Kommentarfeld Eure UFO Mitgliedsnummer und den Hinweis "UFO Sachkostenzuschuss" eintragen.

KANN ICH DEN AUSBILDUNGSZUSCHUSS UND SACHKOSTENZUSCHUSS PARALLEL BEANTRAGEN?

Hier gilt entweder, oder. Entweder löst Du damit eine erneute Wartezeit aus oder die Zuschüsse werden aufeinander angerechnet.

 

Die Lufthansa Mitglieder finden das Antragsformular nach dem Einloggen oberhalb dieses Artikels.
 

Wir wünschen Euch viel Spaß mit Eurem neuen Koffer.

Always happy landings 
Eure UFO

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